Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox in Siegen" - Objektplanung Gebäude und Objektplanung Freianlagen
Universitätsstadt Siegen · Siegen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 029_26veröffentlicht 21.04.2026erstmals 21.04.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Siegen57078, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (69 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 7 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 7 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“.
Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen.
Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden.
Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur als auch an Einzelbüros.
Beschreibung des Loses
Folgende Leistungen werden vergeben: Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-8; Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): LPH 1-8. Ein Abruf der LPH ist in folgenden Stufen vorgesehen: 1. Stufe: LPH 1-4, 2. Stufe: LPH 5-6, 3. Stufe: LPH 7-8
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Wettbewerbsergebnis (50%): Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger/innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 50 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 20 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger/in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
- Qualität
- Projektabwicklung (30%): Projektorganisation zur Qualitätssicherung
- Qualität
- Mitarbeitende (10%): Qualität, Kompetenzen und Erfahrungen des Projektteams
- Preis
- Honorarangebot (10%)
Eignung14 von 14 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Landschaftsarchitekt/z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, In … ganz lesenkürzer
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Landschaftsarchitekt/z.B. Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Stadtplaner*in) befugt sind. Innenarchitekt/innen sind bei Vorlage einer uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach § 67 Abs. 3 Nr. 3 BauO NRW ebenso teilnahmeberechtigt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber/in. Mindestanforderung: Die Bewerber/innen müssen drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen. Es müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt gewesen und aktuell beschäftigt sein. Aufgrund … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten fest angestellt oder Inhaber/in. Mindestanforderung: Die Bewerber/innen müssen drei abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen. Es müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt gewesen und aktuell beschäftigt sein. Aufgrund der Besonderheit der Aufgabe soll neben der Architektur auch die Landschaftsarchitektur vertreten sein, um eine qualitätvolle Freiraumplanung zu gewährleisten. Sofern ein Büro alle Leistungen im eigenen Haus erbringt, müssen mindestens 3 Berufsträger/innen der Fachrichtung Architektur beschäftigt sein, sowie ein 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Sofern das Büro nicht beide Fachdisziplinen intern abbildet, muss das Landschaftsarchitekturbüro ebenfalls mindestens 3 abgeschlossene Geschäftsjahre vorweisen können, um sich bewerben zu können sowie mindestens 1 Berufsträger/in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur beschäftigt haben und aktuell beschäftigen. Für die Aufgabenstellung werden somit insgesamt mindestens 4 Berufsträger/innen erwartet, davon 1 der Fachrichtung Landschaftsarchitektur.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt. Dies gilt auch für die Konstellation der Unterauftragnahme und der Eignungsleihe. Ein Verstoß hiergegen führt zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB und Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung darüber, dass das Büro, das die Leistungen Objektplanung Gebäude übernimmt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende B … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung darüber, dass das Büro, das die Leistungen Objektplanung Gebäude übernimmt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 3 Mio. EUR abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen wird. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Wenn die Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft von zwei Büros, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, erfolgt oder die Kapazitäten anderer Unternehmen, die Leistungen Objektplanung Gebäude erbringen, in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist eine entsprechende Versicherung von jedem Unternehmen vorzuweisen bzw. eine Erklärung abzugeben, dass eine Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Eigenerklärung darüber, dass das Büro, das die Leistungen Objektplanung Freianlagen übernimmt, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden i.H.v. min. 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden i.H.v. min. 250.000 EUR abgeschlossen hat oder im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen wird. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssumme pro Jahr betragen (2-fach maximiert).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 15 bis 15 Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich … ganz lesenkürzer
Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 15 Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer/innen werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Das Team muss die Fachdisziplinen Architektur (Federführung) und Landschaftsarchitektur abdecken. Das Bewerbungsverfahren wird einstufig durchgeführt. Das federführende Planungsbüro benennt bereits zum Teilnahmewettbewerb die weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmende und Büros, die im Rahmen der Eignungsleihe an dem Wettbewerb teilnehmen. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben die o.g. Nachweise gemeinschaftlich zu erfüllen.- Hinweis
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Architektonische Gestaltqualität; Qualität der Freiraumgestaltung; Funktionale Qualität; Umsetzung Raumprogramm sowie Auseinandersetzung mit … ganz lesenkürzer
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Einbindung in die stadträumliche Situation; Architektonische Gestaltqualität; Qualität der Freiraumgestaltung; Funktionale Qualität; Umsetzung Raumprogramm sowie Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Kinder-/Jugendbeteiligung; Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz der Konzeption; Wirtschaftlichkeit. Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) Nr. 8 VgV), an dem die Preisträger/innen beteiligt werden. Bewerbergemeinschaften Architektur werden als Ganzes beauftragt. Sie sind gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Einzelbietende zu behandeln. Fachplaner/innen Landschaftsarchitektur werden voraussichtlich als Unterauftragnehmer/innen beauftragt. Sie können auch als Nachunternehmen oder im Rahmen der Eignungsleihe an dem Wettbewerb teilnehmen. Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin, eine/n Preisträger/in oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Das Wettbewerbsergebnis wird dabei in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Die weiteren konkreten Zuschlagskriterien werden den zur Verhandlung eingeladenen Teilnehmenden nochmals mit der Einladung zur Verhandlung genannt. Die Erwartungshaltung der Ausloberin ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe i.H.v. 7,85 Mio. EUR (netto) gem. DIN 276 einhalten. Davon entfallen 7,4 Mio. EUR (netto) auf die KG 300+400 und 0,45 Mio. EUR auf die KG 500. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmenden, erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen. Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der geldgebenden Institutionen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen an Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Universitätsstadt Siegen, 57078 Siegen
- Website
- vergabe.rib.de
- Kontakt
- vergabestelle@
siegen.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.05.2026
- BekanntmachungFrist 22.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba6c425d-5bbf-43f9-89b4-611aea242c92.