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Objektplanung

Gemeinde Bad Zwischenahn · Bad Zwischenahn, Niedersachsen

Aktenzeichen 65-2024-24-01veröffentlicht 15.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 902 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Niedersachsen (26 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate30.06.2024 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorarangebot30 %
  • Qualität und Qualifikation des Bieters70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:50 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Vergabestelle elektronisch
    vor 30 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 28 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der in 2014 außer Betrieb genommene Wasserturm in Bad Zwischenahn ist ein Baudenkmal, dessen Dach als Aussichtsplattform genutzt wurde. Er liegt in zentraler Lage auf einer parkähnlichen Grünfläche und ist in massiver Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Erschließung erfolgte bislang über eine Stein- bzw. Betontreppe bis zum 3. Geschoss und über eine Holztreppe bis auf das Dach. Im 5. Geschoss befindet sich der nicht mehr in Nutzung stehende Wassertank aus Stahlbeton.

Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals. So sollen künftig die Aussichtplattform und die einzelnen Geschosse barrierefrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In den unteren Geschossen bis unter den Wassertank sollen Räume für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, ehrenamtliches Engagement und Vereinsarbeit geschaffen werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorarangebot30 %
Qualität und Qualifikation des Bieters70 %
Preis
Honorarangebot
Qualität
Qualität und Qualifikation des Bieters

Eignung12 von 12 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Es ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV abzugeben über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze der Jahre 2020, 2021 und 2022 - für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Bewerbergemeinschaften addieren die jeweils maßgeblichen Umsätze ihrer f … ganz lesenEs ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV abzugeben über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze der Jahre 2020, 2021 und 2022 - für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Bewerbergemeinschaften addieren die jeweils maßgeblichen Umsätze ihrer für die jeweilige Fachdisziplin verantwortlichen Mitglieder. Geforderter Mindeststandard, dessen Unterschreitung zum Ausschluss führt: - für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 300.000 €
Kriterium
Es ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV abzugeben über die die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte der Jahre 2021, 2022 und 2023 - für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Bewerberg … ganz lesenEs ist vom Bewerber eine Eigenerklärung nach 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV abzugeben über die die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte der Jahre 2021, 2022 und 2023 - für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume) Bewerbergemeinschaften addieren die jeweils maßgebliche Mitarbeiteranzahl ihrer für die jeweilige Fachdisziplin verantwortlichen Mitglieder. Als technische Fachkräfte bei Objektplanung (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) gelten MA mit der Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) oder gleichwertiger Ausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig). Geforderter Mindeststandard, dessen Unterschreitung zum Ausschluss führt: - für Leistungen nach §§ 33 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume): 3 MA Für die Wertung werden die mitgeteilten Jahresmitarbeiterzahlen addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl).
Kriterium
Eigenerklärung zu Referenzen Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz und Fördermittelmanagement
Kriterium
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin (oder gleichwertig – insbesondere, wenn nach EU-Vorschriften/Richtlinien die Berechti … ganz lesenDie Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Architektin (oder gleichwertig – insbesondere, wenn nach EU-Vorschriften/Richtlinien die Berechtigung besteht, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Architektin tätig zu sein) berechtigt sind. 2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. 3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, bei denen Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Einhaltung der Tariftreue und zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium
 Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Be-werbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und  die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über mindestens  € 3.000.000,00 fü … ganz lesen Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Be-werbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und  die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über mindestens  € 3.000.000,00 für Personenschäden und  € 1.500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Ver-sicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen, bzw. eine bestehende Versicherung, die den vorstehenden Anforderungen genügt, aufrecht zu erhalten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.06.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Stufenweise Beauftragung und LPH 9, s. Planervertrag
Optionen
Stufenweise Beauftragung und LPH 9, s. Planervertrag
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
16.05.2024, 10:00 Uhr. Vergabestelle elektronisch
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, V … ganz lesenEin Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg einleiten. a) Der Antrag ist unzulässig, soweit • der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. b) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Bewerbungsheft und ein Honorarangebot bei. 2. Das ausgefüllte Bewerbungsheft mit Anlagen und das Honorarangebot sind mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. 3. Mehrfachangebote werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der … ganz lesenDieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Bewerbungsheft und ein Honorarangebot bei. 2. Das ausgefüllte Bewerbungsheft mit Anlagen und das Honorarangebot sind mit Hilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. 3. Mehrfachangebote werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bietergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bietergemeinschaft(en) ist - diese Bietergemeinschaften werden ausgeschlossen. 4. Zu diesem Verfahren werden nur Bieter zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Bewerbungsheft (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Bewerbungsheft genannten Bearbeitungshinweise. Bietergemeinschaften geben einen Bewerbungsheft mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Bewerbungsheft und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig. 5. Alle Erklärungen/Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, vom Bewerber zu verlangen, die Richtigkeit seiner Erklärungen durch geeignete Nachweise zu belegen. 6. Angebotsunterlagen, die über den im Bewerbungsheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bieters berücksichtigt. 7. Das Fehlen im Bewerbungsheft geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen. 8. Bieter, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bieter berufen, für das jetzige Vergabeverfahren aktuell sein müssen. 9. Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (deren Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften) mit einem oder mehreren bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. 10. Die ungefähre Laufzeitangabe bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Leistungsphase 8. Sollte auch die Leistungsphase 9 beauftragt werden, verlängert sich die Laufzeit entsprechend. 11. Die der Bekanntmachung weiter beigefügten und über die Dropbox abrufbaren Unterlagen dienen zur Orientierung der Bieter betreffend den Bestand.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

417vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (299 Lose mit Angabe)
267.970 €Zuschlagswert im Median
120.834 € – 649.841 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung · Korrektur – Veröffentlichung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d7559c5-cc7b-4e7b-aef5-39d8cf9eb33d.