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Örtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße.

Stadt Schwelm · 58332 Schwelm

veröffentlicht 19.06.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1227 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
58332 Schwelm
Einreichung
deutsches-ausschreibungsblatt.deArt der Einreichung nicht angegeben
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 41 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über deutsches-ausschreibungsblatt.de
    vor 40 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Örtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße. 58332 Schwelm Die Schulhofflächen an der Grundschulen Nordstadt ist durch die Witterung brüchig geworden. Die Aspaltdeckschicht (Verschleißschicht) ist aufgebraucht. Die Bitumen sind ausgewaschen und die spitze Gesteinskörnung stellt eine Verletzungsgefahr dar. Der Asphalt ist an diversen Stellen aufgebrochen, sodass sich Wasseransammlungen bilden und im Winter, bedingt durch Frost, eine Rutschgefahr darstellen. Ebenso ist die Oberfläche in einem schlechten Zustand, sodass eine Stolper- und Sturzgefahr befahr besteht. Des Weiteren führt die eingerissene Oberfläche zu weiterem Wassereintrag in den Asphaltbelag, welcher durch Frost weiter beschädig wird. Zielsetzung ist die Sanierung der gesamten Schulhoffläche und der Zuwegung, sodass der Schulhof bedenkenlos genutzt und betrieben werden kann. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (3.000.000 ? für Sach- und Personenschäden) 2. fachliche Eignung Zwei Referenzen für die örtliche Vermessung und Ingenieurleistungen nach § 39 HOAI für vergleichbare Freianlagen (Umfang und Größe) aus den letzten drei Jahren

3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)

III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Biete in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.

IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.

V. Ausführungszeitraum 01.08.2023-31.07.2024

VI. Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage wird der beiliegende Werkvertrag "Werkvertrag Fachplanung".

Bitte beachten Sie die Checkliste für die Angebotsabgabe.

Örtliche Vermessung und Ingenieurleistung gem. § 39 HOAI über die Leistungsphasen 1 bis 9 (ausgenommen LP 4), für die Grundschule Nordstadt, Hattinger Straße.

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20203644.