Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Laer" - Objektplanung Gebäude
Gemeinde Laer · Laer, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 054 24 344_Gveröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Laer48366, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Wettbewerbsergebnis45 %
- Wirtschaftlichkeit gem. nachwettbewerblicher Kosteneinschätzung20 %
- Preis/Honorarangebot5 %
- Schriftliches Konzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 4 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Laer beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Ortseingang. Aufgrund des repräsentativen Standorts und zur Sicherstellung der architektonischen Qualität wurde entschieden, einen nichtoffenen Wettbewerb gemäß RPW 2013 durchzuführen. Ziel des Wettbewerbs ist die Errichtung eines Gerätehauses mit 8 Toren und eines zweigeschossigen Verwaltungsbaus. Das neue Gebäude ist notwendig, da das Vorhandene nicht mehr über die heute notwendigen Anforderungen verfügt. Die zukünftige Nutzerin des Gebäudes ist die Freiwillige Feuerwehr Laer. Das neue Feuerwehrgerätehaus soll auf einem ca. 7.000 m² großem Grundstück errichtet werden. Die Grundlage für die Planung bildet der Bebauungsplan, der sich momentan in der Aufstellung befindet. Für die Festlegung der Grundstücksgröße wurden die Baugrenzen des Bebauungsplans angenommen und eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Aus den eingehenden zugelassenen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und 5 nachrückende Büros ausgelost, wenn mehr als zehn Bewerbungen eingehen. Die Ausloberin beabsichtigt die Vergabe als Generalplanerleistung (diese umfasst neben der Hochbauplanung auch die Planung der Freianlagen, des Tragwerks, der Technischen Ausrüstung, der Barrierefreiheit sowie Leistungen für die Bauphysik, den Brandschutz, Geotechnik, Vermessung sowie die Leistungen nach der Baustellenverordnung (ggf. auch weitere Teilleistungen). Die Wettbewerbsphase wird ausschließlich von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten; die Preisträger müssen erst für die Zuschlagsverhandlung gemäß VgV ihre Planungsteams zusammenstellen und das Referenzformularblatt sowie der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung einreichen.
• Referenzen Mindestanforderung an eine Referenz ist: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen gemäß HOAI für mindestens 2 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus eines Hochbauprojektes in den letzten 10 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich nach dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits. Bei den eingereichten Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5 erbracht worden sein. Hiervon muss die Referenz - Baukosten (KG 200-500) in Höhe von mindestens 3.500.000 EUR (brutto) - Generalplanungsleistungen (Generalplanungsleistungen liegen vor, wenn mindestens die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung vorliegen.) - mindestens der HZ III entsprechen umfassen. Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb von getrennten Referenzen nachgewiesen werden.
• In Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens 1.500.000 € für Sachschäden und - über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
• Eigenerklärung Subventionen (Formular 524 EU)
Bewerber können sich zur Erfüllung der Eignungskriterien unter den Voraussetzungen des § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (sog. Eignungsleihe). Von den am Wettbewerb beteiligten 15 Architekturbüros werden Entwurfsvorschläge erwartet, die Grundlage für die weitere Planung des Standorts werden sollen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ WETTBEWERBSBEDINGUNGEN: Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja MITGLIEDER DER JURY: SACHPREISRICHTER*INNEN: • Bürgermeister Herr Manfred Kluthe (Gemeinde Laer) • Bauamtsleiter Herr Martin Wolf (Gemeinde Laer) • Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Herr Daniel Borgmann (Laer)
STELLV. SACHPREISRICHTER*INNEN: • Ordnungsamtsleiterin Frau Anika König (Gemeinde Laer) • Staatl. Gepr. Bautechniker Herr Tobias Schulte (Gemeinde Laer) • Stv. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Herr Marco Spatschil (Laer) • Herr Christoph Schulze Pröbsting (Gemeinde Laer)
