Objektplanung Gebäude - Architekt
Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm, Bayern
Aktenzeichen 32-24-01-01veröffentlicht 24.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 43 Monate
- 21.02.2025 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Rahmenvereinbarung: Erstellung der Planungsleistungen für Bahnquerungen in den Projektgebieten 8 und 9Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis Cham · ChamFrist 30.11.2026
- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - Leistungsphasen 3-6, 8Bezirk Niederbayern · LandshutFrist 30.11.2026
- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung HLSK (Anlagengruppen 1-3, 8) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9Bezirk Niederbayern · LandshutFrist 30.11.2026
- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der technischen Fachplanung ELT (Anlagengruppen 4-6) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9Bezirk Niederbayern · LandshutFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (52 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 23 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 43 Monate21.02.2025 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neu-Ulm89231, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 164 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualität40 %
- Qualität40 %
- Qualität20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 Monaten
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanungsleistung ab LPh 3 für Anbau und Erweiterung, Umbau und Modernisierung Inge-Aicher-Scholl-Realschule, Heerstr. 115, 89233 Neu-Ulm
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 4001. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 1.1 Auftragsbezogene Berufserfahrung von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der durchschnittlichen Berufserfahrung von Projektleitung (PL) und stv. Projektleitung (stv. PL) in der Objektplanung (Planung)), 5 Punkte = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die PL und stv. PL verfügen über eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) Projektleitung in der Objektplanung von größer 2 Jahren. Punkte für eine durchschnittliche Berufserfahrung als (stv.) PL in der Objektplanung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.2 Qualifikation von Projektleitung und stv. Projektleitung in der Objektplanung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung und stv. Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage des Lebenslaufs anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen, Zertifizierungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Planung , insb. Planung von Objekten in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise und Planung von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen oder Objekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen - Termin- und Kostensicherheit der Referenzen von Kostenberechnung (LPh 3) bis Kostenfeststellung (LPh 8) 1.3 Auftragsbezogene Berufserfahrung der Projektleitung in der Bauüberwachung: Die Bewertung erfolgt anhand der Dauer der Berufserfahrung der Projektleitung (ohne Praktika) in der Bauüberwachung 5 Punkte = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer gleich 10 Jahren; 1 Punkt = Die Projektleitung verfügt über eine Berufserfahrung in der Bauüberwachung von größer 2 Jahren. Punkte für eine Berufserfahrung als Projektleitung in der Bauüberwachung zwischen 2 und 10 Jahren werden nach linearer Interpolation berechnet. 1.4 Qualifikation der Projektleitung in der Bauüberwachung: Bewertet wird die Qualifikation der eingesetzten Projektleitung in einer Gesamtschau auf der Grundlage der Lebensläufe anhand - Studienabschluss mit Zusatzqualifikationen (Berufsausbildung, Zweitstudium, Fortbildungen etc.) - Erfahrung aufgrund von personenbezogener Referenzen vergleichbarer Aufträge in der Bauüberwachung
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 4002. Auftragsbezogene Qualitätssicherung Die Bewertung des Kriteriums Auftragsbezogene Qualitätssicherung erfolgt anhand eines Gesamtkonzepts, das die Bewerber zusammen mit Ihrem Angebot innerhalb der Angebotsfrist einzureichen haben. Das Gesamtkonzept soll die nachfolgenden Unterkriterien abbilden. Das Gesamtkonzept einschl. Personaleinsatzplan ist auf max. 10 DIN A 4-Seiten (einseitig beschrieben, Schriftgröße mind. Arial 11 pt., ausgenommen der Personaleinsatzplan, der auf größerem Format abgebildet sein kann) darzulegen. Ab Seite 11 werden die Ausführungen nicht mehr bewertet. Alle Konzepte und der Personaleinsatzplan sind auf die Rahmentermine (Meilensteine) des konkreten Auftrags abzustimmen (siehe Architektenvertrag). 