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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos, Biotope und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 1114/008/00121veröffentlicht 26.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 45 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20359, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 46 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht nach §§ 9 ff. WindSeeG die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse, sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt. Nähere Informationen zur Voruntersuchung unter anderem zum Untersuchungsrahmen sind unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Flaechenvoruntersuchung/flaechenvoruntersuchung_node.html zu finden. Bei den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um solche, die der Untersuchung der Meeresumwelt im Sinne von § 9 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Sätze 2 und 3 Nr. 1 WindSeeG dienen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung in Anlehnung an das aktuelle „Standard Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4; Download möglich unter: https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.html?nn=281004). 5 Die Leistungen für die Flächen entsprechen denen beispielhaft für den Untersuchungsraum N-16_Ost beschriebenen. Die vom Gesamtvertrag erfassten Flächen sind die Flächen, die in den Zonen 2 bis 5 der Nordsee (siehe Abbildung 1) in weiteren FEP-Fortschreibungen als zentral vorzuuntersuchende Flächen festgelegt werden, die bis zum Jahr 2040 zur Ausschreibung gereiht sind bzw. werden. Für die jährlichen Ausschreibungsvolumina wird auf § 2a WindSeeG sowie den jeweils geltenden Flächenentwicklungsplan verwiesen. Das Untersuchungsprogramm umfasst schiffsgestützte Untersuchungen der Fischfauna und des Benthos. Die Untersuchungsergebnisse werden in flächenbezogenen Berichten zu dokumentieren sein. Die ersten Untersuchungen aus diesem Gesamtvertrag finden innerhalb des Gebietes N-16 und im Zeitraum von 01.09.2027 bis 30.11.2028 statt. Die Erstellung der Berichte für die ersten Untersuchungen muss wie folgt abgeschlossen sein: Zwischenberichte bis spätestens zum: 30.09.2028 Abschlussberichte bis spätestens zum: 31.03.2029

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eine Übersicht aller Eignungskriterien entnehmen Sie bitte der Anlage A_Hinweise zum Verfahrensablauf_Eignungsbeschreibung unter Punkt 3.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Teilnahmeantrag Referenzen beigefügt werden. Es werden zunächst keine direkten Referenzschreiben gefordert, Sie legen zunächst im Formblatt „Anlage B_Referenzen" die geforderten Angaben dar (vgl. hierzu auch 3.2.3). Im Zweifel behält sich allerdings auch hier die Auftragnehmerin vor, entsprechende N … ganz lesenTeilnahmeantrag Referenzen beigefügt werden. Es werden zunächst keine direkten Referenzschreiben gefordert, Sie legen zunächst im Formblatt „Anlage B_Referenzen" die geforderten Angaben dar (vgl. hierzu auch 3.2.3). Im Zweifel behält sich allerdings auch hier die Auftragnehmerin vor, entsprechende Nachweise nachzufordern. Referenzen können verschiedenen Themengebieten abdecken. Insgesamt gibt es 7 verschiedene vorgegebene Themengebiete. Eine Liste der Themen findet sich in Punkt 3.2.2 dieses Dokuments. Referenzen können neben Schnittmengen zu verschiedenen Themengebieten, darüber hinaus auch verschiedene Bezüge aufweisen. Referenzen können Bezüge aufweisen zu: • Vorbereitende offshore Untersuchungen für eine Strategische Umweltprüfung (im Sinne der RICHTLINIE 2001/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 11 vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, bzw. im Sinne der britischen Entsprechung) • Vorbereitende offshore Untersuchungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (im Sinne der RICHTLINIE 2011/92/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, bzw. im Sinne der britischen Entsprechung) • Untersuchungen zum Zweck von Überwachungsmaßnahmen oder Monitoring als Folge der vorgenannten Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen und der darauf beruhenden Zulassungen bzw. Pläne. Allgemein gilt: a. Sie können maximal fünf Referenzen darlegen. Alle darüber hinaus eingereichten Referenzen finden im weiteren Bewertungsverfahren keine Beachtung. Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen. b. Jede Referenz kann zu mehreren Themen dargelegt werden. c. Jede Referenz kann mehrere Bezüge aufweisen. d. Sind die Themen und die Bezüge zu den erklärten Referenzen nicht eindeutig kenntlich gemacht, so erhält diese Referenz in der Bewertung null Punkte.