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Offenes Verfahren über die Fahrten von 211 geistig und körperlich behinderter Kinder zur Rembergschule (Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr) und zurück

Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration · Mülheim an der Ruhr, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 45-4veröffentlicht 08.10.2026erstmals 04.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 2 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
6,25 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.02.2027 – 31.01.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSonstige, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichwww1.muelheim-ruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 34 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Tagen
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 5 Tagen
  4. Heute
  5. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über www1.muelheim-ruhr.de
    in 2 Tagen
  6. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
    in 4 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2031
    in 3 Monaten
  8. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Vertragsgegenstand ist die Beförderung von körperlich /geistig / sprachlich behinderten Schüler(innen) des Schulstandortes Rembergschule, Rembergstr. 7, 45470 Mülheim an der Ruhr. Es sind Schüler*innen von ihrer Wohnadresse zur Rembergschule und zurück zu fahren. Es sind derzeit 211 Schüler/innen (Stand: 10.09.2026) zu transportieren. Änderungen hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Schüler/innen sind während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Auftragsgegenstand: (1) Das Unternehmen stellt der Stadt für die Schülerbeförderung die von ihm zu bezeichnenden Kraftfahrzeuge mit Fahrer sowie die nach dem Leistungsverzeichnis erforderlichen Begleiter zur Verfügung. Die Stadt gibt vor, zu welchen Zeiten die Schüler bei der Rembergschule ankommen müssen und wann sie an der Schule wieder abzuholen sind. (2) Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nach dem Einsatzplan, welcher für jedes Fahrzeug vom Unternehmer vorbehaltlich jederzeitiger Änderung erstellt wird. Während der Schulferien sowie an den sonstigen schulfreien Tagen entfällt die Beförderung. Entschädigungsansprüche des Auftragnehmers sind insoweit ausgeschlossen. (3) Es steht im Ermessen der Stadt, aus schulorganisatorischen, aus verwaltungstechnischen oder verkehrstechnischen Gründen bestehende Fahrpläne zu ändern. Dies betrifft insbesondere die Wegnahme bestehender Fahrten und das Hinzufügen neuer Fahrten. (4) Das Unternehmen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Einsätze pünktlich unter Einhaltung des Einsatzplanes nach den Anweisungen der Stadt auszuführen. Leistungsdurchführung: (1) Das Unternehmen verpflichtet sich, a) die Türen des eingesetzten Fahrzeuges so zu sichern, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist (Türverschlusssicherung). b) für alle Schüler die entsprechenden Fahrgastplätze mit Beckengurten oder Drei-punktgurten auszurüsten. Das Gleiche gilt für Rollstuhlkinder, für die Beckengurte am Boden zu befestigen sind. Kinder, die das Anlegen der Gurte ablehnen, sind der Stadt schriftlich mitzuteilen. c) Kinder, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend § 21 Abs. 1 a StVO in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern d) feste Rollstühle während der Fahrt an vier Punkten im Fahrzeugboden zu verankern. e) Kinder während der Fahrt ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht in andere Fahrzeuge umsteigen zu lassen f) beim Einsatz eines Kleinbusses die Ein- und Ausstiege beidseitig mit Haltegriffen zu versehen, soweit dies technisch möglich ist. g) den Fußboden eines Kleinbusses so auszustatten, dass er auch im feuchten Zu-stand ausreichend rutschhemmend ist. Fahrzeuge: (1) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Fahrzeuge in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand, der den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in dem jeweils gültigen Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden (Schulbusse) entspricht, mit allem Zubehör betriebsbereit zu halten und bei der Durchführung des Schulbusbetriebes die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird gemäß §58, Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zwei Referenzen des Unternehmens - nicht älter als drei Jahre - darüber, dass bereits Fahrten geistig behinderter Kinder durchgeführt wurden (in Vordruck „Referenzen“ aufzuführen).
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister und Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) (siehe Teilnahmebedingungen)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mit dem Angebot ist die Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
www1.muelheim-ruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
11.11.2026, 09:00 Uhr. Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr. Gemäß §55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Stadt Mülheim an der Ruhr / Der Oberbürgermeister / Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen … ganz lesenEtwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Das Anbringen von Rügen erfolgt schriftlich per Fax oder per Mail an folgende Kontaktadresse der Vergabestelle: Stadt Mülheim an der Ruhr, Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Mail: marcel.kissmann@muelheim-ruhr.de. Ich weise darauf hin, das Rügen durch den Bevollmächtigten nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch eine andere Person erhoben werden darf. Die Rüge ist in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrages sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hilft der Auftraggeber dem Verstoß gegen Vorgabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen. Vergabekammer im Sinne des §156 GWB: Vergabekammer Westfalen, Geschäftsstelle, zentrales Postfach, Fax: 0251 411-2165, Geschäftsstelle der Vergabekammer: Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster. Mail: vergabekammer@brms.nrw.de. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eine Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach §165, Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Anbieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach §165, Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr
Website
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

291vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 09.11.2026
  2. BekanntmachungFrist 09.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c226874d-30ea-47ae-b263-dc7c07dd8e54.