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Objektplanung Freianlagen:Betriebsinfrastrukturplanung (BIP) der temporären Ausstellungsplanungen einschließlich der Technischen Ausstattung (TA)

Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen IGA-2024-P1000-001veröffentlicht 26.07.2024Dienstleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate01.09.2024 – 01.03.2027
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45128, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.03.2027
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Ausarbeitung der temporären Betriebsinfrastrukturpla-nungen und den damit einhergehenden Planungen der technischen Ausrüstungen für die temporären Ausstellungsinhalte zur Gartenschau im Jahr 2027. Die Planungen sind für die 3 eintrittspflichtigen Gartenschauflächen in Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen und für die 2 eintrittsfreien Gartenschauflächen in Bergkamen und in Lünen zu erbringen.

Beschreibung des Loses

Die Objektplanung Freianlagen erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanungen zur IGA Metropole Ruhr 2027, d.h. der Betriebsinfrastrukturplanungen für temporäre Ausstellungsplanungen einschließlich der temporären Technischen Ausstattungen, Wasser, Abwasser, Strom, Medienleitungen: - Die Eingangsbereiche sind zum Teil in Bestandsgebäuden oder mit Container oder Pavillonlösungen temporär herzustellen. Kassen, Kartenkontrollen, Kassenschalter, die auf Grundlage des Ticketings an den verschiedenen Standorten verortet und auf die bereits festgelegten Anforderungen abgestimmt worden sind zur LP 3, bedürfen der Fortschreibung. - Personalräumen, Drehkreuze, Geldautomaten, Leitsysteme und ein Treffpunkt mit Darstellungsmöglichkeiten und Präsentation der Geländepläne sind fortzuschreien. - Es sind temporär Container- oder Pavillonlösungen für Merchandise/Shop, Verleih von Mobilitätshilfen, Informationsschalter, Umweltbildung, Leichtbauhallen für Hallenschau sowie zu planen und fortzuschreiben. - Containerlösungen für WC-Anlagen sowie die temporäre optische Aufwertung der Einfriedungen dieser Bereiche sind zu planen und fortzuschreiben. Auf Grundlage der vorliegenden LP3 und den Erfordernissen die sich aus der Gastronomiestudie ableiten. - Mobiliar und Serviceangebote wie Sitzgelegenheiten, Stühle, Liegen, Sitzsäcke, temporäre Bänke, Sonnenschirme sowie Gastroschirme und Mobiliar sind auf der vorliegenden Grundlage weiter zu planen und fortzuschreiben. Weiterhin ergänzen-der temporärer Sonnenschutz wie Segel oder Lauben, ergänzende Mülleimer mit Trennsystemen oder auch Trinkbrunnen und Brumisateure (Nebelanlagen). - Veranstaltungsinfrastrukturen temporäre Bühnenbauwerke, sind auf Grundlage der vorliegenden Planungen weiter zu Planen und die Bedarfe fortzuschreiben. Ein-schließlich der Künstler und Sozialräume, der Bühnentechnik und ergänzender Eventbedarfe. - Veranstaltungsinfrastrukturen bestehender Bühnen oder Indoorbühnen, abgestimmt auf die Bestandsinfrastruktur und ergänzt durch temporäre Notwendigkeiten zur Durchführung der Events. - Investive und/oder temporäre Gastronomiestandorte und deren Bedarfe während des Ausstellungszeitraums auf Grundlage der LP3 vertiefend planen und fortschreiben. - Digitales, temporäre Ladestationen und Medienleitungen. - Notfallinfrastrukturen wie Erste Hilfe Punkte oder Defibrilatoren anhand der Fachlichen Richtlinien. - Mobilität im Park, temporär - Bewässerung der temporären Pflanzungen Für alle diese Punkte sind die Technischen Ausstattungen zu planen, allerdings als temporäre Ausstattungen, es ist nicht frostfrei zu planen, Sommerleitungen sind zu verlegen und die temporären Leitungen sind nach Abschluss der Ausstellung wieder zurückzubauen. Benötigt werden die Planungen zu Wasser, Abwasser, Strom, Starkstrom und Medienleitungen mit Verbräuchen und den Spitzenbedarfen. In der vorliegenden LP3 wurden die Verbraucher (Wasser, Abwasser, Strom, Starkstrom) punktuell dargestellt und zum Teil auch Annahmen zu Übergabepunkte und auf Grundlage von Erfahrungs-werten die Verbräuche und Lasten geschätzt. Da hier noch Grundlagenermittlungen und Entwurfsplangen notwendig sind, sollen die Aufgaben der TA-Planung für die LP 1 - 7 beauftragt werden vom Landschaftsarchitekturbüro, als besondere Leistung für ein Fachbüro. Die Planungen sind für die 3 eintrittspflichtigen Gartenschauflächen in Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen und für die 2 eintrittsfreien Gartenschauflächen in Bergkamen und in Lünen zu erbringen. Für die 5 Zukunftsgärten stehen auf Grundlage der Beschlüsse und des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft, sowie der genehmigten LP 3, temporäre Ausstellungsplanungen, folgende Bausummen für die temporäre Betriebsinfrastrukturplanung zur Verfügung. - Dortmund 1.550.000 EUR/netto - Gelsenkirchen 1.550.000 EUR/netto - Duisburg 2.370.000 EUR/netto - Bergkamen und Lünen 606.900 EUR/brutto, nicht eintrittspflichtig, 510.000 EUR/netto Die Leistungsbilder wurden folgenden Honorarzonen zugeordnet: Objektplanung Freianlagen Honorarzone III Fachplanung Technische Ausrüstung Honorarzone II Der Vertrag wird stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ausgeschrieben werden die stufenweise Beauftragungen für die temporären Betriebsinfrastrukturplanungen die Leistungsphasen 3 - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8. Für die temporären technischen Ausstattungen der Betriebsinfrastrukturplanungen wer-den die Leistungsphasen 1 - 7 und als weitere Stufe die Leistungsphase 8 ausgeschrieben Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufen-weise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Planers sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Dummy25 %
Dummy75 %
Preis
Dummy
Qualität
Dummy

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
01.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Leistungsphase 8
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbH, Huyssenallee 82-88, 45128 Essen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absen-dung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absen-dung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffe-nen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auf-traggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendma-chung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4VY17XU7G5B Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Huyssenallee 82-88, 45128 Essen
Kontakt
vergabe@iga2027.ruhr
Auskünfte
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 gGmbHvergabe@iga2027.ruhr

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 566a72c5-714b-4c13-bc03-52e4dbb43374.