Ofensystem
Technische Universität Bergakademie Freiberg · Freiberg, Sachsen
Aktenzeichen 071-2025Lveröffentlicht 20.02.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiberg09599, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (15 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis 30%30 %
- Leistung 70%70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 42300000Industrie- oder Laboratoriumsbrennöfen, Veraschungsöfen und ÖfenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis 30%Preispunktzahl = Gewichtung Preis * (niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis)
- Qualität
- Leistung 70%Ausschlusskriterien: Widerstandserwärmung über direkten Stromfluß im aufzuheizenden Bauteil durch deren Kontaktierung mit einer oberen und unteren Elektrode Nutzraum mind. (700 x 700 x 700) mm3; Schutzgasatmosphäre; Zusätzliche Stützheizung bis 1200 °C; ausschließlich fabrikneue, originale Produkte des Herstellers, die in der EU zugelassen sind; Lieferung „frei Verwendungsstelle“ inkl. Abladen und Einbringung in das Labor; 12 Monate Gewährleistung ab Abnahme; Bewertungskriterien mit je 5 P.: geeignet zum Aufheizen von SiC-C-Bauteilen mit ca. 35 Ma.-% C und ca. 50 Ma.-% SiC; Angabe zur Art der Kontaktierung; max. Stromfluß, max. Spannung; max. Heizleistung; Schutzgastamosphäre (Angabe der Art des Schutzgases); Zusätzliche Stützheizung größer als 1200 °C (Angabe der Art der Heizelemente und maximalen Heizleistung); Ausgelegt für eine Ofentemperatur von mindestens 1550 °C; Temperaturmessung über Thermoelement; Graphitfilzzustellung; gasdichtes Ofengefäß; Begasung mit MFC-Gasstrecke, regelbar zwischen 1 und 50 l/min; Erfassung der elektrischen Leitfähigkeit des Bauteils; mind 1 Schauglas DN100; Prozessvisualisierung über Software; Chargenprotokollierung; Programmeditierung; Ofenbedienung über Touch Screen; Optische und akustische Alarmanzeige (quittierbar); Übertemperaturüberwachung; Überwachung und Blockierung des Türverschlusses; Schutzgasanschluss mit mind. 3 bar Eingangsdruck; Bedienungs- und Wartungsanleitung zu allen Komponenten in digitaler Form und zweifacher Papierform jeweils auf Deutsch und Englisch; Im Störungsfall sollte ein Servicetechniker spätestens innerhalb von 72 Stunden beim Auftraggeber vor Ort sein; Servicezeiten der Hotline / Erreichbarkeit: Servicezeiten Techniker; Lieferung und Inbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung; angebotene Gewährleistungsfrist über die geforderten 12 Monate hinaus
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| IBT GmbH, Freiberg | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Technische Universität Bergakademie Freiberg
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Bildung
- Anschrift
- Akademiestraße 6, 09599 Freiberg
- Kontakt
- ausschreibung@
zuv.tu-freiberg.de
Bei uns erfasst
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- Sachverständigen-Prüfungen der Seilfahrtsanlage15.07.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019c7a52-94be-41fa-b4f8-d68feb40591b.