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Objektplanung Gebäude - Architekt

Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm, Bayern

Aktenzeichen 32-24-01-01veröffentlicht 24.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate21.02.2025 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Neu-Ulm89231, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 164 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Qualität40 %
  • Qualität40 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Objektplanungsleistung ab LPh 3 für Anbau und Erweiterung, Umbau und Modernisierung Inge-Aicher-Scholl-Realschule, Heerstr. 115, 89233 Neu-Ulm

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 4001. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 1.1 Auftragsbezogene Berufserfahrung von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der durchschnittlichen Berufserfahrung von Projektleitung (PL) und stv. Projektleitung (stv. PL) in der Objektplanung (Planung)), 5 Punkte = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer 2 Jahren. Punkte für eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) PL in der Objektplanung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.2 Qualifikation von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung und stv. Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage des Lebenslaufs anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen, Zertifizierungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Planung , insb. Planung von Objekten in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise und Planung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen oder Objekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen - Termin- und Kostensicherheit der Referenzen von Kostenberechnung (LPh 3) bis Kostenfeststellung (LPh 8) 1.3 Auftragsbezogene Berufserfahrung der Projektleitung in der Bauüberwachung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der Berufserfahrung der Projektleitung (ohne Praktika) in der Bauüberwachung 5 Punkte = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer 2 Jahren. Punkte für eine Berufserfahrung als Projektleitung in der Bauüberwachung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.4 Qualifikation der Projektleitung in der Bauüberwachung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage der Lebensläufe anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Bauüberwachung
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 4002. Auftragsbezogene Qualitätssicherung Die Bewertung des Kriteriums Auftragsbezogene Qualitätssicherung erfolgt anhand eines Gesamtkonzepts, das die Bewerber zusammen mit Ihrem Angebot innerhalb der Angebotsfrist einzureichen haben. Das Gesamtkonzept soll die nachfolgenden Unterkriterien abbilden. Das Gesamtkonzept einschl. Personaleinsatzplan ist auf max. 10 DIN A 4-Seiten (einseitig beschrieben, Schriftgröße mind. Arial 11 pt., ausgenommen der Personaleinsatzplan, der auf größerem Format abgebildet sein kann) darzulegen. Ab Seite 11 werden die Ausführungen nicht mehr bewertet. Alle Konzepte und der Personaleinsatzplan sind auf die Rahmentermine (Meilensteine) des konkreten Auftrags abzustimmen (siehe Architektenvertrag). 2.1. Auftragsbezogenes Organisationskonzept im Hinblick auf Darstellung der Art und Weise der Abstimmung/Kommunikation (innerhalb Projektteam, mit anderen Fachplanern, mit AG und weiteren Planungsbeteiligten) 2.2. Auftragsbezogener Personaleinsatzplan im Hinblick auf - personenscharfe und monatsgenaue Personaleinsatzplanung von Projektleitung, stv. Projektleitung und Bauüberwachung sowie weiteren Planungsteam - auf Terminplan bezogen und realistisch unter Angabe der Auslastung durch dritte Projekte, - Darstellung einer Personalreserve (zB Krankheit, Unfall, Urlaub) 2.3. Auftragsbezogene Methoden zur Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle im Hinblick auf - Ermittlung und Verfolgung der Kosten, - Sicherstellung der vorgegebenen Termine, - Umgang mit Planungsänderungen und Nachtragsmanagement, - Qualitätsmanagement bei Planung und nachfolgender Ausführung 2.4. Auftragsbezogene Herangehensweise an konkrete Aufgabenstellung, insbesondere - Kurzanalyse der Aufgabenstellung (Anbau und Umbau Schulgebäude in Holzbauweise gem. Vorplanung) und hieraus entwickelte Vorgehensweise zur Erarbeitung der Entwurfsplanung; - Optimierungsvorschläge zur Vorplanung 2.5. Präsenz vor Ort während Leistungserbringung im Hinblick auf - zugesicherte Erreichbarkeit, - Häufigkeit der Planungsgespräche vor Ort und - Präsenz während Bauphase.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 2003.1 Bewertung Bietergespräch anhand und Beantwortung fachlicher Fragen des Auftraggebers zur ausgeschriebenen Baumaßnahme durch die Projektleitung Planung und die Projektleitung Bauüberwachung Der Zielerreichungsgrad für die Frage, welche Punktzahl (0 bis 5 Punkte) jeweils erreicht wird (wenn nicht schon genau beschrieben wurde), wird wie folgt definiert: 0 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden nicht einmal im Ansatz erfüllt und lassen nur eine ungenügende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 1 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund zahlreicher Kritikpunkte / Schwächen nicht mehr ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen nur eine mangelhafte Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 2 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund einiger Kritikpunkte / Schwächen ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine ausreichende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 3 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund weniger Kritikpunkte / Schwächen zufriedenstellend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine zufriedenstellende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 4 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden ganz überwiegend erfüllt, es finden sich keine wesentlichen Kritikpunkte / Schwächen; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 5 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden vollständig erfüllt, es sind keine Kritikpunkte / Schwächen erkennbar; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine sehr gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
21.02.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
43 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden ab der Entwurfsplanung (LPh 3) stufenweise vergeben. Für das Einarbeiten in die bestehende Vorplanung (LPh 2), ihre Überprüfung und Plausibilisierung und die Erstellung einer Kostenschätzung wird eine Teilwiederholung der Grundleistungen der LP … ganz lesenDie Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden ab der Entwurfsplanung (LPh 3) stufenweise vergeben. Für das Einarbeiten in die bestehende Vorplanung (LPh 2), ihre Überprüfung und Plausibilisierung und die Erstellung einer Kostenschätzung wird eine Teilwiederholung der Grundleistungen der LPh 2 mit beauftragt und mit 2 v.H. angesetzt. Auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht kein Anspruch. Für die einzelne Stufen, die beauftragten Grundleistungen sowie besondere Leistungen wird auf den Architektenvertrag und die jeweiligen Ingenieurverträge verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller de … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
hirner & riehl architekten und stadtplaner bda partg mbb, München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (721 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4de5ddaf-4f13-415d-81ef-62a93edfe883.