Zum Inhalt
Menü

Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren

Stadt Büren · Büren, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 14033/25veröffentlicht 01.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 298 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 218 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium20 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Büren plant den Umbau der hochbelasteten Ortsdurchfahrt L 549 (Bahnhofstraße), um die Verkehrssicherheit – insbesondere für über 1.000 Schüler täglich – sowie die Verkehrsabläufe nachhaltig zu verbessern. Engstellen, fehlende Querungsmöglichkeiten und nicht barrierefreie Gehwege sollen beseitigt, Knotenpunkte leistungsfähiger gestaltet und Bushaltestellen modernisiert werden. Grundlage ist eine abgestimmte Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten, die nunmehr planerisch weiter bearbeitet werden soll.

Beschreibung des Loses

Die L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scherFonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Qualifikation des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Organisation der Projektabwicklung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung der Arbeitsweise bei dem Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Preis (Honorarangebot)

Eignung8 von 8 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bewerber müssen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenie … ganz lesenBewerber müssen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute(n) Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss mit dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft entsprechend.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppe … ganz lesenBewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen und Sachschäden in Höhe von jeweils 2 Mio. Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Auswahlkriterium 1: __________________Mindestanforderung:_______________ Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung von Verkehrsanlagen nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt: - Die Referenz betriff … ganz lesenMindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Auswahlkriterium 1: __________________Mindestanforderung:_______________ Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung von Verkehrsanlagen nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt: - Die Referenz betrifft eine mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe vergleichbaren Umgestaltung einer inner- oder außerörtlichen Straße mit Planungsanforderungen, die die Zuordnung zur Honorarzone III rechtfertigen (innerörtliche Straße: normale verkehrstechnische Anforderungen und/oder normale städtebauliche Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung; außerörtliche Straße: Straße mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände)). Das Referenzprojekt muss mindestens einen Knotenpunkt (z.B. Kreisverkehr oder Lichtsignalanlage oder gleichwertig) beinhaltet haben. - Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI haben insgesamt mindestens 1,5 Mio. € netto betragen. - Der Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. Es muss zudem die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. - Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 47 HOAI fand nach dem 01.01.2016 statt. - Die Referenz muss nicht vollständig fertiggestellt sein, die Leistungsphase 8 muss aber wenigstens zur Hälfte (50 %) erbracht worden sein. - Verfügt ein Bewerber nicht über eine Referenz, die die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung umfasst, so kann die Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch durch den Nachweis von mehreren Referenzprojekten belegt werden. Es werden aber nur Referenzprojekte berücksichtigt, die alle vorgenannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Planungsleistung, die Honorarzone, die anrechenbaren Kosten, das Alter der Referenz und den Baufortschritt erfüllen. Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en). Für den Referenznachweis ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Verkehrsanlagen“ (Teilnahmeantrag Formblatt 09 der Vergabeunterlagen) zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. ______________Auswahlkriterium 1:______________ Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Verkehrsanlagen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Die Referenz betrifft eine mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe vergleichbare Umgestaltung einer inner-oder außerörtlichen Straße mit Planungsanforderungen, die die Zuordnung zur Honorarzone III rechtfertigen (innerörtliche Straße: normale verkehrstechnische Anforderungen und/oder normale städtebauliche Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung; außerörtliche Straße: Straße mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände). Das Referenzprojekt muss mindestens einen Knotenpunkt (Kreisverkehr oder Lichtsignalanlage oder gleichwertig) beinhaltet haben. - Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI haben insgesamt mindestens 1,5 Mio. € netto betragen. - Der Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. Es muss zudem die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein …
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Auswahlkriterium 2: ___________Mindestanforderung:____________Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) jeweils mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineerin … ganz lesenMindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Auswahlkriterium 2: ___________Mindestanforderung:____________Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) jeweils mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) in ihrem Unternehmen beschäftigt haben. Für die Abgabe der Eigenerklärung zur Anzahl der beschäftigten Berufsträger ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterium 2 – Anzahl beschäftigter Berufsträger“ (Teilnahmeantrag Formblatt 10 der Vergabeunterlagen) zu nutzen. ____________Auswahlkriterium 2:___________Anzahl der beschäftigten Berufsträger des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024). 3 bis 6 Berufsträger: 1 Punkt, 7 bis 9 Berufsträger: 2 Punkte, ab 10 Berufsträger: 3 Punkte. Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 10 beschäftigten Berufsträgern (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) erreicht. Gewichtung: 40 % (Berufsträger anzugeben im Formular Teilnahmeantrag Formblatt 10 der Vergabeunterlagen) Die erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert. Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 17.10.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06bf74f9-6214-4509-9f2b-f5bcf0ce4ec7.