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Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Neubau und Sanierung BIZ, Gedenkort Jamlitz

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen · Zossen, Brandenburg

Aktenzeichen 250244veröffentlicht 16.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 368 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
33 Monate01.04.2026 – 31.12.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 198 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Kriterium 110 %
  • Kriterium 25 %
  • Kriterium 310 %
  • Kriterium 410 %
  • Kriterium 55 %
  • Kriterium 615 %
  • Kriterium 715 %
  • Kriterium 830 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 7 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für den Neubau eines Bildungs- und Informationszentrums und die Sanierung eines Neusiedlerhauses am Gedenkort Jamlitz soll die Objektplanung durchgeführt werden.

Beschreibung des Loses

An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen (Gesamtmaßnahme). Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und der nachträglichen Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Nach 1947 wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es sind keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit vorhanden. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden, teils unter Denkmalschutz. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden (Flurstück 410) wird abgebrochen und ein Neusiedlerhaus (Flurstück 411), das unter Denkmalschutz steht, wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Im Rahmen der Bearbeitung des Vorhabens wird erst geklärt, welche räumlichen Nutzungen in den einzelnen Gebäuden untergebracht werden. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile.

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Kriterium 110 %
Kriterium 25 %
Kriterium 310 %
Kriterium 410 %
Kriterium 55 %
Kriterium 615 %
Kriterium 715 %
Kriterium 830 %
Qualität
Kriterium 1Qualifikation und Erfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals,Vorstellung Projektleiter und Stellvertreter
Qualität
Kriterium 2Beispielhafte Vorstellung von Darstellungs- und Nachweisqualität ( Zeichnungen, Protokolle, Objektdokumentation)
Qualität
Kriterium 3Darstellung der Projektorganisation und der Aufgabenverteilung im Team einschl. Vertretungsmanagement, Anteil büroeigener Leistungen
Qualität
Kriterium 4Herangehensweise zur Projektumsetzung hinsichtlich Kosten-,Qualitäts-, Termin-, und Nachtragsmanagement
Qualität
Kriterium 5Wertschätzung und Verständnis der Planungsaufgabe, insbesondere vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung
Qualität
Kriterium 6Erläuterung der vorgesehenen Vorgehensweise zum ausgeschriebenen Vorhaben
Qualität
Kriterium 7Ideen zur Umsetzung Gestaltungskonzept (Fassade Neubau)
Preis
Kriterium 8Gesamt-Honorar in Euro netto entsprechend den Angaben im Honorarblatt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Er beauftragt zunächst nur die Leistungsstufe 1 (Vorplanung LPH 2 bis 4). Die folgenden Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8), Leistungsstufe 5 (LPH 9) werden nach Erfordernis beauftragt. Es … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Er beauftragt zunächst nur die Leistungsstufe 1 (Vorplanung LPH 2 bis 4). Die folgenden Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8), Leistungsstufe 5 (LPH 9) werden nach Erfordernis beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeber entstehen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die … ganz lesenBei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Projektdauer haben. Die vorstehenden Terminangaben stehen daher unter dem Vorbehalt einer Anpassung an die tatsächlichen Realisierungszeiträume des Projekts. Die Laufzeit des Vertrages wird korrespondierend mit der abschließenden Projektrealisierung sein. Die vorstehenden Angaben sind daher unverbindlich.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEHS73# Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Fördermittelzuweisung. Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass diese nicht bzw. nicht in der erforderlichen Höhe erfolgt. 1. Die Vergabestelle behält sich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEHS73# Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Fördermittelzuweisung. Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass diese nicht bzw. nicht in der erforderlichen Höhe erfolgt. 1. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 2. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht. 3. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 4. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebotes erklären diese sich hiermit einverstanden. 5. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2023_ Datenschutzblatt_Vergabe. 6. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Angebotsfrist eine Beantwortung möglich ist. 7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 8. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB). 9. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Fördermittelzuweisung. Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass diese nicht bzw. nicht in der erforderlichen Höhe erfolgt. 10. Vereinbarung über die Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg). Die Abgabe der Erklärung ist in der Angebotsphase erforderlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
h.e.i.z.Haus Architektur.Stadtplanung Partnerschaft mbB, Dresden4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9c07126-2920-4ca5-803b-0d9a05fdedaa.