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Frist abgelaufenEU-weitBeratungPlanung

Offene Mieterberatung gem. Bündnis - Wohnungsneubau und Mieterberatung, Berlin 2022-2026

Bezirksamt Pankow von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen StadtErneu_2025_02_Pankow_Mietveröffentlicht 14.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 327 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr02.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10407, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Bearbeitungskonzept40 %
  • Referenzen40 %
  • Stundensätze20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Im Oktober 2023 schlossen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Pankow von Berlin im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2022-2026 eine Zielvereinbarung ab. Demnach sollen zugunsten einer einheitlichen Beratungspraxis im Land Berlin bestehende Mieterberatungen ausgeweitet bzw. neue Mieterberatungen eingerichtet werden. Für das Jahr 2026 wurde eine Finanzierungszusage ausgesprochen. Ziel des Beratungsangebots ist eine quantitativ und qualitativ vergleichbare Mieterberatung zu zivilrechtlichen Fragestellungen zum Wohnungs- und Mietrecht in allen zwölf Bezirksämtern.

Beschreibung des Loses

Der Auftrag beinhaltet Leistungen der offenen Mieterberatung im Bezirk Pankow.

Beschreibung der Maßnahme: Der Anbieter (Auftragnehmer = AN) verpflichtet sich, unter Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragestellungen

1) Projektorganisation Die Mieterberatung soll vorzugsweise von mietrechtserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt werden, entsprechende mehrjährige Expertise ist durch Referenzen zu belegen. Das Beratungsangebot umfasst wöchentlich mindestens 30 Sprechstunden. In Kenntnis des Bündnisses sind die AN angehalten zu prüfen, ob auch mehr Leistungsstunden angeboten werden können. Die Sprechstunden müssen persönliche Vorsprache ermöglichen. Die Ermöglichung der Beratung auf dem Schriftweg (postalisch, E-Mail, Fax) und des dafür erforderlichen Stundenumfangs sind gesondert auszuweisen (nicht Bestandteil in den Mindestsprechstunden). Die Beratung soll in den Altbezirken Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee mit mindestens je 1 Standort angeboten werden und soll barrierefrei zu erreichen sein. Die Beratung soll an mindestens zwei Wochentagen Spätsprechstunden (mind. in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen, die genauen Zeiten richten sich nach der Verfügbarkeit der Räume und den Möglichkeiten des Anbieters. Die Terminvereinbarung mit den Ratsuchenden erfolgt durch den Anbieter. Die Durchführung ist eigenständig zu organisieren, zusätzliche Veröffentlichung des Beratungsangebots durch den Auftraggeber (= AG) erfolgt im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten (Pressemitteilung, Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bezirks).

2) Durchführung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen Der AN soll nach Möglichkeit Mieter in geeigneter Weise über das Beratungsangebot informieren. Der Bezirk wird im Rahmen der eigenen Möglichkeiten das Angebot ebenfalls bewerben.

3) Dokumentation und Monitoring Der AN ist verpflichtet, regelmäßig zur durchgeführten Beratung Bericht zu erstatten.

Der Vertrag umfasst 180.000 EUR (brutto) Mieterberatungsleistungen pro Jahr, eine Mittelüberschreitung ist unzulässig.

Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand können den zur Verfügung gestellten Projektunterlagen entnommen werden.

Grundlage der Beauftragung ist das Vertragsmuster in den Ausschreibungsunterlagen.

Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Bearbeitungskonzept40 %
Referenzen40 %
Stundensätze20 %
Qualität
BearbeitungskonzeptBearbeitungskonzept: Methodische Herangehensweise, Plausibilität der Stundenaufteilung für die in Punkt 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsbausteine
Qualität
ReferenzenReferenzen: Übereinstimmung der geforderten Referenzen mit den geforderten Leistungsbausteinen gemäß Punkt 2. der Leistungsbeschreibung; insbesondere Durchführung Mieterberatung.
Kosten
StundensätzeStundensätze Projektleitung und Mitarbeitende

