Offenes Verfahren (EU-weit) zur Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Motorkettensägen inkl. Zubehör an die BImA, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale VOEK 155-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Anstalt des öffentlichen Rechts – · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 155-23veröffentlicht 14.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.03.2025 – 28.02.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Lieferung von zwei TraktorenRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3 · BonnFrist 08.12.2026
- Sänitätszelte GW SanBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 07.12.2026
- DFG-Az.: EXC 3101/1 TP2 (A 191) Beschaffung eines PipettierrobotersDeutsche Forschungsgemeinschaft e.V. · BonnFrist 04.12.2026
- 1/DLII6/VM176 - RV Medizinprodukte, diversBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · BonnFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 4 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Technische Anforderungen60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2027
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Motorkettensägen inkl. Zubehör an die BImA
Geschätzte Abnahme über 4 Jahre 2.340 Sägen inkl. Zubehör max. Abrufmenge 3.510 Sägen inkl. Zubehör.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Technische AnforderungenGewichtung (dezimal, genau) 0,6Technische Anforderungen 60%. 2. Technische Anforderungen: (maximale Punktzahl je Motorkettensägeklasse: 60 Punkte) Für die einzelnen Unterkriterien können die folgenden maximalen Punktzahlen erreicht werden: 4. a) Abgasemissionen: 20 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Abgasemissionen (in g/kWh) pro Motor-kettensägenklasse: 5. niedrigste angebotene Emissionen (AA) / Emissionen des zu bewertenden Ange-bots (AB)*20 Punkte, d.h. (AA/AB)*20 Pkt. b) Schalldruck am Ohr der Bedienperson: 15 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Schalldruck am Ohr der Bedienperson (in dB(A)) pro Motorkettensägenklasse: niedrigster angebotener Schalldruck (SA) / Schalldruck des zu bewertenden Ange-bots (SB)*15 Punkte, d.h. (SA/SB)*15 Pkt. c) Vibrationswert pro Motorkettensägenklasse (bei Ausweisung von unterschiedlichen Werten zu den Handgriffen geht immer der höhere Wert in die Wertung ein): 20 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Vibrationswert (in m/s2) pro Motorketten-sägenklasse: niedrigster angebotener Vibrationswert (VA) / Vibrationswert des zu bewertenden Angebotes (VB)*20 Punkte, d.h. (VA/VB)*20 Pkt. d) Gewicht (ohne Schneidausrüstung) pro Motorkettensägenklasse: 5 Punkte Berechnungsformel Punkte im Kriterium Vibrationswert (in kg) pro Motorkettensä-genklasse: niedrigstes angebotenes Gewicht (GA) / Gewicht des zu bewertenden Angebotes (GB)*5 Punkte, d.h. (VA/VB)*5 Pkt. Bei den technischen Anforderungen erfolgt pro Motorkettensägeklasse (leicht, mittel-1, mittel-2, schwer) zunächst eine eigenständige Punktermittlung. Die berechnete Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Anschließend werden die Punktzahlen aus dem Kriterium Preis und aus den technischen An-forderungen der vier Motorkettensägenklassen addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Die Summe der Punkte aus dem Zuschlagskriterium Preis und den technischen Anforderun-gen der vier Motorkettensägeklassen bildet die Gesamtpunktzahl (max. 400 Punkte). Der Bie-ter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag (vergl. Beispiel A-03.1 _Wertungsmatrix_Preis und tech. Anforderungen_VOEK155-23). Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Angebote erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium „technische Anforderungen“ den Zuschlag, bei gleicher Punktzahl auch im Kriterium „technische Anforderungen“ behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,4Preis 40 % Bezogen auf alle Kriterien, den Preis und die technischen Anforderungen in allen vier Motor-kettensägeklassen, kann eine maximale Gesamtpunktzahl von 400 Punkten erreicht werden: 1. Preis: (maximal Punktzahl: 160 Punkte) Der Preis wird ermittelt aus dem im Preisblatt angegebenen Wertungspreis, der sich aus der Summe der Gesamtpreise pro Geräteklasse (einschließlich Starterparket und klas-senzugehöriges Zubehör) in den Positionen 1 bis 4 und dem klassenübergreifenden Zu-behör der Positionen 5 bis 13 zusammensetzt. Die Versandkosten haben nur informatori-schen Charakter (Position 14) und finden daher bei der Gesamtpreisermittlung keine Berücksichtigung. Berechnungsformel Punkte im Kriterium Preis: günstigster angebotener Preis (A) / zu bewertender Preis (B)*160 Punkte, d. h. (A/B)*160 Pkt. Beim Zuschlagskriterium Preis erfolgt eine Motorkettensägenklassenübergreifende Gesamtbetrachtung. Die berechnete Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Au … ganz lesenkürzer
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 6.573.720 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes - Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1) 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. … ganz lesenkürzer
1) 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) 1. Anfragen zu den Vergabeunterlagen Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 06.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2.Technische Fragen Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e- Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 3. KWF-Profi Zertifikat und und technisches Datenblatt KWF-Profi Zertifikat Das KWF-Profi Zertifikat oder gleichwertig ist bei Angebotsabgabe mit vorzulegen. Produkte mit dem KWF-Profi Zertifikat zeichnen sich unter anderem durch besondere Tauglichkeit im forstlichen Profibereich und Langlebigkeit aus und werden durch das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V (KWF) in der Praxis getestet. Technisches Datenblatt Die Angaben zum Fabrikat, Abgasemissionen, Schalldruck am Ohr der Bedienperson, Vibrationswerte der Handgriffe, Lärm und Gewicht (ohne Schneidausrüstung) müssen durch technische Datenblätter des Herstellers oder Prüfberichte einer anerkannten Stelle nachgewiesen werden. 4. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es sich nicht um ein neues Vergabeverfahren, sondern nach wie vor um das Vergabeverfahren VOEK 155-23 handelt, unabhängig davon, ob aus technischen Gründen eine neue EU Bekanntmachung veröffentlicht wird. Das bisherige Vergabeverfahren wurde lediglich in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt, weil es ein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundes gab, das die Auftraggeberin verpflichtet, den Beschaffungsbedarf unter leicht modifizierten Bedingungen zu decken.- Hinweis
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowoh … ganz lesenkürzer
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland abzugeben und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen. --- Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Aufraggeberin holt i.R.v. Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunft über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter i.R.d. Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zu dem …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Dieburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen im Winterdienst und Grauflächenreinigung in 5 Losen für Bundesliegenschaften in Sachsen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Erfurt -VOEK 023-24-23.10.2024
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für elf Bundesliegenschaften in Freiburg im Breisgau, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg23.10.2024
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für vierzehn Bundesliegenschaften in und um Freiburg i.Br., Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg und Regionalbereich Süd -VOEK 358-23-01.10.2024
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Herstellung- und Lieferung von Informationsschildern des Bundesforstes, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 459-2311.06.2024
Mehr von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Anstalt des öffentlichen Rechts –
- Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Hausmeisterdienstleistungen für WE 139411 Trenchard Barracks Hohe Wende 20, 29223 Celle - VOEK 104-25Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Anstalt des öffentlichen Rechts · BonnFrist 10.12.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 160 (Landwirtschaftsmaschinen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Landmaschinen Heinrich Schröder KG3 Zuschläge
- AGRAVIS Technik Raiffeisen GmbH2 Zuschläge
- BayWa AG2 Zuschläge
- KTB Kommunaltechnik Vertriebs-GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG2 Zuschläge
- STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.06.2024 auf 19.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 24.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a80d7cf5-f905-4ef4-a413-7e1e77f4ff0e.