2.1. Auftragsbezogenes Organisationskonzept im Hinblick auf Darstellung der Art und Weise der Abstimmung/Kommunikation (innerhalb Projektteam, mit anderen Fachplanern, mit AG und weiteren Planungsbeteiligten) 2.2. Auftragsbezogener Personaleinsatzplan im Hinblick auf - personenscharfe und monatsgenaue Personaleinsatzplanung von Projektleitung, stv. Projektleitung und Bauüberwachung sowie weiteren Planungsteam - auf Terminplan bezogen und realistisch unter Angabe der Auslastung durch dritte Projekte, - Darstellung einer Personalreserve (zB Krankheit, Unfall, Urlaub) 2.3. Auftragsbezogene Methoden zur Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle im Hinblick auf - Ermittlung und Verfolgung der Kosten, - Sicherstellung der vorgegebenen Termine, - Umgang mit Planungsänderungen und Nachtragsmanagement, - Qualitätsmanagement bei Planung und nachfolgender Ausführung 2.4. Auftragsbezogene Herangehensweise an konkrete Aufgabenstellung, insbesondere - Kurzanalyse der Aufgabenstellung (Anbau und Umbau Schulgebäude in Holzbauweise gem. Vorplanung) und hieraus entwickelte Vorgehensweise zur Erarbeitung der Entwurfsplanung; - Optimierungsvorschläge zur Vorplanung 2.5. Präsenz vor Ort während Leistungserbringung im Hinblick auf - zugesicherte Erreichbarkeit, - Häufigkeit der Planungsgespräche vor Ort und - Präsenz während Bauphase.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 2003.1 Bewertung Bietergespräch anhand und Beantwortung fachlicher Fragen des Auftraggebers zur ausgeschriebenen Baumaßnahme durch die Projektleitung Planung und die Projektleitung Bauüberwachung Der Zielerreichungsgrad für die Frage, welche Punktzahl (0 bis 5 Punkte) jeweils erreicht wird (wenn nicht schon genau beschrieben wurde), wird wie folgt definiert: 0 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden nicht einmal im Ansatz erfüllt und lassen nur eine ungenügende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 1 Pkt: Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund zahlreicher Kritikpunkte / Schwächen nicht mehr ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen nur eine mangelhafte Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 2 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund einiger Kritikpunkte / Schwächen ausreichend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine ausreichende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 3 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden aufgrund weniger Kritikpunkte / Schwächen zufriedenstellend erfüllt, die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine zufriedenstellende Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 4 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden ganz überwiegend erfüllt, es finden sich keine wesentlichen Kritikpunkte / Schwächen; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten. 5 Pkt. Die Erwartungen des Auftraggebers werden vollständig erfüllt, es sind keine Kritikpunkte / Schwächen erkennbar; die Herangehensweise bzw. das vorgesehene Projektteam lassen eine sehr gute Qualität bzgl. der Umsetzung der geforderten Leistungen erwarten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 21.02.2025
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 43 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden ab der Entwurfsplanung (LPh 3) stufenweise vergeben. Für das Einarbeiten in die bestehende Vorplanung (LPh 2), ihre Überprüfung und Plausibilisierung und die Erstellung einer Kostenschätzung wird eine Teilwiederholung der Grundleistungen der LP … ganz lesenkürzer
Die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden ab der Entwurfsplanung (LPh 3) stufenweise vergeben. Für das Einarbeiten in die bestehende Vorplanung (LPh 2), ihre Überprüfung und Plausibilisierung und die Erstellung einer Kostenschätzung wird eine Teilwiederholung der Grundleistungen der LPh 2 mit beauftragt und mit 2 v.H. angesetzt. Auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht kein Anspruch. Für die einzelne Stufen, die beauftragten Grundleistungen sowie besondere Leistungen wird auf den Architektenvertrag und die jeweiligen Ingenieurverträge verwiesen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller de … ganz lesenkürzer
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| hirner & riehl architekten und stadtplaner bda partg mbb, München | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
- Website
- landkreis-nu.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landkreis-nu.de
Bei uns erfasst
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- Übernahme und Verwertung von Bioabfall aus Gemeinden im Landkreis Neu-Ulm08.07.2025
- Betrieb von Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen im Landkreis Neu-Ulm08.07.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (52 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der technischen Fachplanung ELT (Anlagengruppen 4-6) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9Bezirk NiederbayernFrist 30.11.2026
- RS-731 Objektplanung LPH6-9Landkreis SchweinfurtFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4de5ddaf-4f13-415d-81ef-62a93edfe883.