Open-House-Verfahren zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenversorgung
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 11.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bochum44789, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 26 Monatennur elektronisch über dtvp.de
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge zur Überlassung von Arbeitnehmern in der pflegerischen Patientenbetreuung zu schließen. Die Rahmenverträge beziehen sich auf die Bereiche Allgemeinstationen, Intensivstationen, Anästhesie und OP-Pflege.
Beschreibung des Loses
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Sie erfolgt ausschließlich im Sinne eines breiten und transparenten Wettbewerbs. Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien - frühestens jedoch zum 01.01.2024 - in Kraft. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich. Es finden keine individuellen Verhandlungen statt. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsunterlagen und Konditionen gelten für alle Unternehmen gleichermaßen. Werden diese nicht akzeptiert, ist kein Vertragsschluss möglich. Der Auftraggeber sichert einzelnen Unternehmen keine Exklusivität zu. Weitere Informationen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 79624000Überlassung von PflegepersonalHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen
- Kriterium
- Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
- Kriterium
Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantw … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).- Kriterium
- Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die in der Bekanntmachung genannte Vergabekammer ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfen/Nachprüfungsverfahren zuständig, die dem Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts unterliegen. Vorliegend handelt es sich mangels Vorliegens eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU nich … ganz lesenkürzer
Die in der Bekanntmachung genannte Vergabekammer ist nur für die Einlegung von Rechtsbehelfen/Nachprüfungsverfahren zuständig, die dem Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts unterliegen. Vorliegend handelt es sich mangels Vorliegens eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU nicht um ein Vergabeverfahren, das dem EU-Vergaberecht unterliegt. Lediglich rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars ist das Formular für die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU verwend … ganz lesenkürzer
Bei dem vorliegenden Open-House-Verfahren handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. In Ermangelung eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars ist das Formular für die Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU verwendet worden. Damit ist keine Anwendung oder Unterwerfung unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU verbunden. Vor diesem Hintergrund sind - neben den Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen - folgende Angaben zu beachten. 1. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die Verwendung des Begriffs "Offenes Verfahren" dieser Bekanntmachung ist allein den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. 2. Die Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Fragen zum Verfahren oder zu den Vertragsunterlagen sind ausschließlich über www.dtvp.de über den Bereich "Kommunikation" zu übermitteln. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung vorzunehmen. 3. Es gilt keine Angebotsfrist. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist jederzeit möglich. 4. Es findet keine Auswahlentscheidung statt. Der Auftraggeber schließt mit allen geeigneten Unternehmen Rahmenverträge. 5. Die Rahmenverträge treten mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien - frühestens jedoch zum 01.01.2024 - in Kraft. 6. Da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU handelt, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet. Die Angaben zur Einlegung von Rechtsbehelfen erfolgen rein vorsorglich.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHH6K6
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürkle de la Camp Platz-1, 44789 Bochum
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VD Services GmbH28 Zuschläge
- SOMI Experts GmbH17 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH16 Zuschläge
- EICS Group GmbH Engineering Solutions16 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW GmbH - gemeinnützig14 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 096083b3-eaef-4992-9082-758ba291766f.