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Offenes Verfahren nach der VgV zur Beschaffung von Lizenzen des Herstellers CyberArk durch die BITMARCK Technik GmbH

BITMARCK Technik GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen BM2024079CyberArkveröffentlicht 28.02.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 635 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 15 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20097, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 53 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber plant, über einen Reseller einen CyberArk-Vertrag zu beschaffen, unter dem Lizenzen des Herstellers CyberArk und Dienstleistungen bezogen werden können. Hierfür benötigt er einen Auftragnehmer, der die entsprechenden Inhalte anbietet.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber setzt seit längerem kostenpflichtige Lizenzen des Herstellers CyberArk ein. Privileged Access Management (PAM) wird eingesetzt, um sich vor Gefahren im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Anmeldedaten und Missbrauch von Privilegien zu schützen. PAM ist eine umfassende Cyber-Sicherheitsstrategie - rund um Mitarbeiter, Prozesse und Technologie - zur Kontrolle, Überwachung, Sicherung und Prüfung aller menschlichen und nicht menschlichen privilegierten Identitäten und Aktivitäten in einer geschäftlichen IT-Umgebung. Die PAM-Lösung von CyberArk wurde initial Ende 2011 durch den Auftraggeber be-schafft (Kauflizenzen mit Wartung). Zuletzt wurden die Lizenzen von Kauf auf Miete (Subscription) herstellerseitig umgestellt und 75 Lizenzen wurden mit einer Laufzeit von drei Jahren beauftragt. Dieser Vertrag endet am 29.12.2025. Die PAM-Lösung von CyberArk soll zukünftig konzernweit ausgerollt werden und auch Kunden der BITMARCK sollen bei Bedarf Services beziehen können, in denen PAM-Lizenzen von CyberArk enthalten sind. Diese Neubedarfe sowie die Verlängerung der bereits vorhandenen 75 Lizenzen werden in dieser Ausschreibung ausgeschrieben. Es werden Mietlizenzen vom Produkt PAM und PAM Vendor ausgeschrieben. Die Leistungen können nicht produkt- bzw. herstellerneutral beschrieben werden. Durch die Beschränkung des Beschaffungsgegenstandes auf ein bestimmtes Produkt bzw. auf einen bestimmten Hersteller werden gravierende Nachteile für BITMARCK verhindert. Dies ist im Wege einer umfangreichen Prüfung im Vorfeld der Vergabe untersucht und festgestellt worden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtpreis (netto)100 %
Preis
Gesamtpreis (netto)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomberstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenDie Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT5EX7 Für den Nachweis der Eignung soll die Eigenerklärung zur Eignung des Auftraggebers verwendet werden (Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikat … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YBT5EX7 Für den Nachweis der Eignung soll die Eigenerklärung zur Eignung des Auftraggebers verwendet werden (Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Computacenter AG & Co. oHG, Hamburg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Offenes Verfahren nach der VgV zur Beschaffung von Lizenzen des Herstellers CITRIX durch die BITMARCK Technik GmbH

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 17.12.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
1,44 Mio. €Zuschlagswert im Median
773.389 € – 1,91 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hamburg (11 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e19244c-fdca-46e8-872f-c6cb44c688dd.