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Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Landschaft, Stadt und Freiraum in Penzberg "Bayerische Landesgartenschau 2028 "Zukunftsfest""

Stadt Penzberg · Penzberg, Bayern

Aktenzeichen 01veröffentlicht 25.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
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keine Angabe
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  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Oktober 2022 erhielt die Stadt Penzberg den Zuschlag für die Bayerische Landesgartenschau 2028. Gegenstand des Wettbewerbs sind die Daueranlagen und das Ausstellungskonzept zur Bayerischen Landesgartenschau 2028. Die Gartenschau bietet für die Stadt die Chance, die städtischen Grünflächen mit einem ganzheitlichen Konzept neu zu gestalten und somit den gesamten Stadtraum erheblich in seiner Lebensqualität aufzuwerten. Das Konzept beinhaltet Grünflächen unterschiedlicher Wertigkeit und Intensität in der Gestaltung. Durch die Planung soll ein naturnaher, vielfältig gegliederter Freiraum als "grünes Netz mit eingeflochtenen Perlen" entstehen, das einen hohen Erholungswert bietet. Dabei ist es nicht notwendig, sämtliche Grünflächen neu zu gestalten, da diese teilweise bereits als Biotope, Ausgleichsflächen oder Naturwald geschützt sind und nicht verändert werden können bzw. auch keiner neuen Gestaltung bedürfen. Insofern besteht die Aufgabe darin, die Bereiche der Landesgartenschau (ca. 3,5 ha Fläche) punktuell in das Freiraumnetz einzufügen und dieses damit erlebbar zu machen und auch die bereits vorhandenen Grünflächen zu stärken. Als Bereich, in dem die Anlagen der Landesgartenschau geplant werden können, steht eine Fläche von ca. 15,0 ha Realisierungsteil und ca. 5,4 ha Ideenteil zur Verfügung. Entsprechend der Leitidee der LGS "(bestehendes) grünes Netz mit eingeflochtenen Perlen" sollen innerhalb dieser Flächen ca. 3,5 ha für die Anlagen der Landesgartenschau bearbeitet werden (davon ca. 2,8 ha Realisierungsteil und 0,7 ha Ideenteil). Die Maßnahmen sollen die Lebensqualität in der Stadt verbessern, sowie der Aufwertung der öffentlichen Freibereiche in ökologischer und klimatischer Hinsicht dienen. Zudem rückt bei diesem Projekt die Sicherung der in der Stadt verbliebenen Moorlandschaft und Feuchtlebensräume in den Fokus. Dazu gehört auch der behutsame Ausbau des Wegenetzes und die Erlebbarmachung des Säubachs. Die Grundstücke des Realisierungsteils befinden sich im Besitz der Stadt. Ebenso weitere Flächen im Wettbewerbsgebiet, die mit zusätzlichen Flächen im Privatbesitz den Ideenteil bilden.

Beschreibung des Loses

Im Oktober 2022 erhielt die Stadt Penzberg den Zuschlag für die Bayerische Landesgartenschau 2028. Gegenstand des Wettbewerbs sind die Daueranlagen und das Ausstellungskonzept zur Bayerischen Landesgartenschau 2028. Die Gartenschau bietet für die Stadt die Chance, die städtischen Grünflächen mit einem ganzheitlichen Konzept neu zu gestalten und somit den gesamten Stadtraum erheblich in seiner Lebensqualität aufzuwerten. Das Konzept beinhaltet Grünflächen unterschiedlicher Wertigkeit und Intensität in der Gestaltung. Durch die Planung soll ein naturnaher, vielfältig gegliederter Freiraum als "grünes Netz mit eingeflochtenen Perlen" entstehen, das einen hohen Erholungswert bietet. Dabei ist es nicht notwendig, sämtliche Grünflächen neu zu gestalten, da diese teilweise bereits als Biotope, Ausgleichsflächen oder Naturwald geschützt sind und nicht verändert werden können bzw. auch keiner neuen Gestaltung bedürfen. Insofern besteht die Aufgabe darin, die Bereiche der Landesgartenschau (ca. 3,5 ha Fläche) punktuell in das Freiraumnetz einzufügen und dieses damit erlebbar zu machen und auch die bereits vorhandenen Grünflächen zu stärken. Als Bereich, in dem die Anlagen der Landesgartenschau geplant werdenkönnen, steht eine Fläche von ca. 15,0 ha Realisierungsteil und ca. 5,4 ha Ideenteil zur Verfügung. Entsprechend der Leitidee der LGS "(bestehendes) grünes Netz mit eingeflochtenen Perlen" sollen innerhalb dieser Flächen ca. 3,5 ha für die Anlagen der Landesgartenschau bearbeitet werden (davon ca. 2,8 ha Realisierungsteil und 0,7 ha Ideenteil). Die Maßnahmen sollen die Lebensqualität in der Stadt verbessern, sowie der Aufwertung der öffentlichen Freibereiche in ökologischer und klimatischer Hinsicht dienen. Zudem rückt bei diesem Projekt die Sicherung der in der Stadt verbliebenen Moorlandschaft und Feuchtlebensräume in den Fokus. Dazu gehört auch der behutsame Ausbau des Wegenetzes und die Erlebbarmachung des Säubachs. Die Grundstücke des Realisierungsteils befinden sich im Besitz der Stadt. Ebenso weitere Flächen im Wettbewerbsgebiet, die mit zusätzlichen Flächen im Privatbesitz den Ideenteil bilden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Auftragsberatungszentrum Bayern e.V., Orleansstr. 10-12, 81669 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Karlstr. 25, 82377 Penzberg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

36Bekanntmachungen
11Zuschlagsmeldungen

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318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 707212d4-27c5-4286-9b38-9b6c4b1fc9c3.