Niederspannungs-Messsysteme für Ortsnetzstationen
Stuttgart Netze GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SNETZE-2024-0003.veröffentlicht 17.12.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 30.04.2025 – 30.04.2029
- Hauptleistung
- Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
- CPV 31000000
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre30.04.2025 – 30.04.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70327, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (36 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2029
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Niederspannungs-Messsystemen für Ortsnetzstationen sowie Anbindung der Systeme an eine Cloudlösung zum Betrieb und Monitoring
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigra … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Kommunikationsdaten, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) zzgl. Organigramm/Darstellung Unternehmensstruktur - Eigenerklärung: Mitgliedschaft in der IHK, HWK u.dgl. - Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR) Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.- Kriterium
Haftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 1 Mio. EUR, - für Personenschäden i.H.v. 1 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungssche … ganz lesenkürzer
Haftpflichtversicherung - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 1 Mio. EUR, - für Personenschäden i.H.v. 1 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die Bewerbergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerbergemeinschaft).- Kriterium
Zertifizierung Nachweis einer aktuellen und bei Vertragsschluss gültigen - Zertifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 27001 durch Vorlage eines entsprechenden gültigen Zertifikats. Hinweis: Die Zertifizierung ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Der Bewerber hat im Auftragsfall s … ganz lesenkürzer
Zertifizierung Nachweis einer aktuellen und bei Vertragsschluss gültigen - Zertifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 27001 durch Vorlage eines entsprechenden gültigen Zertifikats. Hinweis: Die Zertifizierung ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Der Bewerber hat im Auftragsfall sich rechtzeitig um die Verlängerung der Zertifizierung zu kümmern und den Fortbestand nachzuweisen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Referenzen - Eigenerklärung über die Erbringung vergleichbarer Leistungen: Es gelten folgende Mindestbedingungen: - Ausrüstung von Ortsnetzstationen mit Niederspannungsmesssystemen einschließlich Telekommunikationsinfrastruktur und zentrales Backend mit Schnittstelle als integrierte SaaS Lösung - Mindestens 10 abgeschlossene Referenzen - Mindestens 3 der Referenzprojekte müssen einen Umfang von 400 oder mehr ausgestatteten Umspannstationen haben, bei denen alle Niederspannungsabgänge gemessen werden. Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang - Nettoauftragswert (in EUR) - Leistungszeit (von ... bis) - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.04.2025
- Vertragsende
- 30.04.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe den Vergabeunterlagen beiliegende Einkaufsbedingungen und Vertragsmuster
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüf … ganz lesenkürzer
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen Zwingend: - Komm SKR (ÖT) Antrag - Bewerbererklärung (gem. II.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem. II.2.2.1) - Zertifikat (gem. II.2.3.1) - Eigenerklärung Referenzen (gem. II.2.3.2) - Ei … ganz lesenkürzer
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen Zwingend: - Komm SKR (ÖT) Antrag - Bewerbererklärung (gem. II.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem. II.2.2.1) - Zertifikat (gem. II.2.3.1) - Eigenerklärung Referenzen (gem. II.2.3.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. II.2.4.1) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (gem. II.2.4.1) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (gem. II.2.4.1) - Verpflichtungserklärung LTMG (gem. II.2.5.1) - Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen (gem. II.4.4) Soweit anfallend: - Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (gem. II.2.4.3) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. II.2.4.4) - Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (gem. II.2.6.1 und 2.6.4) - Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (gem. II.2.6.1) - Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.2) - Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.4) - Erklärung Bewerbergemeinschaft (gem. II.3.3) jeweils in deutscher Sprache. 2. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen 2.1 Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen - Angebot einschließlich geforderter Nachweise sowie vollständig ausgefülltes Preisblatt als Datei (SNETZE-2024-0003_Preisblatt.xlsx) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) - Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7) - Erklärung zur Bindefrist 2.2 Mit dem Endangebot sind folgende Unterlagen einzureichen - Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt - Erklärung zur Bindefrist oder - Endangebot einschließlich geforderter Nachweise sowie vollständig ausgefülltes Preisblatt als Datei (SNETZE-2024-0003_Preisblatt.xlsx) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7) - Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7) - Erklärung zur Bindefrist jeweils in deutscher Sprache. >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. De …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Kesselstraße 21-23, 70327 Stuttgart
- Website
- stuttgart-netze.de
- Kontakt
- vergabeberatung@
staatsanzeiger.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea49aab6-a6e5-4054-a230-bcbb1ef7f220.