OnDemandService - SV-DSE-240418-002
Stadtwerke München GmbH · München, Bayern
Aktenzeichen OnDemandService - SV-DSE-240418-002veröffentlicht 02.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichswm.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 128 Tage (190 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (330 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
On-Demand-Services sollen als weiteres Mobilitätsangebot das bestehende liniengebundene ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München ergänzen . Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung in 2 Fachlosen beschafft. Um die softwarebasierte On-Demand-Verkehrsleistung einführen zu können, werden sowohl die Komponenten der ODM-Software (Fachlos 1) als auch der Betrieb des Services (Fachlos 2) beschafft. Die zu beschaffende softwarebasierte On-Demand- Verkehrsleistung wird wie folgt definiert: Es ist von einer softwarebasierten On-Demand-Verkehrsleistung dann die Rede, wenn im Rahmen von bedarfsgesteuerten Verkehrsleistungen ohne Linien- und Fahrplanbindung (Linienbedarfsverkehr gemäß §44 PBefG, gebündelter Bedarfsverkehr gemäß § 50 PBefG oder vergleichbar) die Buchung der Fahrten bzw. Anmeldung der Fahrtwünsche und die Distribution der Fahrzeuge mittels eines voll oder über Schnittstellen integrierten IT-Systems erfolgt, bei dem die Buchung/Fahrtwunschanmeldung durch eine smartphonebasierte native App für die Fahrgäste vorgenommen werden kann und das innerhalb eines bestimmten Bediengebietes automatisch dynamische Fahrtrouten unabhängig von vorab festgelegten (Linien-)Fahrplänen oder vorgegebenen Fahrtzeiten aufgrund der Fahrtwünsche vorgeben und automatisch und dynamisch mehrere Fahrtwünsche zu einer Fahrt zusammenfassen kann. Kurzbeschreibung des Fachlos 1 ODM-Software: Im Rahmen des Fachloses 1 ODM-Software (Ridepooling) sollen unter anderem folgende Komponenten beschafft werden: (a) Native Kund*innen-App (Keine Web Applikation): Zur Eingabe von Start- und Zielpunkt und der Hinterlegung weiterer Buchungsparameter (wie Anzahl an mitfahrenden Personen, Gepäck, etc.), damit Fahrgäste eine On-Demand-Fahrt buchen können. (b) Native Fahrer*innen-App (Keine Web Applikation): Über die App werden den Fahrer*innen Fahrtaufträge angezeigt und die Navigation entsprechend angepasst. Es sind außerdem alle Informationen zu einsteigenden und aussteigenden Fahrgästen einsehbar. (c) Operationsmanagement: Über das Operationsmanagement wird der ODM-Betrieb überwacht und parametriert. Ebenso notwendig ist ein Auswertungstool zur laufenden Optimierung des Systems anhand von KPIs und Live-Daten. (d) Schichtplanungstool: Des Weiteren wird ein Schichtplanungstool benötigt, um die Fahrer*innen Schichten, die basierend auf der Nachfrageprognose erstellt werden, optimal planen zu können. (e) ODM-Backend: Innerhalb des ODM- Backends wird sowohl die Disposition, das dynamische Pooling und Routing abgewickelt. Ebenso die Abbildung des Tarifs und die Abrechnung der Fahrten. (f) Kund*innenservice Oberfläche: Für die Beantwortung von Kund*innen Anliegen und Fragen bedarf es einer Oberfläche. Darüber soll auch die Buchung von Fahrten für Kund*innen am Telefon möglich sein. (g) Schnittstellen: Zur Abwicklung des Services sind verschiedene Schnittstellen notwendig, u.a. die Integration in MaaS- Apps und zu DEFAS. (h) Ebenso müssen Schulungen für den Auftraggeber und den Auftragnehmer des Fachloses 2 durchgeführt werden, als auch alle notwendigen Systemzugänge dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des Fachloses 2 zur Verfügung gestellt werden. Kurzbeschreibung des Fachlos 2 ODM-Fahrbetrieb: Für die Betriebsleistung (Fachlos 2) wird zur Personenbeförderung Fahrpersonal benötigt (inkl. "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF - früher "Personenbeförderungsschein"), welches die ebenso über den Bieter zu beschaffende Fahrzeuge bedient. Des Weiteren ist Personal für die Bedienung des gestellten Ridepooling- Systems aus Fachlos 1 zur Disposition, Schichtplanung und den Kund*innenservice zur Verfügung zu stellen. Für das Fuhrparkmanagement bedarf es Personal, welches sich um die Wartung, Reinigung und Pflege der Fahrzeuge kümmert. Die Betriebsleistung wird mittels der Software des Fachloses 1 durchgeführt . Die Nutzung der Software aus Fachlos 1 ist für den Auftragnehmer des Fachloses 2 verpflichtend.