Zum Inhalt
Menü

Objektplanung Erweiterungsbau Kinder- und Jugendpsychiatrie Marien-Hospital gGmbH

Marien-Hospital gGmbH · Wesel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen KJPP OPveröffentlicht 03.11.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 254 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wesel46483, Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 22 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Erfahrung der Projektleitung25 %
  • Kosten- und Terminsicherheit25 %
  • Wertungsgesamtpreis in EUR brutto50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrages ist die Objektplanung eines Erweiterungsbaus für die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) der Marien-Hospital gGmbH in 46483 Wesel bestehend aus den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 3-9. Beauftragt werden mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungsphase 3 und 4. Hinsichtlich der Beauftragung der weiteren Leistungsphase hat der Auftraggeber ein Optionsrecht (einseitiges Recht des Auftraggebers; kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers). Voraussetzung für die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist die vertragsgemäße Leistungserbringung des Auftragnehmers bezüglich der jeweils vorangegangenen Leistungsphasen, ohne dass bei Vorliegen dieser Voraussetzung ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus den Leistungsbildern - Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, Grundleistungen gemäß Leistungsphasen (LPH) 3-9 nach näherer Maßgabe - des Entwurfs des Vertrages Objektplanung der als Anlage AV_7 beigefügt ist.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Erfahrung der ProjektleitungGewichtung (dezimal, genau) 0,25Gegenstand der Bewertung sind mit dem Angebot anzugebende persönliche Referenzprojekte des Projektleiters. Zur Bewertung der für den Auftragsgegenstand einschlägigen Erfahrung des Projektleiters erwartet der AG hier eine nachvollziehbare Darstellung von nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters über vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist, die erkennen lassen, wie der Projektleiter vergleichbare Aufgaben in der Funktion des Projektleiters in der Vergangenheit erfüllt hat, um prognostisch sicherzustellen, dass die ausschreibungsgegenständlichen Planungsaufgaben optimal zur Erreichung der Projektziele geleitet werden. Die vorgenannten Anforderungen haben bei der Bewertung eine identische Bedeutung. Der AG wertet die Angebotsinhalte gesamthaft, auch im Vergleich der Angebote untereinander.
Qualität
Kosten- und TerminsicherheitGewichtung (dezimal, genau) 0,25Der AG erwartet vor dem Hintergrund der verbindlichen Kostenobergrenze im Sinne der Kostengruppen KGR 200-700 gem. DIN 276:2018-12 in Höhe von 13.869.039,22 EUR brutto (inkl. USt.) eine nachvollziehbare auftragsbezogene Darstellung, die erkennen lässt, wie der Bieter im Auftragsfalle die ausschreibungsgegenständlichen Planungsaufgaben ausführen wird, um die Einhaltung der Kosten- und Terminziele nach Ziffer A.II. und A.III dieser Bewerbungsbedingungen und der Maßnahmen- und Projektbeschreibung (Anlagenkonvolut AV_12) sicherzustellen. Dem AG ist es hierbei wichtig, dass der Bieter konkrete Maßnahmen beschreibt, die er im ausschreibungsgegenständlichen Projekt ergreifen wird, um die Einhaltung der Kosten- und Terminziele vor dem Hintergrund der verbindlichen Kostenobergrenze im Sinne der Kostengruppen KGR 200-700 gem. DIN 276:2018-12 in Höhe von 13.869.039,22 EUR brutto (inkl. USt.) sicherzustellen. Hinweis: Die Wertung der auftragsbezogenen Vorschläge zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe zur Sicherstellung einer Kosten- und Terminsicherheit erstreckt sich auf Aspekte der Leistung des Bieters, mit denen der Auftragnehmer aufgrund des stufenweisen Abrufs nicht unmittelbar mit Zuschlagserteilung beauftragt wird
Preis
Wertungsgesamtpreis in EUR bruttoGewichtung (dezimal, genau) 0,5Honorarangebot als Gesamthonorar über sämtliche verfahrensgegenständliche Leistungen, unterteilt in - Honorare für die einzelnen Leistungsphasen sowie - der anzubietenden Stundensätze inkl. Nebenkosten, Zu- oder Abschlägen und Umsatzsteuer in EUR

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Mit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI) nach LPH 3 und LPH 4 HOAI. Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive … ganz lesenMit Vertragsschluss erfolgt zunächst eine Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI) nach LPH 3 und LPH 4 HOAI. Der Auftraggeber hat hierbei das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. nach Fertigstellung der zuletzt übertragenen Leistungen) mit einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen oder (Teil-) Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungen oder Teilen von Leistungen) zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Voraussetzung für die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen ist die vertragsgemäße Leistungserbringung des Auftragnehmers bezüglich der jeweils vorangegangenen Leistungsphasen, ohne dass bei Vorliegen dieser Voraussetzung ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten; § 17 Abs. 11 VgV.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMWHX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Architekten Beckmann, Köln1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 26.02.2026
  3. BekanntmachungFrist 26.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1ccfa6a0-7822-47c3-a59d-7860f779bca9.