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vergebenEU-weitDienstleistungen

OGS Träger GGS Pleiser Wald

Stadt Sankt Augustin · Sankt Augustin, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-3-20-HE-01veröffentlicht 16.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 446 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate01.01.2026 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (72 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 15 Monaten
  3. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Vergabe der Trägerschaft für den Offenen Ganztag an der GGS Pleiser Wald in Sankt Augustin Niederpleis spätestens zum 01.01.2026 an einen geeigneten freien Träger der Jugendhilfe. Zum Schuljahr 2025/2026 wurden Landesmittel für 395 OGS-Plätze beantragt. Es ergibt sich eine Verlängerungsoption jeweils um ein Schuljahr mit Kündigungsmodalitäten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Zur besseren Vergleichbarkeit der eingehenden Bewerbungen ist das Leistungsverzeichnis mit Bieterangaben schriftlich zu beantworten. Zusätzlich wird nach der Ausschreibungsfrist zu einem Bietergespräch eingeladen, welches in die Bewertung einfließt. Die Bietergespräche werden voraussichtlich in der 35. und 36. KW terminiert. Der Bewerbende verpflichtet sich zur unentgeltlichen Teilnahme an diesem Bietergespräch. Das Bietergespräch dauert voraussichtlich ca. 1 Stunde. Die Bewertung des Leistungsverzeichnisses und der Bietergespräche erfolgt anhand der ebenfalls beigefügten Bewertungsmatrizen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

Eignung7 von 7 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Unternehmerbogen (Anlage 09) ist zu verwenden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Der Unternehmerbogen (Anlage 09) ist zu verwenden. Die Deckungssummen müssen je Schadensfall mindestens betragen: - für Personenschäden: 3.000.000,00 EUR - fü … ganz lesenErklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Der Unternehmerbogen (Anlage 09) ist zu verwenden. Die Deckungssummen müssen je Schadensfall mindestens betragen: - für Personenschäden: 3.000.000,00 EUR - für Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR und auf nicht weniger als das jeweils Doppelte dieser Deckungssummen im Jahr begrenzt sein.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Darstellung der Trägerstruktur und -organisation max. 2 Seiten DIN A 4. Der Träger stellt das Personal für die Ganztags- und Betreuungsangebote: - pädagogische Fachkraft als Einrichtungsleitung, eingruppiert nach TVöD-SuE 16 - pädagogische … ganz lesenNachweis der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Darstellung der Trägerstruktur und -organisation max. 2 Seiten DIN A 4. Der Träger stellt das Personal für die Ganztags- und Betreuungsangebote: - pädagogische Fachkraft als Einrichtungsleitung, eingruppiert nach TVöD-SuE 16 - pädagogische Fachkräfte als Gruppenleitungen, eingruppiert nach TVöD-SuE 8a - ausreichend qualifizierte Ergänzungskräfte, die mindestens eine durch das Land NRW anerkannte Qualifizierungs-maßnahme (z. B. „Schultag NRW“) absolviert haben, eingruppiert nach TVöD-SuE 3 Pro Gruppe mit 25 Kindern ist eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft einzusetzen. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung: 1. Personal 1.1. Der Träger verpflichtet sich, zur Realisierung der Maßnahme, geeignete Fachkräfte zu stellen. Dabei ist den Bestimmungen der §§ 8 a und 72 a SGB VIII Rechnung zu tragen. 1.2. Die pädagogische Leitung der OGS an der Schule ist vor Ort einer sozialpädagogischen Fachkraft des Trägers zu übertragen. Darüber hinaus ist ihre Stellvertretung sicher zu stellen. Die Leitungsaufgaben umfassen unter anderem die Zusammenarbeit mit der Schulleitung und gemeinsame Konzeptentwicklung, die Umsetzung des Konzepts, die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Personaleinsatzplanung und Personalführung. 1.3. Die im außerunterrichtlichen Angebot Beschäftigten sind Mitarbeitende des Trägers. Der Träger übernimmt die Dienst- und Fachaufsicht. Die Auswahl dieser Beschäftigten trifft der Träger. Er kann diese Aufgabe an die pädagogische Leitung delegieren. Der Träger stellt sicher, dass das Personal für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote qualifiziert ist. Die Auswahl der pädagogischen Leitung bei Neueinstellung erfolgt durch den Träger, wobei hier ein Benehmen mit der Schulleitung herzustellen ist. 1.4. Pro 25 Kinder ist eine pädagogische Fachkraft als Gruppenleitung sowie eine Ergänzungskraft einzusetzen. Die Ergänzungskräfte müssen ausreichend qualifiziert sein (vgl. Personalverordnung zum KiBiz) und mindestens eine durch das Land NRW anerkannte Qualifizierungsmaßnahme z. B. “Schultag NRW” absolviert haben. 1.5. Die Definition des Begriffs Fachkräfte stützt sich auf Bestimmungen der Personalverordnung zum KiBiz in der aktuell gültigen Version. 1.6. Bei Sportangeboten dürfen nur Fachkräfte mit einschlägigen Leistungsscheinen eingesetzt werden. Die Festschreibung weiterer Erfordernisse aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung in der Betreuung von gleichzeitig mindestens 300 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, wenn vorhanden unter Angabe von Referenzen. Erfahrungen zur pädagogischen Begleitung von Kindern an Selbstbedienungstheken in der OGS, wenn vorhanden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerungsoption jeweils um ein Schuljahr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabeportal https://www.vergabe.rib.de zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Bieteranfragen: Bieteranfragen werden nur über das Vergabeportal (h … ganz lesenVergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabeportal https://www.vergabe.rib.de zum Download bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Bieteranfragen: Bieteranfragen werden nur über das Vergabeportal (https://www.vergabe.rib.de) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Auskünfte werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen unverbindlich. Allgemeiner Hinweis: Sofern in diesem Text lediglich die männliche Form einer Person verwendet wird (z.B. Projektleiter bzw. Projektmitarbeiter), bezieht sich diese Form auf die dargestellte Funktion der Person. Diese Form wird lediglich aus Gründen einer möglichst komprimierten Darstellung der Anforderungen an die Leistung verwendet und versteht sich immer mit dem Zusatz „(m/w/d)“.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1380a512-473c-4b7f-887a-f990f9318844.