Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

NLW- Impulskurzwaffe

Auftraggeber nicht angegeben · Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Q/K2DI/R8920veröffentlicht 11.03.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 933 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
74 Monate09.09.2024 – 15.11.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.11.2030
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Herstellung und Lieferung von Impulskurzwaffen inkl. Zubehör und Munition sowie Einlagen für Munitionskisten.

Beschreibung des Loses

Für die Vergleichserprobung sind 4 EA Impulskurzwaffen, 1.000 EA zusätzliche Antriebsmittel, 3 EA Zieleinrichtungen aktiv, 3 EA Trageausstattungen, 3 EA Transport- und Lagerbehälter, 3 EA Werkzeugausstattungen, 3 EA Reinigungsausstattungen, sowie 685 EA Impulsmunition, 680 EA Farbmarkierer nicht auswaschbar, 680 EA Farbmarkierer auswaschbar, 345 EA Irritationseffektmunition und 680 EA Irritationseffektsimulatoren zu liefern.

Für die Dauer der Rahmenvereinbarung sind 1409 EA Impulskurzwaffen, 24.599 EA zusätzliche Antriebsmittel, 373 EA Zieleinrichtungen aktiv, 1.409 EA Trageausstattungen, 1.409 EA Transport- und Lagerbehälter, 1.409 EA Werkzeugausstattungen, 1.409 EA Reinigungsausstattungen, sowie 16.478 EA Impulsmunition, 13.346 EA Farbmarkierer nicht auswaschbar, 58.791 EA Farbmarkierer auswaschbar, 10.424 EA Irritationseffektmunition und 77.774 EA Irritationseffektsimulatoren zu liefern.

Mindestens 3 Multiplikatorenschulungen sind durchzuführen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Anschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/ downloads). 2) Angaben zur Eigentümerstruktur (formlos). 3) Eigenerklärung des Bieters, das … ganz lesen1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Anschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017, abzurufen unter www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/ downloads). 2) Angaben zur Eigentümerstruktur (formlos). 3) Eigenerklärung des Bieters, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur mit Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. 4) Eigenerklärung des Bieters, dass die geforderte NATO Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP2110 und 2105 eingehalten und angewandt werden. 5) Benennung eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Maiadresse und Telefonnummer. 6) Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist a) der Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, oder b) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als ein halbes Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ist auf dem beigefügten Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) anzuzeigen und dem Auftraggeber mit Teilnahmeantrag vorzulegen. (Zusätzlich ist das Formular, abrufbar unter www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/ downloads). Der Auftraggeber behält sich zusätzlich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Im Falle der Beauftragung eines Unterauftragnehmers muss - der Unterauftragnehmer unter Nennung des Firmennamens, der Anschrift und der o.g. Nachweise gemäß dieser Veröffentlichung, angezeigt werden, soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft. Zusätzlich muss mit dem Teilnahmeantrag gemäß des beigefügten Formulars BAAINBw B-V 032 die Eigenerklärung des Unterauftragnehmers abgegeben werden, dass die Bestimmungen zum Schutz von Verschlusssachen eingehalten werden. Zusätzlich ist das Formular abrufbar unter www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/ downloads). Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zusätzlich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Kriterium
1) Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4 mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Kriterium
1) Eigenerklärung über die Befähigung, 400 Stück Impulskurzwaffe (inkl. Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis, 5.500 EA Munition Impuls, 5.000 EA Munition Farbmarkierung nicht auswaschbar, 11.000 EA Munition Farbmarkierung auswaschbar, 3.200 EA Munition Irritationseffekt, 12.000 EA Munition Simulation … ganz lesen1) Eigenerklärung über die Befähigung, 400 Stück Impulskurzwaffe (inkl. Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis, 5.500 EA Munition Impuls, 5.000 EA Munition Farbmarkierung nicht auswaschbar, 11.000 EA Munition Farbmarkierung auswaschbar, 3.200 EA Munition Irritationseffekt, 12.000 EA Munition Simulation Irritationseffekt, pro Jahr für die Dauer der Rahmenvereinbarung liefern zu können; 2) Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001) muss nachgewiesen werden. Hierfür ist das Zertifikat in Kopie vorzulegen. Gleichwertige Bescheinigungen von unabhängigen akkreditierten Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätsmanagementsysteme werden anerkannt. Auch hier ist das entsprechende Zertifikat in Kopie vorzulegen. Die vorgenannten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.09.2024
Vertragsende
15.11.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e- Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit. Zusätzlich ein vorheriger Ankaufvertrag in Höhe von 4 Stück des Gesamtsystems mit Zubehör gemäß Leistungsverzeichnis, für die Durchführung der Vergleichserprobung mit allen Bietern, die form- und fristgerecht den Teilnahmeantrag abgegeben haben, die Teilnahmebedingungen erfüllen und nicht vom Verfahren auszuschließen sind. Einem Teilnehmer steht es offen im Rahmen der Vergleichserprobung, mehr als ein System anzubieten, sofern dieses die geforderten Kriterien gemäß der Leistungsbeschreibung erfüllt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Anschrift
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 352 (Polizeiausrüstung) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.04.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.04.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.04.2024 auf 23.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a2f1ac5-dbe7-436f-8166-1cfff2cebf96.