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Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für die Wohnbebauung Mettingen Niestadtweg

SWTE Kommunal GmbH & Co. KG · Ibbenbüren, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E93814489veröffentlicht 17.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 873 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Planungs- und Beratungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI zum Zwecke der Neuerrichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Bebauungsgebiet Nr. 60 „Niestadtweg“ der Gemeinde Mettingen auf den Flurstücken 1770 und 1788 (Gemarkung Mettingen, Flur 49) mit Stellplätzen im Außenbereich der beiden Gebäude. Das Baufeld liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 60 „Niestadtweg“ und ist Teil des Programms kooperative Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sollen 16 Wohneinheiten verteilt auf 8 Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus MFH 4 und 8 Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus MFH 1 und 75% geförderter Wohnraum gemäß dem „Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) entstehen. Dem Förderprogramm liegen die „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Runderlass vom 15. Februar 2022, 54.02.03.01- 279/2023)“ zugrunde.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) … ganz lesenIn Form von Eigenerklärungen wird gefordert: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden. (4) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs Für die vorstehende Erklärungen soll die "Eigenerklärung Russland" (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) verwendet werden. In Form von Fremdnachweisen wird gefordert: (5) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden
Kriterium
In Form von Eigenerklärungen: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestbedingungen: Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens € 500.000,00 … ganz lesenIn Form von Eigenerklärungen: (1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestbedingungen: Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens € 500.000,00 netto. (2) Erklärung über die Umsätze des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Planungs- und Beratungsleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden. In Form von Fremdnachweisen: (3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist Mindestbedingungen: Die Deckungssumme der Versicherungen muss mindestens jeweils € 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens € 3.000.000,00 für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen. Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage • einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall, eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abschließt und • die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestbedingungen: - Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens € 500.000,00 netto - Die Deckungssummen der Versicherung muss mindestens jeweils € 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens € 3.000.000,00 für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
Kriterium
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert: (1) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten und festangestellten Architekten und/oder Ingenieure. Mindestbedingungen: Es werden nur Bewerber berücksicht … ganz lesenIn Form von Eigenerklärungen wird gefordert: (1) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten und festangestellten Architekten und/oder Ingenieure. Mindestbedingungen: Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 im Jahresdurchschnitt mindestens vier festangestellte Architekten und/oder Ingenieure hatten. (2) Angabe von drei Referenzen über Planungs- und Beratungsleistungen, mit denen der zu vergebende Auftrag vergleichbar ist. Zu nennen sind die erbrachten wesentlichen Leistungen, der Empfänger (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), der Leistungszeitraum, das Bauvolumen in € brutto sowie die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossenen Leistungsphasen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können Referenzen im Zeitraum ab 2018 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist eingereicht werden. Mindestbedingungen: - Eine Referenz wird nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bis einschließlich Leistungsphase (LPH) 4 abgeschlossen ist. Soweit der Bewerber mehr als drei Referenzen angeben möchte, kann dies unter Übernahme der Gliederung unter G. im "Teilnahmeantrag" auf einer gesonderten Anlage erfolgen. (3) Gesamtberufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (Angabe in Jahren). Für die vorstehenden Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestbedingungen: - Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 im Jahresdurchschnitt mindestens vier festangestellte Architekten und/oder Ingenieure hatten. - Eine Referenz wird nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bis einschließlich Leistungsphase (LPH) 4 abgeschlossen ist. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber geeignet sind. Liegen mehr geeignete Bewerber vor, findet eine Begrenzung von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als vier, findet keine Begrenzung statt. Inwieweit maximal fünf Bieter zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, bleibt der Auftraggeberin vorbehalten. Die Kriterien für die Begrenzung der Teilnahmeanträge sind: 1) Referenzen im Leistungsbild Objektplanung "Gebäude und Innenräume" und durchgeführte Leistungsphasen 1 - 9 im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (max. 15 Punkte): Für die Vorlage einer auf die Kriterien zutreffenden Referenz erhält der Bewerber 4 Punkte. Bei Vorlage von zwei auf die Kriterien zutreffenden Referenzen erhält der Bewerber 8 Punkte. Für die Vorlage von drei die Kriterien erfüllenden Referenzen erhält der Bewerber 15 Punkte. Es werden maximal drei Referenzen bewertet, die die geforderten Angaben erfüllen. 2) Gesamtberufserfahrung des Projektleiters (max. 20 Punkte): 10 Punkte werden für die Angabe von mindestens fünf Jahren Gesamtberufserfahrung des Projektleiters vergeben. Ab jedem weiteren Jahr gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 20 Punkte für die Angabe von 10 Jahren Gesamtberufserfahrung des Projektleiters erzielt werden. 3) Mitarbeiteranzahl (max. 30 Punkte): 10 Punkte werden für die Angabe von im Jahresdurchschnitt mindestens fünf festangestellten Architekten und/oder Ingenieuren vergeben. Ab jedem weiteren im Jahresdurchschnitt festangestellten Architekten und/oder Ingenieur gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 30 Punkte für die Angabe von 15 im Jahresdurchschnitt festangestellten Architekten und/oder Ingenieuren erzielt werden. Für die Wertung sind die geforderten Angaben m …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 3 - 4 bezogen auf die Grundleistungen sowie die verbindlichen besonderen Leistungen gemäß Planungsvertrag beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (LPH) 5 - 9 sowie der optionalen besonderen Leistungen gemäß Planungsvertrag erfolgen entsprechend den Regelungen im Planungsvertrag.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
15.092.024 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: De … ganz lesenDie Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalbeiner Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz3 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das in den Leistungsphasen 1 und 2 beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Pläne werden im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf de … ganz lesenDas in den Leistungsphasen 1 und 2 beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Pläne werden im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen. Nachunternehmer: Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 2 zum Teilnahmeantrag) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a zum Teilnahmeantrag mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch Anlage 4 zum Teilnahmeantrag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a0ec543a-fcaf-4b00-92ab-9c10ef7c82e4.