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Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5, stufenweise

Auftraggeber nicht angegeben · Gröbenzell, Bayern

Aktenzeichen EOM_KIGA_Gröbenzell_PRJ_2014_0186veröffentlicht 06.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
170 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre22.11.2023 – 01.12.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Projektleitung15 %
  • Ausführungskonzept35 %
  • Preis50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.12.2025
    vor 36 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5, stufenweise für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume entsprechend HOAI (2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphasen erfolgt stufenweise. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Eine Beauftragung der jeweiligen Stufe durch den Auftraggeber hängt insbesondere von folgenden Anforderungen ab: - Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (kommunale, staatliche und / oder EU-Fördermittel) durch den Auftraggeber, müssen die für die jeweilige Stufe beantragten oder zu beantragenden Fördermittel oder der vorzeitige Maßnahmebeginn bewilligt worden sein; - Die Finanzierung der noch nicht beauftragten Stufen muss gesichert sein; und - Es dürfen keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des Auftragnehmers vorliegen. Ein schwerwiegender Grund liegt beispielsweise vor, wenn Umstände eingetreten sind, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. a) Projektgrundlagen Eine letzte umfassende Sanierung der Gebäude fand vor rund 30 Jahren statt. Zwischenzeitlich wurden lediglich kleinere Bauunterhaltsmaßnahmen durchgeführt (teilweise Nachrüstung der Dämmung). Entsprechend ist der Zustand der Gebäude. Sämtliche Bauteile wie Böden, Wände, Fenster etc. sind altersbedingt abgenutzt. Die künstliche Beleuchtung entspricht nicht den heutigen Standards. Es gibt aktuell kein Brandschutzkonzept. Es gibt im Kindergarten 4 voll ausgelastete Gruppen mit um die 100 Kindern in der Summe. Derzeit besteht eine Mischnutzung aus Kindertagesstätte (überwiegend Erdgeschoss) (im Folgenden nur "KITA") und Wohnnutzung (Obergeschoss) in einem Baukörper. Das Grundstück bietet mit ca. 6.500 m² in der südlichen Hälfte ausreichend Platz, um temporär Container für den Zeitraum des Umbaus aufzustellen. Seitens der KITA-Leitung und der Kirchenverwaltung wird ein Ausweichen in Container akzeptiert. Eine Reduktion der KITA-Gruppen auf weniger als 4 Gruppen (vorübergehende Schließung) während der Bauphase, um eine abschnittsweise (gruppenweise) Sanierung durchzuführen, ist nicht möglich. Digitale Bestandspläne im DWG-Format als Planungsgrundlage liegen nicht vor. Die zeichnerische Darstellung des Sanierungskonzeptes wurde anhand von nicht vollständigen, nicht aktuellen und teilweise nicht genehmigten Bestandsplänen aus den Jahren 1962 und 1999 erstellt. Bei der Planung der Generalsanierung sind von dem Auftragnehmer keine baubegleitende Maßnahmen für die Nutzer der KITA wie z.B. Provisorien zu berücksichtigt. Das Gesamtkonzept des Projekts sieht eine klare Trennung zwischen dem Kindergarten und den Wohnungen vor. Dieses Projekt umfasst die Planung der Sanierung und des Umbaus der KITA. Die Sanierung und der Umbau der Wohnungen sind nicht Teil dieses Projektes und nicht vom Auftragnehmer zu planen. Für die Zukunft sollte nur die eventuell erforderliche Leistung der Heizungsanlage für die Wohnungen in das Gesamtkonzept integriert werden, da die Heizung von einem Technikraum aus verteilt wird. Der nördliche Gebäudeteil wird zukünftig der Wohnnutzung dienen, der südliche Gebäudeteil wird zukünftig der Nutzung durch den Kindergarten dienen. b) Generalsanierung Kindergarten: Der südliche Gebäudeteil soll im Hinblick auf die nächsten 25 Jahre generalsaniert werden. Sanierungsbedürftige Teile der bestehenden Bausubstanz werden erneuert. Aktuelle Standards hinsichtlich Brandschutzes, Hygiene, Sicherheit, Bauphysik, Elekt-rotechnik und Haustechnik werden dabei berücksichtigt. Die Raumaufteilung wird geringfügig an die aktuellen Bedürfnisse des Kindergartens angepasst. Die Spatzengruppe erhält im Obergeschoss des südlichen Gebäudeteils einen Gruppenraum, einen Nebenraum sowie einen Waschraum. Der zweite Fluchtweg erfolgt über die bereits vorhandene Fluchttreppe nach Süden. So befinden sich zwei Kindergruppen im Erdgeschoss sowie zwei Kindergruppen im Obergeschoss darüber. Der Hauptzugang erfolgt zentral über den nördlichen Eingang. Der bestehende Personalraum im Obergeschoss, könnte als Therapieraum dienen. Im Dachgeschoss wird ein großer Ruheraum vorgesehen. Das bestehende Gebäudevolumen und die bestehende Gebäudefläche bleiben erhalten. Der zentrale eingeschossige Gebäudeteil wird neu organisiert. Die Küche wird optimiert und etwas verkleinert, der Personalraum ist kein Durchgang mehr, ein neuer multifunktionaler Mehrzweckraum zwischen Küche, Personalraum, Leitungsbüro, und Kindergartengruppen entsteht. Die Küche erhält einen gesonderten Gebäudezugang.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Projektleitung15 %
