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Offenes Verfahren der Gemeinde Herscheid zur Vergabe der Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg

Gemeinde Herscheid · Herscheid, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E24817448veröffentlicht 01.03.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 686 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftragnehmer schuldet die Neuanlage und Umgestaltung der Freianlagen am Bildungszentrum Rahlenberg. Im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg soll die aktuell vorhandene Schotterfläche mit Spielturm in eine gepflasterte, multifunktional nutzbare Fläche umgebaut werden. Neben einer Böschungsabfangung mit Grauwackequadern wird auch der vorh. Spielturm neu eingefasst. Die vorh. Schotterfläche wird gepflastert, sowie eine befestigte Zuwegung zum Sportplatz hergestellt. Die Pflasterfläche wird mit aufgemalten Hüpfspielen weiter aufgewertet. Ein Heckenstreifen trennt den Sportplatz von der Platzfläche optisch ab. Außerdem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg der seitlich liegende Schulhof Nr.2 aufgewertet werden. Am Fuß der Böschung werden Grauwackequader als Sicherung und Sitzmöglichkeit eingebaut. Die vorh. grobe Schotterfläche soll durch eine feinere wassergebundene Wegedecke ersetzt werden. Der vorh. Aspaltweg bleibt bestehen. Die Böschung mit der breiten Rutsche wird mit Rasensubstrat angedeckt und eingesäht. Die Fallschutzflächen werden eingefasst. Zudem soll im Zuge der Umgestaltung der Freianlagen des Bildungszentrum am Rahlenberg wird Schulhof Nr.1 durch Baumpflanzungen und einem Holzpodest aufgewertet. Zwei grüne Inseln in gleicher Form sollen die vorhandene Pflasterfläche auflockern und durch bereits große Bäume den Kindern Schatten spenden. Die Inseln sollten angehügelt werden und eingesäht werden. Eine dritte Insel wird als Holzpodest, ebenfalls mit einem Baum als Schattenspender, hergestellt. Die vorh. Pflasterfläche bleibt im Bestand erhalten. Außerdem soll der der gesamte Spielplatzbereich im unteren Bereich um ca. 50-60cm angehoben werden, um den Höhenunterschied zur oberen Ebene zu verringern. Der aus dem Abbruch entstandene Raum wird u.a. der Spielfläche zu gesprochen. Grauwackequader sollen die Böschung am Fuß abfangen. Der entstehende Raum zwischen alter Kellerwand und neuer Quadermauer muss aufgefüllt und an die bestehende Böschung angeglichen werden. Die entstehende Fläche wird in drei Bereiche unterteilt. In dem Ü3 Bereich ist ein Spielturm mit langer Rutsche und im Design eines Hexenhauses eingeplant. Der U3 Bereich erhält ein kleines Spielhaus, ebenfalls im Design eines Hexenhauses. Ein geschwungener Gehweg verbindet diese drei Bereiche und führt vorbei an der mittleren Ebene hoch auf die obere Ebene. Auf der Mittleren Ebene ist eine Seilbahn und eine Schaukel eingeplant. Der obere Bereich soll u.a. der Schule als Grüner-Pfad zur Verfügung stehen. Die große Böschung im Rücken der drei Bereiche soll als ruderale Fläche angelegt werden. Als Inizialbepflanzung sind versch. Bäume und Sträucher eingeplant. Die restlichen Pflanzflächen werden pflegeleicht mit Bodendeckern und einzelnen Sträuchen bepflanzt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprü … ganz lesenDie Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Niederstraßer Garten-, Landschafts- und Zaunbau GmbH, Schmallenberg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.634vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.054 Lose mit Angabe)
275.575 €Zuschlagswert im Median
110.981 € – 876.037 €mittlere Hälfte, 706 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.12.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b248c2d-ab07-49db-9a1d-088480b60711.