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | SV-DSE-240418-002_Fachlos1_EV-DE-240418-004_Fachlos1_Software Im Rahmen des Fachloses 1 ODM-Software (Ridepooling) sollen unter anderem folgende Komponenten beschafft werden: (a) Native Kund*innen-App (Keine Web Applikation): Zur Eingabe von Start- und Zielpunkt und der Hinterlegung weiterer Buchungsparameter (wie Anzahl an mitfahrenden Personen, Gepäck, etc.), damit Fahrgäste eine On-Demand-Fahrt buchen können. (b) Native Fahrer*innen-App (Keine Web Applikation): Über die App werden den Fahrer*innen Fahrtaufträge angezeigt und die Navigation entsprechend angepasst. Es sind außerdem alle Informationen zu einsteigenden und aussteigenden Fahrgästen einsehbar. (c) Operationsmanagement: Über das Operationsmanagement wird der ODM-Betrieb überwacht und parametriert. Ebenso notwendig ist ein Auswertungstool zur laufenden Optimierung des Systems anhand von KPIs und Live-Daten. (d) Schichtplanungstool: Des Weiteren wird ein Schichtplanungstool benötigt, um die Fahrer*innen Schichten, die basierend auf der Nachfrageprognose erstellt werden, optimal planen zu können. (e) ODM-Backend: Innerhalb des ODM- Backends wird sowohl die Disposition, das dynamische Pooling und Routing abgewickelt. Ebenso die Abbildung des Tarifs und die Abrechnung der Fahrten. (f) Kund*innenservice Oberfläche: Für die Beantwortung von Kund*innen Anliegen und Fragen bedarf es einer Oberfläche. Darüber soll auch die Buchung von Fahrten für Kund*innen am Telefon möglich sein. (g) Schnittstellen: Zur Abwicklung des Services sind verschiedene Schnittstellen notwendig, u.a. die Integration in MaaS- Apps und zu DEFAS. (h) Ebenso müssen Schulungen für den Auftraggeber und den Auftragnehmer des Fachloses 2 durchgeführt werden, als auch alle notwendigen Systemzugänge dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer des Fachloses 2 zur Verfügung gestellt werden. | 5 Jahre | – |
| 2 | SV-DSE-240418-002_Fachlos1_EV-DE-240418-006_Fachlos2_Betrieb Für die Betriebsleistung (Fachlos 2) wird zur Personenbeförderung Fahrpersonal benötigt (inkl. "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF - früher "Personenbeförderungsschein"), welches die ebenso über den Bieter zu beschaffende Fahrzeuge bedient. Des Weiteren ist Personal für die Bedienung des gestellten Ridepooling- Systems aus Fachlos 1 zur Disposition, Schichtplanung und den Kund*innenservice zur Verfügung zu stellen. Für das Fuhrparkmanagement bedarf es Personal, welches sich um die Wartung, Reinigung und Pflege der Fahrzeuge kümmert. Die Betriebsleistung wird mittels der Software des Fachloses 1 durchgeführt . Die Nutzung der Software aus Fachlos 1 ist für den Auftragnehmer des Fachloses 2 verpflichtend. | 5 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzl … ganz lesenkürzer
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.- Kriterium
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt word … ganz lesenkürzer
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (9) Erklärung des Unternehmens, dass es über die wirtschaftlichen Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung der laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachgewiesen werden kann.- Kriterium
(10) Zu den Mindestanforderungen an die Referenzen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens einer Referenz aus einem vergleichbaren Projekt nachweisen, dass die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Die benannten Referenzen müssen aktuell sein, d.h. d … ganz lesenkürzer
(10) Zu den Mindestanforderungen an die Referenzen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens einer Referenz aus einem vergleichbaren Projekt nachweisen, dass die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Die benannten Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen im Zeitraum 1. April 2019 bis einschließlich 31. März 2024 oder aktueller erbracht worden sein. Weiterhin muss der Einsatz der On-Demand-Software über mindestens einen Zeitraum von sechs Monaten ohne Unterbrechungen erfolgt sein. Folgende inhaltliche Anforderungen müssen bei den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderung): • Mindestens ein laufendes oder bereits abgeschlossenes Referenzprojekt, bei welchem eine On-Demand-Software eingesetzt wird/wurde und eine Flotte von mindestens 25 Fahrzeugen, welche gleichzeitig bzw. parallel eingesetzt wurden, innerhalb eines Projektes (ein bzw. eine Gruppe von Auftraggeber) disponiert wird/wurde. Es können vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft max. 10 Referenzprojekte eingereicht werden. Die Darstellung der Referenzleistung(en) muss zur Beurteilung mindestens die folgenden Angaben enthalten: (a) Projektbezeichnung, (b) Ort der Ausführung, (c) Vertragsverhältnis, (d) Auftraggeber (AG), (e) Ansprechpartner des AG, (f) Telefon Ansprechpartner AG, (g) E-Mail Ansprechpartner AG, (h) Erklärung zu Ausführungszeitraum, (i) Erklärung zu Auftragssumme, (j) durschn. Zahl AN, (k) Erklärung zu Leistungsumfang insb. Anzahl der eingesetzter Fahrzeuge, (l) Erklärung zu besonderen Anforderungen (11) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. (12) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- swm.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Projektsprache Deutsch
