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Örtliche Bauüberwachung während der Bewirtschaftung und Pflege von Flächen im Rahmen der Gefahrenabwehrmaßnahmen am Knappensee im Leistungszeitraum 2026 - 2028

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen 2571200210veröffentlicht 20.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 431 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre02.01.2026 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die örtliche Bauüberwachung während der Bewirtschaftung und Pflege der Bereiche U, A/B Nord, B Süd, D West, D Mitte, E, D Ost, G-Süd, Koblenzer Graben, F und T. Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sind in der HOAI 2021 in Anlage 12 für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke als besondere Leistung in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) aufgeführt. Die Aufzählung der besonderen Leistungen ist nicht abschließend. Folgende besondere Leistungen sind im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen: - Einarbeitung in die vorhandenen Planungsunterlagen - Plausibilitätsprüfung der Absteckung - Überwachen der Ausführung der Bauleistungen  Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufberatung)  Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den Vorgaben des Auftraggebers sowie dem Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften  Alle 1 bis 2 Monate Baustellenberatungen vorbereiten, durchführen und protokollieren, bei Notwendigkeit Abstimmungen mit den Fachabteilungen der LMBV mbH treffen  Prüfen und schriftliches Bewerten der Berechtigung von Angeboten und Nachträgen (technisch, rechnerisch, wirtschaftlich) gemäß VOB/B § 2 (vollständige Nachtragsprüfung dem Grunde und der Höhe nach inkl. Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber nebst Begründung dafür)  Übergabe von Nachtrags-LV´s der Baufirma in GAEB-Datei-Format an den Auftraggeber  Schriftliche Anzeige von Vertragsabweichungen  Durchführen oder Veranlassen von (für die Baufirma nicht vorhersehbare) Kontrollprüfungen während der Bauleistungen (1- bis 2-mal pro Monat) inkl. der Einhaltung der Arbeitssicherheit und Vorgaben der Berufsgenossenschaft und Unfallkasse einschl. Dokumentation und Fotodokumentation der aktuellen Bauzustände  Vorbereitung monatliche Leistungserfassung nach Richtlinie der LMBV mbH unter Beachtung der Prüfung monatlicher Aufmaße. Positionskonkrete Ablage der Aufmaßblätter und Lieferscheine  Abzeichnung der Leistungserfassungsbögen der LMBV mbH und Übergabe an Projektmanagement bzw. Unternehmerkontrolleur  Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel  Vorbereitung aller Dokumente des Bautagebuchs einschließlich Formblätter Entsorgung entsprechend Richtlinie LMBV mbH  Lückenlose Dokumentation des Bauablaufs (Führung Bautagebuch) entsprechend den Regularien der LMBV mbH (TA/8/24*) und dem Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes inkl. regelmäßige (monatliche) Kontrolle des von der Baufirma zu führenden Bautagebuchs  Überwachung / Prüfung der Lieferleistungen aller antransportierten Geräte hinsichtlich der Mindestanforderungen (Betriebsparameter) - Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (nach Vorgaben der LMBV mbH), Kontrolle Zwischenaufmaße und Absteckungen während der Baudurchführung - Mitwirken bei behördlichen Abnahmen, Unterstützung des AG (LMBV mbH) - Mitwirken und Vorbereiten bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen (u.a. Prüfung Zertifikate von Material-, Baustoff- und Bauteillieferungen und Vergleich mit den Vorgaben des LV und der LB vor Einbau, Vergleich der Lieferscheine von Material-, Baustoff- und Bauteillieferungen mit den Vorgaben in LV und LB sowie Zusammenstellung und Archivierung Lieferscheine) - Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme - Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage - Kontrolle und Nachweisführung zu den Beweissicherungsverfahren des AN vor Baubeginn einschl. der Kontrolle der Umsetzung der vom AN beantragten verkehrsrechtlichen Anordnungen für öffentliche Verkehrswege; - Fotodokumentation während der Bauausführung sowie Überprüfen der Bauzustände vor Weiterbau - Baubehinderungsanzeigen sowie Bedenkenanzeigen auf Plausibilität prüfen, bewerten, dokumentieren, Erstellung von Antwortvorschlägen, Abstimmung mit Bauoberleitung/LMBV - Vorbereitung, Mitwirkung und Überwachung von Leistungen im Zuge der Rückübertragung von Objekten und Liegenschaften an Eigentümer - bauvertragsrelevante Bearbeitung (z.B. Nachträge, Mehr- und Mindermengen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) erfolgt bei Bedarf und nach Aufforderung durch den AG im AVA-System des AG - Aufstellung der Schlussrechnung bei Bedarf und nach Aufforderung durch den AG - laufende Kontrolle und Fortführung der Abschlussdokumentation (auch schon während des Ausführungszeitraumes) - es sind Aufwendungen für zusätzliche (zu den 1 bis 2-monatigen Bauberatungen) Erörterungen beim Auftraggeber und/oder Betroffenen für - (2026) 2 Termine á 4 Stunden sowie 2 Termine á 8 Stunden - (2027) 2 Termine á 4 Stunden sowie 2 Termine á 8 Stunden - (2028) 1 Termin á 4 Stunden sowie 1 Termin á 8 Stunden einzukalkulieren. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind auf Nachweis abzurechnen. Darüberhinausgehende Aufwendungen für Abstimmungen und Erörterungen, welche nicht Bestandteil der in der Aufgabenstellung beschriebenen Leistungen sind, sind vom AN anzuzeigen und bedürfen der Bestätigung des AG. Sie werden auf Basis der vertraglich vereinbarten Stundensätze abgerechnet. Alle Beratungen und Absprachen mit Ämtern, Behörden, Kommunen, privaten Personen und weiteren im Zusammenhang mit der Baumaßnahme tätigen Unternehmen (außer der Baufirma) sind durch den Auftragnehmer (AN) vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und, soweit nicht anders vereinbart, in dessen Anwesenheit zu führen und zu protokollieren. Bei Abwesenheit des Auftraggebers ist vom Ergebnis der Beratung ein Protokoll anzufertigen und ihm innerhalb von drei Werktagen zu übergeben. Es ist zudem sicherzustellen, dass die örtliche Bauüberwachung bei Abweichungen vom Regelbetrieb innerhalb kurzer Zeit auf der Baustelle anwesend ist.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
niedrigster Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
die Leistungen örtliche Bauüberwachung gemäß AST 2028 für den Zeitraum 01.01.2028 – 31.03.2028 wird als Option vereinbart. Die Beauftragung der Option erfolgt jährlich bis spätestens 30.11. des vorhergehenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftragg … ganz lesendie Leistungen örtliche Bauüberwachung gemäß AST 2028 für den Zeitraum 01.01.2028 – 31.03.2028 wird als Option vereinbart. Die Beauftragung der Option erfolgt jährlich bis spätestens 30.11. des vorhergehenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - Unterzeichnung des VIII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten. Zufriedenstellende Ausführung der bis dahin ausgeführten Leistungen, wobei der Auftragneh-mer gleichwohl keinen Anspruch auf Beauftragung hat, auch wenn die vorgenannte Bedingung erfüllt ist. Sofern der Auftraggeber die Option beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrun … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Es erfolgt keine losweise Vergabe. Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausges … ganz lesenDie Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Es erfolgt keine losweise Vergabe. Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Honoroarermittlungsblätter für Zeithonorare - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124-LD - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) . Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt. . Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D): - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - sonstige Preisermittlungsgrundlagen (falls erforderlich)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
UEZ Consult GmbH, Erfurt4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 715 (Dienstleistungen im Bauwesen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

28vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.06.2025 auf 02.09.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 20.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79980594-69db-4a2a-a593-50205eccc650.