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Objekt- und Umzugsdienste für die Standorte der NRW.BANK in Düsseldorf

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 691veröffentlicht 12.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 601 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Preis30 %
  • Personalkonzept40 %
  • Mitarbeitermotivation30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 20 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 20 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über Objekt- und Umzugsdienste (nicht: Hausmeisterservice, technisches Gebäudemanagement) für die folgenden Standorte der NRW.BANK in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf Die Objekt- und Umzugsdienste im Sinne dieser Ausschreibung umfassen sämtliche Regel- und Bedarfsleistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung. Für die Objekt- und Umzugsdienste muss die Auftragnehmerin während der Vertragslaufzeit täglich von montags bis freitags (ausgenommen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW sowie Bankfeiertage (Rosenmontag, Heiligabend und Silvester)) in der Zeit von 7:00 bis 15:30 Uhr (ausgenommen Pausenzeiten von insgesamt 30 Minuten pro Mitarbeitenden und Tag) durchgehend vier Mitarbeitende vor Ort bei der NRW.BANK in Düsseldorf vorhalten. Die von ihr benötigten Bedarfsleistungen ruft die NRW.BANK durch einseitige Erklärung in Textform ab. Insoweit gilt eine verbindliche Höchstgrenze von 610.980,00 Euro netto (bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich sämtlicher Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK für Bedarfsleistungen besteht nicht. Der auftragsgegenständliche Vertrag tritt am 01. Juli 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 30. Juni 2026. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. Juni 2031.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis30 %
Personalkonzept40 %
Mitarbeitermotivation30 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Der Pauschalpreis für die Startup-Phase (siehe Preisblatt Ziffer B.6) fließt nicht in den Angebotsvergleichspreis ein, steht aber unter dem Vorbehalt der Marktüblichkeit. Die Marktüblichkeit des Pauschalpreises wird anhand eines Abgleichs mit vergleichbaren, branchenüblichen Leistungen für Startup-Phasen im Bereich Objekt- und Umzugsdienstleistungen beurteilt. Maßgeblich hierfür sind insbesondere branchenübliche Vergütungssätze für vergleichbare Personal- und Logistikleistungen. Falls die NRW.BANK erhebliche Abweichungen (mehr als 15 % über dem Marktniveau) feststellt, kann sie die Auftragnehmerin zur Darlegung und Begründung ihrer Kalkulation innerhalb von 10 Werktagen nach entsprechender Mitteilung auffordern. Falls nach Prüfung weiterhin eine Abweichung von mehr als 15 % über dem marktüblichen Niveau festgestellt wird und die Auftragnehmerin keine sachgerechte Begründung vorlegt, kann die NRW.BANK eine Anpassung des Pauschalpreises auf das marktübliche Niveau verlangen. Kommt keine Einigung zustande, kann die NRW.BANK den betreffenden Betrag einseitig um bis zu 15 % kürzen oder ein neutrales Marktgutachten zur Preisprüfung auf Kosten der Auftragnehmerin einholen. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle abgefragten Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (3.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (blau unterlegt) zu befüllen. (4.) Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt, darf aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. Angebotsvergleichspreis ist der im Vordruck 08: Preisblatt ausgewiesene Bruttogesamtpreis. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
PersonalkonzeptZur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 2: Personalkonzept hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Personalkonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 5 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 5 Seiten bewertet. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Erfahrung des Vorarbeiters 25 % (= 25 Punkte) - Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden 15 % (= 15 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Erfahrung des Vorarbeiters: Erwartet wird eine auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung der einschlägigen Berufserfahrung des zur Vertragserfüllung eingesetzten Vorarbeiters (= Teamleiter / Führungskraft vor Ort). Die vorgesehenen Personen dürfen bereits benannt werden (auch anonymisiert), müssen dies aber nicht. Sie müssen zum Zeitpunkt der Benennung nicht beim Bieter angestellt sein, aber der Bieter muss sicherstellen, dass sie für die Vertragsdurchführung tatsächlich zur Verfügung stehen. Idealerweise verfügt der Vorarbeiter über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine umfassende Berufspraxis in der Leitung von Objekt- und Umzugsdiensten, einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen. Dabei wird nicht allein auf die Dauer der Berufserfahrung abgestellt, sondern auf die Vielfalt und Relevanz der ausgeführten Tätigkeiten als Vorarbeiter oder Teamleiter / Führungskraft vor Ort. Die NRW.BANK geht davon aus, dass die Erfahrung des eingesetzten Vorarbeiters erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann. - Erfahrung der weiteren Mitarbeitenden: Erwartet wird eine auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung der einschlägigen Berufserfahrung der zur Vertragserfüllung eingesetzten weiteren Mitarbeitenden im Bereich der Objekt- und Umzugsdienste. Die vorgesehenen Personen dürfen bereits benannt werden (auch anonymisiert), müssen dies aber nicht. Sie müssen zum Zeitpunkt der Benennung nicht beim Bieter angestellt sein, aber der Bieter muss sicherstellen, dass sie für die Vertragsdurchführung tatsächlich zur Verfügung stehen. Idealerweise verfügen die weiteren Mitarbeitenden über eine möglichst umfassende (d. h. nicht zwingend: langjährige) Berufspraxis mit fortlaufenden Objekt- und Umzugsdiensten, einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen. Die NRW.BANK geht davon aus, dass nicht nur die Erfahrung des Vorarbeiters, sondern auch die der weiteren eingesetzten Mitarbeitenden einen erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann. Dies gilt insbesondere, weil Umzugsdienste ein hohes Maß an Präzision und Fachkenntnis erfordern (von der sachgerechten Handhabung empfindlicher oder wertvoller Gegenstände bis hin zur Einhaltung spezifischer Vorgaben für den Transport und die Lagerung), eingespielte Teams mit Erfahrung effizienter arbeiten und Fehler, Verzögerungen oder Schäden minimieren können, fehlende Erfahrung zu logistischen Problemen führen kann (insbesondere …