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zuges … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB)- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in der genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlage … ganz lesenkürzer
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in der genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. weiterer Verlauf). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-DSE-240418-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzl … ganz lesenkürzer
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind. (2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. (3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.- Kriterium
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt word … ganz lesenkürzer
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (9) Erklärung des Unternehmens, dass es über die wirtschaftlichen Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung der laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachgewiesen werden kann.- Kriterium
(10) Zu den Mindestanforderungen an die Referenzen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens einer Referenz aus vergleichbaren Projekten nachweisen, dass die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Die benannte(n) Referenz(en) muss/müssen aktuell sein, d … ganz lesenkürzer
(10) Zu den Mindestanforderungen an die Referenzen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss durch Vorlage von mindestens einer Referenz aus vergleichbaren Projekten nachweisen, dass die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Die benannte(n) Referenz(en) muss/müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen im Zeitraum 1. April 2019 bis einschließlich 31. März 2024 oder aktueller erbracht worden sein. Folgende inhaltliche Anforderungen müssen bei den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderung): • Darstellung von mindestens einem laufenden oder bereits abgeschlossenen Referenzprojekt, bei welchem eine Flotte von mindestens 25 Fahrzeugen, welche gleichzeitig bzw. parallel innerhalb eines Projektes (ein Auftraggeber oder Gruppe von Auftraggebern) eingesetzt und disponiert wird/wurde. Die Referenzleistung(en) muss/ müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollte(n) jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung (ODM-Betrieb) vergleichbar sein. Die Darstellung der Referenzleistung(en) muss zur Beurteilung mindestens die folgenden Angaben enthalten: (a) Name und Adresse des Auftraggebers (b) Erklärung zu Ansprechperson des Auftraggebers (c) Erklärung zu zuständiger Genehmigungsbehörde (d) Erklärung zu Quote der Eigenerbringung bzw. Anteile an Subunternehmerleistungen (e) Erklärung zu Volumen an Fahrplan- bzw. Personenkilometern im Zeitraum von 12 Monaten (f) Erklärung zu Zeitraum der Erbringung der Referenzleistung (g) Erklärung zu Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge (h) Erklärung zu Erbringung der Verkehrsleistung als Konzessionsinhaber, Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (i) Erklärung zu erbrachter Leistung bzw. Verkehrsangebot (Kurzbeschreibung). Es können vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft max. 10 Referenzprojekte eingereicht werden. (11) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. (12) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- swm.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 6 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Projektsprache Deutsch
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zuges … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB)- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in der genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlage … ganz lesenkürzer
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in der genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. weiterer Verlauf). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-DSE-240418-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
- Website
- swm.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 02.12.2026
- Speisenlogistik zur Versorgung des Klinikstandortes Campus HallerwieseKlinikum NürnbergFrist 13.11.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da5b39ed-11dc-4c16-bf21-dfd1d0f29342.