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Angebot ist ein Nachweis zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR für Personen- und 500.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögen … ganz lesenAnforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV Mit dem Angebot ist ein Nachweis zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR für Personen- und 500.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung des Bieters zum Mindestjahresumsatz: Der Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre (2022/2023/2024) muss jährlich mindestens 100 000 EUR (netto) betragen. Die Angaben müssen im Bieterformular gemacht und mit dem Angebot eingereicht werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die vorgesehenen Bearbeiter*innen müssen eine berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss) mit Hintergrund Rechtswissenschaften /Stadtplanung /Sozialpädagogik /Immobilienwirtschaft oder vergleichbar abdecken (Nachweis des Abschlusses). Hierzu ist der entsprechende Abschnitt im Bieterformular auszufüllen. Zu benennen sind drei Mitarbeiter*innen: 1 Projektleitung und 2 Projektmitarbeiter*innen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der Durchführung von zwei Referenzprojekten in den letzten 7 Jahren mit vergleichbaren Aufgabenstellungen zu den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung. Nachweise der Referenzen mit kurzer Aufgabenbeschreibung, Angaben zum jeweiligen AG sind mit dem Angebot einzureichen (Name, Telefo … ganz lesenNachweis der Durchführung von zwei Referenzprojekten in den letzten 7 Jahren mit vergleichbaren Aufgabenstellungen zu den Leistungsbausteinen der Leistungsbeschreibung. Nachweise der Referenzen mit kurzer Aufgabenbeschreibung, Angaben zum jeweiligen AG sind mit dem Angebot einzureichen (Name, Telefonnummer, Mailadresse, falls vorhanden Downloadlink für das erarbeitete Dokument). Die Referenzen sind in das Bieterformular einzutragen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen kann der Auftrag jeweils um ein Jahr verlängert werden (Optionsrecht), längstens jedoch bis zum 31.12.2028. Erklärt der AG die Verlängerungsoption nicht spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres durch schriftliche Erkläru … ganz lesenbis zu 2-mal: Bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen kann der Auftrag jeweils um ein Jahr verlängert werden (Optionsrecht), längstens jedoch bis zum 31.12.2028. Erklärt der AG die Verlängerungsoption nicht spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung, endet der Auftrag zum Ablauf des Jahres. Der AN hat das Recht, der Verlängerung binnen 14 Tagen nach Zugang der Verlängerungsoption zu widersprechen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
15.12.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschlie … ganz lesenLeistung: Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml). Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen und Unterlagen einzureichen: Bitte entnehmen Sie die einzureichenden Unterlagen dem Dokument IV 2112EU F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - offenes Verfahren) in den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kal … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bieters/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Angebot eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderun … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Die Umsätze des Bieters/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Angebot eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft einstehen wird. 2. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig. 3. Das Bieterformular und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 4. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. 5. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. 6. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die genannte Kontaktstelle. 7. Der Auftraggeber beabsichtigt, das für die Bearbeitung der Leistung im Angebot vorgesehene Personal mit seiner Qualifikation und Erfahrung verbindlich in den Vertrag für die freiberuflichen Leistungen aufzunehmen. Die vereinbarten Mitarbeiter dürfen nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers ersetzt werden, wenn das Ersatzpersonal ein gleichwertiges Qualitätsniveau hat. 8. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 9. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. 10. Es gelten die „Teilnahmebedingungen für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen im offenen Verfahren“ gemäß IV 212EU der ABau Berlin.
Hinweis
Angebote sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Das Bieterformular, das Angebotsformular (IV 2132 F) und die Eigenerklärung zur Eignung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: … ganz lesenAngebote sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Das Bieterformular, das Angebotsformular (IV 2132 F) und die Eigenerklärung zur Eignung (IV 124 F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Pankow_Miet“ öffnen). Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bieters, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen. Die Einreichung von Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bieterformular und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bieterformular verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten ein separates Bieterformular und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separates Bieterformular und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separates Bieterformular ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bieterformular Angaben zu dem Unternehmen vornehmen. Bieterformular: Hier muss der Bieter Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien/ Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23018d35-b039-435c-8d87-f9d92a4aa98d.