Nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb für Freianlagen und Verkehrsanlagen mit städtebaulichem Ideenteil "Neugestaltung der Regensburger Straße und angrenzender Bereiche" nach RPW 2013
Markt Lappersdorf - Vergabestelle · Lappersdorf
Aktenzeichen LOS 1veröffentlicht 13.03.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Lappersdorf
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Qualität50 %
- Qualität40 %
- Preis10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Markt Lappersdorf plant die Neugestaltung eines Teilbereich der Regensburger Straße mit Nebenflächen. Es handelt sich um einen innerörtlichen Bereich, der ca. 5.500 m2 umfasst und sich von der Kreuzung Oppersdorfer Straße bis zur Kreuzung Mittelweg erstreckt. Die Regensburger Straße weist eine hohe Nutzungsdichte auf. Der Marktplatzbereich ist ebenfalls Gegenstand des Architektenwettbewerbs. Die Neugestaltung soll verschiedene Zukunftsaspekte aufnehmen und in ein stimmiges Gestalt- und Funktionskonzept bringen. Im Ideenteil sollen städtebauliche Strukturkonzepte für angrenzende Grundstücke entwickelt werden, die einen Beitrag zur positiven Entwicklung des Ortskerns aufzeigen sollen. Hier ist an eine Nutzungsmischung gedacht, sowie an die Vernetzung wichtiger innerörtlicher Freiräume. ----- Zeitplan: Kolloquium: 08.05.2024 ----- Abgabe der Planunterlagen: 05.07.2024 ----- Preisgerichtssitzung: 19.07.2024
Beschreibung des Loses
Folgende Leistungen werden vergeben: Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Für den Realisierungsteil wird der Auslober ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 2-5 nach HOAI 2021 §§ 38-40 Freianlagen und §§ 45-48 HOAI Verkehrsanlagen vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Der Auslober behält sich vor, in weiteren Stufen die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Wettbewerbsentwurf
- Qualität
- Projektorganisation und -umsetzung
- Preis
- Honorar
Eignung2 von 2 angegeben
- Kriterium
Architekt*innen, Verkehrsanlagenplaner*innen und Stadtplaner*innen sind nur als Mitverfasser*innen in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind die aus den eingegangenen Bewerbungen gem. § 75 VgV und § 71 Abs. 3 VgV sowie § 2 Abs. 2 RPW durch das Losver … ganz lesenkürzer
Architekt*innen, Verkehrsanlagenplaner*innen und Stadtplaner*innen sind nur als Mitverfasser*innen in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind die aus den eingegangenen Bewerbungen gem. § 75 VgV und § 71 Abs. 3 VgV sowie § 2 Abs. 2 RPW durch das Losverfahren bestimmten 25 Bewerber, sowie die 5 geladenen Büros. Das Losverfahren wird durch einen Notar überwacht. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt mit Abgabe der Wettbewerbsunterlagen eine Verfassererklärung ab. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Freie Mitarbeiter müssen in ihrer Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und sind bereits in der Teilnahmeerklärung zu benennen. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein. Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben ------- Auswahlkriterien: 1) rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2); 2) Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend); 3) bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.2 ausfüllen; 4) Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzuführen (Formblatt 3.1) Es werden gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Realisierungsteil: Referenz Oberflächen-/Ortsraumgestaltung vergleichbarer Komplexität, bei der innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die LPhen 2 – 8 vollständig erbracht wurden; Mindestkriterium: 1 Referenz innerhalb des Referenzzeitraums, Darstellung auf 1 DIN A 4 Blatt - Ideenteil; geeignete Referenz Städtebaulicher Entwurf nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020, LPH 1-3, unabhängig von Größe u. Kosten, Mindestkriterium: 1 Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre, Darstellung auf 1 DIN A 4 Blatt 6) Erklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0); ------- Ausschlusskriterien: Der Bewerber hat per Eigenerklärung im Formblatt anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ------ Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. ------ Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften und unterschiedlicher Niederlassungen einer Firma. ------- Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. ----- Weitere Bedingungen: Die Bildung von Büro-Arbeitsgemeinschaften ist zulässig, jedes Büro hat die Auswahlkriterien eigenständig nachzuweisen und den Bewerbungsbogen auszufüllen. --- Der Auslobe …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Markt Lappersdorf - Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausstr. 3, 93138 Lappersdorf
- Website
- lappersdorf.de
- Kontakt
- bauamt@
lappersdorf.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5614d049-6a2d-4c23-8298-7023aff29782.