Ausführungskonzept35 %
Preis50 %
Qualität
ProjektleitungBewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand je eines (1) persönlichen vergleichbaren Referenzprojekts. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter in den Leistungsphasen 1 bis 5 geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem Projektleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 5 ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen Projektleiters der anderen Bieter -,umso besser wird die Erfahrung des Projektleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.1: 0 bis 5 Bewertungspunkte) b. Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter in den Leistungsphasen 1 bis 5 geleitet haben. Je vergleichbarer das von dem stellvertretenden Projektleiter geleitete persönliche Referenzprojekt hinsichtlich der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 5 ist - im Vergleich zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt des jeweiligen stellvertretenden Projektleiters der anderen Bieter -, umso besser wird die Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters mit Blick auf das anstehende Projekt gewertet. (Unterkriterium 1.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Hierfür hat der Bieter die in Gelb markierten Felder der Anlage 603 "Erfahrung Projektteam" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf DTVP einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Bewertungspunkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
Qualität
AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret die Leistungen ausführen wird, um folgende Ziele bestmöglich zu erreichen: - So zu planen, dass ein möglichst geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird; (Unterkriterium 2.1.: 0 bis 5 Bewertungspunkte) - so zu planen, dass sich während der Bauphase für den laufenden Kindergartenbetrieb möglichst geringe Einschränkungen ergeben; (Unterkriterium 2.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Zur Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf DTVP einzureichen. Das Ausführungskonzept darf einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten (Arial, 12 Punkt, Zeilenabstand 1.5fach) je Unterkriterium nicht überschreiten. Angaben ab Seite 3 je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1."; "Unterkriterium 2.2."). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 2.1.; dann 2.2.). Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leis-tungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.11.2023
Vertragsende
01.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Stufenweise Beauftragung Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen. Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs im … ganz lesen1. Stufenweise Beauftragung Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen. Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand / pauschal vergütet. Die Vertragslaufzeit kann je nach Planungs- und Baufortschritt länger dauern und endet mit Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist. 2. Optionale weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz): - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 105,- EUR (netto) - Projektleiter 85,- EUR (netto) - Mitarbeiter (Architekt und Ingenieur): 75,- EUR (netto) Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 56,- EUR (netto)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHBKY

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
fußner kühne architekten Partnerschaft mbB, Friedberg/Bay; PARS GmbH, Augsburg4

Auftraggeber

Name
Pfarrkirchenstiftung St. Johann Baptist Gröbenzell, vertreten durch das Erzbischöfliche Ordinariat
Anschrift
Kirchenstraße 16b, 82194 Gröbenzell
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3154de2b-2a13-42ab-862a-12a7654cfa1f.