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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

NSP - Rahmenvertrag über bis zu drei Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (18.-20. Bundeskongress)

Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.15.04.112veröffentlicht 30.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 894 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,76 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,76 Mio. €
Laufzeit
40 Monate01.08.2024 – 30.11.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53179, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 148 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Aufgabenverständnis Konzeption / Methodische Umsetzung Personaleinsatz und Arbeitsplanung80 %
  • Preis20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 27 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Nationale Stadtentwicklungspolitik ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden, die sich für eine nachhaltige, integrierte und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung einsetzt. Sie ist eine Plattform für den Diskurs über die Zukunft unserer Städte, wirkt als Innovationsmotor und Impulsgeber für urbane Transformation und will das Bewusstsein für den Wert von Stadt und Urbanität über die fachöffentlichen Kreise hinaus stärken.

Ein entscheidender Baustein hierfür sind die jährlichen Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Hier werden nationale und internationale Tendenzen der Stadtentwicklung diskutiert, das komplexe Anliegen einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung auf Grundlage der Neuen Leipzig-Charta verhandelt und die relevanten Akteure praxisnah auf zukünftige Herausforderungen und strategische Optionen vorbereitet.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beabsichtigt auch für die Jahre 2025, 2026 und 2027 im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik inhaltlich aufeinander aufbauende Bundeskongresse zu veranstalten, um den Austausch über wichtige Zukunftsfragen der Stadtentwicklung fortzuführen. Mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie der Durchführung von bis zu drei Bundeskongressen soll eine Agentur über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.

Die Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sind jeweils auf eine Teilnehmerzahl von ca. 1.200 Personen auszurichten und als eine zweitägige Veranstaltung zu planen. Zu den Teilnehmenden gehören auch internationale Gäste sowie ausländische Delegationen. Die Bundeskongresse dienen zur Information der Teilnehmenden über die Nationale Stadtentwicklungspolitik und auch über sektorübergreifende Aufgabenbereiche. Ebenso sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer projektbezogene Erfahrungen und best practices präsentieren und diskutieren. Die Kongresse sind so anzulegen, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen und Akteure erreicht und aktiv eingebunden werden (Bund, Länder, Kommunen, Verbände, Planerinnen und Planer, Bau- und Immobilienwirtschaft, Umwelt, Soziales, Wissenschaft, Zivilgesellschaft etc.). Ziel ist ein Ideenaustausch zur Lösung wichtiger Zukunftsfragen der Stadtentwicklung.

Dementsprechend sollen neben Vorträgen im Hauptplenum jeweils auch parallele Diskussionsforen in offenen Formaten durchgeführt werden. An den Kongress angegliederte Rahmenveranstaltungen, eingebracht von Partnern der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sowie eine Projektmesse, bei der sich ausgewählte Praxisprojekte präsentieren, ergänzen das Kongressprogramm um weitere inhaltliche Aspekte. Veranstaltungen an den Abenden (sollen zusätzlich Gelegenheit zum Austausch und Vernetzung bieten. Zudem soll es möglich sein, Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung mit Exkursionen zu konkreten Projekten am jeweiligen Veranstaltungsort zu präsentieren und zu diskutieren. Insbesondere die Gastgeberstadt soll hier die Möglichkeit erhalten, ihre Stadt und aktuelle Entwicklungen und Projekte der Stadtentwicklung vorzustellen.

Die Veranstaltungselemente sind nach dem Vorschlag des BMWSB und BBSR umzusetzen. Die Kongresse sollen als Präsenzveranstaltungen geplant werden, sollten aber, wo sinnvoll, auch digitale Elemente ermöglichen um insbesondere die Reichweite zu erhöhen. Dies betrifft sowohl das Zuschalten von Gästen und Impulsgebern, aus dem internationalen Bereich sowie das Streamen von zentralen Veranstaltungselementen.

Beschreibung des Loses

s. Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Aufgabenverständnis Konzeption / Methodische Umsetzung Personaleinsatz und Arbeitsplanung80 %
Preis20 %
Qualität
Aufgabenverständnis Konzeption / Methodische Umsetzung Personaleinsatz und Arbeitsplanungs. Informationen zur Vergabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
s. Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.764.706 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
weitere verbindliche Regelungen s. Informationen zur Vergabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

169vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
298.873 €Zuschlagswert im Median
190.800 € – 557.918 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f788e9d1-5e06-49ef-8e67-7102f9ffb2a5.