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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für zwanzig Bundesliegenschaften in Karlsruhe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg und Regionalbereich Süd - VOEK 008-23

Bundesanstalt für Immobillienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 008-23veröffentlicht 23.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1076 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Berlin (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2024 – 28.02.2028
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2028
    vor 32 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für zwanzig Bundesliegenschaften in Karlsruhe Los 1 WE 135944; Wohnen; Freysdorfstr. 3, 5, 7; 76133 Karlsruhe WE 135945; Wohnen; An der Trift 17; 76129 Karlsruhe WE 135946; Wohnen; Rintheimer Querallee 9; 76131 Karlsruhe WE 135959; Wohnen; Viktoriastr. 16; 76133 Karlsruhe WE 135987; Wohnen; Nancystr. 30; 76187 Karlsruhe WE 135988; Wohnen; Nancystr. 26/28; 76187 Karlsruhe WE 135989; Wohnen; Nancystr. 26a/28a; 76187 Karlsruhe WE 135990; Wohnen; Rhode-Island-Allee 10; 76149 Karlsruhe WE 135991; Wohnen; Tennessee Allee 21-25; 76149 Karlsruhe WE 135992; Wohnen; Tennessee Allee 31-35; 76149 Karlsruhe WE 135993; Wohnen; Tennessee Allee 41-45; 76149 Karlsruhe WE 135994; Wohnen; Tennessee Allee 51-55; 76149 Karlsruhe WE 135995; Wohnen; Tennessee Allee 61-55; 76149 Karlsruhe WE 136016; Wohnen; Eichelbergstr. 2-4; 76646 Bruchsal Los 2 WE 138024; Hauptzollamt; Rüppurrer Str. 3a; 76137 Karlsruhe WE 140891; Bundesanstalt für Wasserbau; Moltkestr. 153; 76185 Karlsruhe WE 142796; Bundesgerichtshof, Bundespolizei (ehem. General-Kammhuber-Kaserne); Rintheimer Querallee 11; 76131 Karlsruhe WE 143004; Max-Rubner-Institut; Haid-und-Neu-Str. 9; 76131 Karlsruhe WE 144550; Bundesnetzagentur; Kanalweg 90; 76149 Karlsruhe Los 3 WE 136462, Zollamt, Steiner Str. 29; 78337 Öhningen

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Graureinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen von fünfzehn Wohnliegenschaften im Landkreis Karlsruhe

Graureinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen von fünfzehn Wohnliegenschaften im Landkreis Karlsruhe Grünpflege: Grünflächenpflege: Pflanzflächen ca. 852 qm; Rückschnitt an Sträuchern ca. 839 qm Rückschnitt an Hecken ca. 12 qm. Wiesen-/Rasenflächen ca. 28.890 qm. Grauflächenreinigung: Reinigung Lichtschächte 26 Stück Reinigung Spielplätze 187 qm Reinigung Entwässerungsrinnen 2 qm Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist.

4 Jahre–
2
Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen von fünf Bundesliegenschaften in Karlsruhe (mit Zuverlässigkeitsüberprüfung)

Grünflächenpflege: Pflanzflächen sonstige Leistungen: Bäume wässern, ca. 41 Stck. Wildwuchs/Efeu schneiden, 53lfm., 110 qm Lonicera schneiden, mähen 720 qm Erhaltungs- und Pflegeschnitt > 2 m, 20 qm Pflanzflächen ca. 1.040 qm; Rückschnitt an Sträuchern, ca. 6 Stck. Rückschnitt an Hecken ca. 389 lfm. & 100 qm Rückschnitt an Gehölzen, 140 qm Wiesen-/Rasenflächen ca. 50.420 qm. Pflege Gründach, 2.959 qm Grauflächenreinigung: Reinigung Traufstreifen 20 qm Reinigung Lichtschacht 1 Stck. Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist.