FACHPREISRICHTER*INNEN: • Frau Beate Burhoff, Burhoff und Burhoff - Architekten BDA, Partnerschaft mbB, Architektin AKNW (Münster) • Frau Henrike Thiemann, Henrike Thiemann Architekten BDA, Architektin AKNW (Münster) • Herr Alexander Musholt, farwickgrote partner, Architekt AKNW (Ahaus) • Herr Prof. Dr. Volker Droste, Architekt AKNDS (Oldenburg)
STELLV. FACHPREISRICHTER*INNEN: • Prof. Manuel Thesing, Architekt AKNW (Heiden) • Klaus Heithoff, Architekt AKNW (Münster)
BEREITS AUSGEWÄHLTE TEILNEHMER*INNEN: • agn Niederberghaus & Partner GmbH, Groner Allee 100, 49479 Ibbenbüren • assmann GmbH, Kardinal-von-Galen-Ring 55, 48149 Münster • bbp : architekten BDA, Oststraße 2, 48145 Münster • HARTIG/ MEYER /WÖMPNER Architekten BDA, Scheibenstraße 117, 48153 Münster • kplan AG, Bahnhofstraße 13, 93326 Abensberg
DER AUSLOBER STELLT EINE WETTBEWERBSSUMME in Höhe von insgesamt 53.000 Euro (brutto) zur Verfügung. 1. Preis: 21.000 Euro 2. Preis: 14.000 Euro 3. Preis: 8.000 Euro Zwei Anerkennungen à: 5.000 Euro Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen.
Beschreibung des Loses
Folgende Leistungen werden vergeben: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021 (Honorarzone III): LPH 1-9 2. Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI 2021 (Honorarzone III): LPH 1-9 3. Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021 (Honorarzone II): LPH 1-9 4. Fachplanung Tragwerksplanung nach § 46 HOAI: LPH 1-9 5. Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI: LPH 1-9 6. Planung der Barrierefreiheit nach AHO-Heft Nr. 40: LPH 1-9 7. Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17: LPH 1-8 8. Beratungsleistungen Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI 2021: LPH 1-9 9. Beratungsleistungen Geotechnik nach Anlage 1.3.3 der HOAI 2021 10. Vermessungsleistungen nach Anlage 1.4.4 und 1.4.7 der HOAI 2021 11. Leistungen nach der Baustellenverordnung nach AHO-Heft Nr. 15
Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: LPH 1-4; Stufe 2: LPH 5-9).
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisIm Rahmen der Verhandlungen wird das Wettbewerbsergebnis mit 45 % der max. 100 erreichbaren Gesamtpunkte berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Preis 45 Punkte, der 2. Preis 30 Punkte und der 3. Preis 15 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis.
- Kosten
- Wirtschaftlichkeit gem. nachwettbewerblicher Kosteneinschätzung
- Preis
- Preis/HonorarangebotHonorarangebot
- Qualität
- Schriftliches Konzeptz.B. Kriterien Zeit-, Kosten- und Qualitätsmanagement
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 10 bis 10 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche und architektonische Qualität … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche und architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit • Wirtschaftlichkeit ------------------------------------------------------------------------------------ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die • den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, • die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, • in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, • termingerecht eingegangen sind, • keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. ------------------------------------------------------------------------------------- Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ------------------------------------------------------------------------------------- Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ------------------------------------------------------------------------------------- Terminschiene: Wettbewerbsbekanntmachung: 05.10.2026 Bewerbungsfrist: 04.11.2026 Versand der Auslobungsunterlagen: 18.11.2026 Frist Einreichung von Rückfragen: 02.12.2026 Einführungskolloquium und Ortsbesichtigung: 08.12.2026 Abgabe der Planunterlagen: 03.02.2027 Abgabe des Modells: 17.02.2027 Voraussichtliche Preisgerichtssitzung: 03.03.2027
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Gemeinde Laer
- Anschrift
- Mühlenhoek 1, 48366 Laer
- Kontakt
- rathaus@
laer.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92598e0f-a145-49bb-bfa4-5efa91aaa2d3.