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ dient der Ermittlung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Vorgehens, nach welchem die Teilnehmer die Leistung erbringen wollen und geht ebenfalls in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können m … ganz lesenDas Kriterium „Nachhaltigkeit“ dient der Ermittlung eines nachhaltigen und ressourcenschonenden Vorgehens, nach welchem die Teilnehmer die Leistung erbringen wollen und geht ebenfalls in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Das entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie zum Nachweis hierzu (falls vorhanden) die entsprechenden untenstehenden Zertifikate Ihres Unternehmens dem Teilnahmeantrag bei. Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Aspekten und tabellarischen Punkteschlüssel: • Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 14001 • Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 50001 • Zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bewerberinnen ebenfalls in die Bewertung der Teilnahmeanträge ein. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach einem Punktesystem. Es können maximal bis zu 52,5 Pkt. erreicht werden. Dies entspricht 15 % der Gesamtwertung. Legen Sie hierzu (falls vorhanden) ein gültiges Zertifikat eines nach ISO 9001 zertifizierten QM-Systems Ihres Unternehmens dem Teilnahmeantrag bei.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zur Darlegung der Fähigkeiten, des sich bewerbenden Unternehmens, fließt ein von der Teilnehmerin vorzulegendes Personal- und Geräteeinsatzkonzept in die Bewertung ein. In dem Konzept soll dargestellt werden, wie die Leistung vom Unternehmen grundsätzlich mit den im Unternehmen bzw. den in den einge … ganz lesenZur Darlegung der Fähigkeiten, des sich bewerbenden Unternehmens, fließt ein von der Teilnehmerin vorzulegendes Personal- und Geräteeinsatzkonzept in die Bewertung ein. In dem Konzept soll dargestellt werden, wie die Leistung vom Unternehmen grundsätzlich mit den im Unternehmen bzw. den in den eingebundenen Nachunternehmen vorhandenen Kapazitäten und Fähigkeiten erbracht werden kann. Dies gilt besonders für die Durchführung unter den schwierigen Bedingungen in der AWZ in den Zonen 2 - 5. Zudem soll im Personal- und Geräteeinsatzkonzept darauf eingegangen werden, unter welchen Gesichtspunkten die Fachkräfte und Spezialisierungen (Erfahrung und Ausbildung; Angestellte oder Freiberufler), welche die Untersuchungen durchführen sollen, zusammengesetzt werden. Zur Sicherstellung der durchgehenden Verfügbarkeit von Untersuchungskapazitäten, ist ebenfalls darzustellen, welche Gerätekapazitäten im Unternehmen vorhanden sind und wie diese zum Zwecke der Leistungserbringung eingesetzt werden können. Es ist dabei auf die Priorisierung von konkurrierenden Aufträgen im Unternehmen einzugehen. Die Anzahl der maximal zu vergebenden Punkte für das Kriterium Personal- und Geräteeinsatzkonzept hängt dabei von der Gewichtung des Kriteriums ab. Die Gewichtung 14 liegt bei 30 % (vgl. hierzu auch Kapitel 2). Daraus ergibt sich für dieses Kriterium eine Maximalpunktzahl von 105 Pkt. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt nach Übereinstimmung des eingereichten Konzeptes mit den Vorgaben des StUK4 und auch darüber hinaus. Der Umfang des Konzepts
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Vertragsverhältnis wird als Stufenvertrag ausgestaltet. Der Vertrag soll ein Vertragsverhältnis schaffen, das die erforderlichen Leistungen für die Untersuchungen der Meeresumwelt der Schutzgüter Benthos und Fische für die zukünftig nach dem jeweils aktuellen Flächenentwicklungsplan in den Zonen … ganz lesenDas Vertragsverhältnis wird als Stufenvertrag ausgestaltet. Der Vertrag soll ein Vertragsverhältnis schaffen, das die erforderlichen Leistungen für die Untersuchungen der Meeresumwelt der Schutzgüter Benthos und Fische für die zukünftig nach dem jeweils aktuellen Flächenentwicklungsplan in den Zonen 2 bis 5 der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone zentral vorzuuntersuchenden Flächen abdeckt. Es ist daher zeitlich auf den Ausbaupfad nach § 1 Abs. 2 WindSeeG und auf die vertragsgegenständlichen Untersuchungen der vom Flächenentwicklungsplan festzulegenden Flächen beschränkt (vgl. Flächenentwicklungsplan 2025 für die deutsche Nordsee und Ostsee vom 30. Januar 2025, Anhang Abbildung 8: Festlegungen Nordsee). Zur Berücksichtigung etwaiger Kosten- und Preisentwicklungen wird vertraglich eine Preisgleitklausel vereinbart.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5344b021-87d6-4233-942a-e96f9ad9455b.