Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 16.03.2025 - 15.04.2025
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern
Aktenzeichen 25-079veröffentlicht 30.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Begehbare Stationen aus Fertigbetonelementen in ModulbauweiseThüga AG · MünchenFrist 31.12.2028
- Fully automated in-line OCD and dimensional shape metrology system (IZM-133.3) - PR1320279-3460-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 07.12.2026
- Kauf von drei Rüstwägen mit feuerwehrtechnischer BeladungLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 3 · MünchenFrist 30.11.2026
- High Temperature 200 mm Ion Implanter - PR1293607-2790-WFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V sowie § 130a Abs. 8c SGB V im Zeitraum vom 16.03.2025 bis 15.04.2025 geschlossenen Verträge. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über die im jeweiligen Verfahren genannten Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V bzw. § 130a Abs. 8c SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum jeweiligen Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden. Im Zeitraum vom 16.03.2025 bis 15.04.2025 geschlossenen Verträge: Aripiprazol in der Darreichungsform Depot-Injektionssuspension: CC Pharma GmbH, Densborn Clindamycin und Benzoylperoxid: Dermapharm AG, Grünwald Dronedaron: Orifarm GmbH, Leverkusen Estradiol: Theramex Ireland Limited, Ireland Etanercept: CC Pharma GmbH, Densborn Fingolimod in der Wirkstärke 0,5 mg: Glenmark Arzneimittel GmbH, Gröbenzell Fluticason und Azelastin: Aliud Pharma GmbH, Laichingen; ratiopharm GmbH, Ulm; Stadapharm GmbH, Bad Vilbel; Viatris Healthcare GmbH, Bad Homburg Fulvestrant: 101 Carefarm GmbH, Leverkusen Golimumab: Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; CC Pharma GmbH, Densborn; Orifarm GmbH, Leverkusen; Originalis BV, Amsterdam, Niederlande; Paranova Pack A/S, Herlev Infliximab: SynCo pharma B.V., Lelystad, Niederlande; PB Pharma GmbH, Meerbusch Interferon beta-1a Fertigarzneimittelbezeichnung: RebifR: Orifarm GmbH, Leverkusen Nilotinib Der Wirkstoff Nilotinib dispergiert in Apfelmus (püriertem Apfel) ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Hersteller genießt hierfür Patentschutz: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg; Viatris Healthcare GmbH, Bad Homburg Octreotid: ratiopharm GmbH, Ulm Opipramol: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG, Nürnberg Paliperidon in 3-Monats-Depot-Darreichungsformen: Paranova Pack A/S, Herlev Ranibizumab: Stadapharm GmbH, Bad Vilbel; Orion Pharma GmbH, Hamburg Rasagilin: axunio Pharma GmbH, Hamburg; EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim Risankizumab: Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark Rotigotin: Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark; neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Langenfeld; Orifarm GmbH, Leverkusen; UCB Pharma GmbH, Monheim am Rhein Testosteron: Medical Valley Invest AB, Höllviken, Schweden Tocilizumab: Aaragon Pharma s.r.o., Hostivice; axicorp Pharma B.V., Den Haag; kohlpharma GmbH, Merzig Ustekinumab: 101 Carefarm GmbH, Leverkusen; Aaragon Pharma s.r.o., Hostivice; Biocon Biologics Germany GmbH, Frankfurt am Main; Orifarm GmbH, Leverkusen Formoterol und Aclidiniumbromid: EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim Formoterol und Fluticason: Mundipharma GmbH, Frankfurt a. Main Glatirameracetat in der Darreichungsform Fertigspritze: EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim Lipegfilgrastim: Haemato Pharm GmbH, Schönefeld Perindopril und Indapamid: TAD Pharma GmbH, Cuxhaven Rivaroxaban: Bodensee Pharma GmbH, Gottmadingen Somatropin: EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim; Novo Nordisk Pharma GmbH, Mainz
Beschreibung des Loses
.Siehe kurze Beschreibung
Gegenstand nach CPV
- 33600000ArzneimittelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetze … ganz lesenkürzer
§ 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5ZZ8 Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5ZZ8 Die als zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren benannten Vergabekammern des Bundes sind zuständig für die Überprüfung von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Nach Auffassung der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend nicht um einen öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Zuständig ist demnach das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen des SGG.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carl-Wery-Str. 28, 81379 München
- Kontakt
- vergabestelle1@
by.aok.de
Bei uns erfasst
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 16.04.2025 - 15.05.2025
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 16.05.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Alle 208 offenen Ausschreibungen von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 336 (Arzneimittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Olink Proteomics AB3 Zuschläge
- QIAGEN GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69408034-7f68-4b74-a8bd-fe1137722165.