Objektplanung für den Neubau des kommunalen Kindergartens Megesheim
Gemeinde Megesheim · Megesheim, Bayern
Aktenzeichen VKM ARCHveröffentlicht 11.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 79 Monate
- 02.01.2025 – 31.07.2031
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 79 Monate02.01.2025 – 31.07.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Megesheim86750, Landkreis Donau-Ries, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.07.2031
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Megesheim verfolgt vor dem Hintergrund einer familienfreundlichen Ortsentwicklung fortlaufend das Ziel, das Angebot von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersgruppen auf hohem Niveau zu sichern und bestmöglich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder der Altersgruppe 0-6 Jahre beschloss der Gemeinderat, den überalterten kommunalen Kindergarten abzubrechen um an gleicher Stelle einen Ersatzbau mit zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen neu zu errichten. Eine Sanierung mit Erweiterung des Bestandsgebäudes lässt gegenüber einem Neubau keine ausreichenden Kostenvorteile erwarten. Um den Betrieb der Einrichtung während der Bauarbeiten fortzuführen, verfügt die Gemeinde über alternative Räumlichkeiten vor Ort, sodass keine eigene Interimslösung geschaffen werden muss.
Ein Summenraumprogramm für das Bauwerk des Kindergartens wurde bereits in Abstimmung mit dem Fördergeber entwickelt. Dieses soll im Zuge des Auftrages präzisiert und optimiert werden. Im Planungsprogramm ist eine Küche mit Vorratsraum enthalten.
Es soll eine kostengünstige und funktionale Lösung vorgesehen werden, ein eingeschossiges Gebäude ohne Unterkellerung erscheint realisierbar. Das Grundstück ist bis auf die Fläche des bestehenden Gebäudes mit Großbäumen bestanden. Diese sollen erhalten werden, so dass das Baufenster weitgehend feststeht und hinsichtlich des Baubetriebes beengt sein wird. Hinsichtlich der Konstruktion gibt es noch keine Vorgaben. Die Frage des Energieträgers für die Beheizung ist im Zuge der Planung zu lösen.
Zur Realisierung des Neubaus einschließlich der erforderlichen Stellplätze, Nutzflächen und Freispielflächen weist das Baugrundstück mit einem Anteil für den Kindergarten von ca. 3.000 m² ausreichende Kapazität auf.
Das Vorhaben soll mit FAG-Mitteln des Freistaates Bayern gefördert werden. Die Fertigstellung soll Ende 2027 erfolgen.
Beschreibung des Loses
Es sind die Leistungen gem. HOAI § 34, LPH 1-9, Planung des Abbruches des Bestandsgebäudes sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Das Gebäude muss auf dem Grundstück bei Beachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen eingepasst werden.
Die Abstimmung der Planung mit dem Fördermittelgeber und die Erstellung aller Unterlagen für Fördermittelantrag und Verwendungsnachweis sind Teil der Leistung. Auch die Erstellung der für den Brandschutz erforderlichen Unterlagen ist Teil der Leistung. In separaten Vergabeverfahren vergeben werden die Leistungen, der Tragwerksplanung, der HLS-Planung und der Elektroanlagenplanung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: - 1.) Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnun … ganz lesenkürzer
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: - 1.) Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. - und zugleich 2.) Natürliche Personen mit folgender Qualifikation: Vorlageberechtigung für die Erfüllungserklärung GEG gem. BayBO sowie zugleich Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises gem. GEG § 88 für Nicht-Wohngebäude; Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.- Kriterium
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlaut … ganz lesenkürzer
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.- Kriterium
Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §21 § 36 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekäm … ganz lesenkürzer
Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §21 § 36 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 3. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 5. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 6. Erklärung des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-, Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-, Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 7. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 8. Erklärung zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 9. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 10. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.- Kriterium
- d.h. Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
- Kriterium
- durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Architekten, Ingenieure) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber
- Kriterium
Erfahrung in der Objektplanung Gebäude, mind. LPH 3 - 5 und 8 gem. § 34 HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2018, baulich fertiggestellt, 2 Referenzprojekte, weitere Kriterien: Alle LPH 6 und 7 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und … ganz lesenkürzer
Erfahrung in der Objektplanung Gebäude, mind. LPH 3 - 5 und 8 gem. § 34 HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2018, baulich fertiggestellt, 2 Referenzprojekte, weitere Kriterien: Alle LPH 6 und 7 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C, LPH 8 HOAI § 34 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C, Projekt mind. HZ III für Gebäude, Referenzprojekt mit Aufenthaltsräumen, KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 1,5 Mio. brutto, Koordination der fachlich Beteiligten alleine durch den Bewerber, d.h. ohne Projektsteuerer- Kriterium
1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur technischen Leistungsfähigkeit"; 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpa … ganz lesenkürzer
1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur technischen Leistungsfähigkeit"; 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr); 3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.01.2025
- Vertragsende
- 31.07.2031
- Verlängerung
- Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass: Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebis führt. Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahmen führt.
- Optionen
Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages n … ganz lesenkürzer
Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Bautechnisch erforderliche Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Auftrages nicht erkennbar waren. Option: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI § 34. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Leistungsstufe 2: LPH 3 und LPH 4 gem. HOAI § 34. Leistungsstufe 3: LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI § 34, Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI § 34. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- staatsanzeiger-eservices.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber n … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungs verfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB);3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattfor … ganz lesenkürzer
1) Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. ___ 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. ___ 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. ___ 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. ___ 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. ___ 8) Hinweis zu einer etwaigen Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend den nächst platzierten Bewerber zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannten Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann in angemessener Frist, in jedem Fall jedoch …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 86750 Megesheim
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.11.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d93aa7b-fe78-4d64-adc7-25b6c0996624.