Qualität
MitarbeitermotivationZur Feststellung der Angebotsqualität im Hinblick auf das Zuschlagskriterium 3: Mitarbeitermotivation hat jeder Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Konzept zur Mitarbeitermotivation zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 5 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 5 Seiten bewertet. In dem Konzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Mitarbeitermotivation 30 % (= 30 Punkte) Die an dieses Unterkriterium bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Erwartet wird eine auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Motivation der für den konkreten Auftrag vorgesehenen Fachkräfte. Dabei wird berücksichtigt, welche Maßnahmen getroffen werden, um eine hohe Zufriedenheit und Einsatzbereitschaft der für die NRW.BANK eingesetzten Mitarbeitenden sicherzustellen. Hierbei kann es sich insbesondere um auftragsbezogene finanzielle Anreize handeln, die an die erfolgreiche Durchführung des Auftrags geknüpft sind (z. B. leistungsabhängige Boni, Erfolgsprämien, Zulagen), um Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die gezielt auf die Anforderungen des Projekts abgestimmt sind, um teambildende und motivationsfördernde Maßnahmen, die die Identifikation mit dem Projekt stärken, oder um sonstige organisatorische Maßnahmen, die eine bessere Arbeitszufriedenheit im konkreten Auftragsfall ermöglichen. Der Bieter hat darzulegen, wie er die Umsetzung dieser Maßnahmen sicherstellt. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Mitarbeitermotivation wird zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multi …

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaat … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ab … ganz lesenBieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Vertrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro netto betragen haben.
Kriterium
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen). Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurku … ganz lesenNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (Objekt- und Umzugsdienste einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen). Der Versicherungsnachweis ist im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei des Versicherers oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers zu erbringen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro Vermögensschäden: 200.000 Euro
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 13.02.2022 bis zum 12.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllun … ganz lesenErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 13.02.2022 bis zum 12.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers. Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist: (1.) Fortlaufende Erbringung von Objekt- und Umzugsdiensten für einen Referenzkunden auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder eines Dauerauftrages (2.) einschließlich umzugsbezogener Speditions-, Lager- und Objektdienstleistungen (3.) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 13.02.2022 bis zum 12.02.2025 (4.) und einem tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz von mindestens 75.000 EUR in diesen zwölf Monaten mit dieser Referenz.
Kriterium
Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifi … ganz lesenErforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement für das Leistungsbild "Nationale Umzüge" auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbeding … ganz lesenBieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in den Jahren 2022, 2023 und 2024 pro Jahr mindestens zehn Vollzeitäquivalente betragen haben.
Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV ble … ganz lesenBieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung ihr Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Die Erklärung muss mindestens die folgende Ausstattung im eigenen Bestand umfassen: (1.) 1 Kastenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t, Ausführung Standard mit langem Fahrgestell und Hochdach (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher) (2.) 1 Fahrzeug bis 10 m³ Ladevolumen inkl. Laufleistung (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher) (3.) 1 Fahrzeug mit Ladebordwand und mehr als 10 m³ Ladevolumen (wegen Umweltzone EURO 6 oder höher) (4.) 1 Außenaufzug bis 6 Geschosse Höhe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. Juni 2031.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
17.03.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text des Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bieterge … ganz lesen1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text des Vertrages b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der NRW.BANK im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 08) e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - soweit relevant - f) Anlage 05: Eigenerklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eigenerklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit ( = Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - g) Anlage 06: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 05 genannt) - soweit relevant - h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) i) Anlage 08: Verpflichtungserklärung Datenschutz j) Anlage 09: Verpflichtungserklärung Insidervorschriften k) Anlage 10: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz l) Anlage 11: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG m) Anlage 12: Personalkonzept (= Vordruck 09) n) Anlage 13: Konzept zur Mitarbeitermotivation (= Vordruck 10) o) Anlage 14: Kalkulationsblätter der Auftragnehmerin (= Vordrucke 08a) p) Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) q) Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQFD 1. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausfüh … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DQFD 1. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter mit seinem Angebot bereits die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 3. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruc …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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175.801 € – 850.633 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 420cf669-6386-461d-b425-425f86204d92.