4 Jahre–
3
Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Öhningen

Grauflächenreinigung und Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Öhningen Grünpflege: Rückschnitt an Sträuchern, ca. 65 Stck. Rückschnitt an Hecken ca. 19 lfm. Wiesen-/Rasenflächen ca. 736 qm. Grauflächenreinigung: Reinigung Gehweg, öffentliche Fläche 50 lfm. Allgemeiner Leistungsumfang Grünpflege Die Auftragnehmerin hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, wenn sie aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse zu der Einschätzung kommt, dass aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse (z.B. länger anhaltender Trockenheit) zum Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes der vertragsgegenständlichen Grünanlagen vorübergehend oder längerfristig andere Pflegezeiträume bzw. -intervalle geboten erscheinen, als in der Leistungsbeschreibung vorgegeben sind. Sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich sein, hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin die Gründe dafür unter Benennung des zu verwendenden Pflanzenschutzmittels schriftlich darzulegen. Mit der Begründung der Notwendigkeit ist der Auftraggeberin von der Auftragnehmerin eine Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweises gemäß § 9 Abs. 1 PflSchG vorzulegen. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Grünflächen zu Einsatz kommen, müssen diese per Akku betrieben werden. Allgemeiner Leistungsumfang Grauflächenreinigung Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf das regelmäßige Kehren und die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Unkraut, Wildpflanzenwuchs und Laub. Die Reinigung muss ohne chemische Hilfsmittel erfolgen. Der anfallende Kehricht ist unverzüglich zu beseitigen. Er darf nicht in Straßenrinnen, Straßensinkkästen, offene Abzugsgräben, Bäche oder auf Radwege gekehrt oder geschüttet werden. Die Reinigung der Grauflächen ist so auszuführen, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen ausgeschlossen ist.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 % Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2028
Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Grünpflege: Pflanzflächen zusätzliche Laubaufnahme ca. 852 qm Gebrauchsrasen nachsäen ca. 120 qm nach Bedarf. Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 0.10 Bedarfspositionen Die Auftraggeberin informiert die Auftragnehmerin rechtzeitig (5 Arbeitstage vor Ausführung), wenn eine als Bedarfsposition geke … ganz lesenGrünpflege: Pflanzflächen zusätzliche Laubaufnahme ca. 852 qm Gebrauchsrasen nachsäen ca. 120 qm nach Bedarf. Anlage C-02 Leistungsbeschreibung Pkt. 0.10 Bedarfspositionen Die Auftraggeberin informiert die Auftragnehmerin rechtzeitig (5 Arbeitstage vor Ausführung), wenn eine als Bedarfsposition gekennzeichnete Leistung erbracht werden soll. Wie oft die jeweilige Leistung in der Vergangenheit insgesamt pro Jahr ausgeführt werden musste, ist den entsprechenden Positionen im Preisblatt zu entnehmen. Diese Angaben zur Häufigkeit der Ausführung beruhen auf Erfahrungswerten und dienen lediglich der Preiskalkulation der Auftragnehmerin. Diese Häufigkeiten können variieren. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Häufigkeiten. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53119 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 so … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig für das Los 1 und Los 2 WE 140891, 143004 und 144550 und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Objektbesichtigungen können nur im Zeitraum bis 10.11.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 06.11.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Los 2 WE 138024 und WE 142796 und Los 3 werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt. 3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 15.11.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Weitere Personal- und Leistungsanforderungen (siehe auch Pkt. III.2.2): Los 2 WE142796: Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2028
Verlängerung
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53119 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Abweichendes Leistungsende Grauflächenreinigung 30.09.2025
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 so … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig für das Los 1 und Los 2 WE 140891, 143004 und 144550 und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Objektbesichtigungen können nur im Zeitraum bis 10.11.2023 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 06.11.2023 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Für Los 2 WE 138024 und WE 142796 und Los 3 werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt. 3.1) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden bis zum 15.11.2023 erbeten und sind bei der e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Weitere Personal- und Leistungsanforderungen (siehe auch Pkt. III.2.2): Los 2 WE142796: Bundespolizei Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
199.102 €Zuschlagswert im Median
117.282 € – 297.220 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.11.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ed98d47-c7dd-4e89-be8b-e94f5a1de184.