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Nichtoffener, anonymer RPW-Planungswettbewerb für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsmitte von Hegge mit Freianlagen

Gemeinde Waltenhofen im Allgäu · Waltenhofen, Bayern

Aktenzeichen 001veröffentlicht 11.07.2025DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenseit 779 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Wettbewerbsergebnis40 %
  • Honorarangebot30 %
  • Projektteam - Organisation10 %
  • Projektteam - Qualifikation und Erfahrung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Es wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchgeführt. Anhand der Auswahlkriterien werden 11 Teilnehmer für die Teilnahme am Wettbewerb ermittelt. 4 Teilnehmer sind bereits vorausgewählt, so dass insgesamt 15 Teilnehmer am Planungswettbewerb teilnehmen. Bei gleichwertigen Anträgen bleibt vorbehalten, das Los entscheiden zu lassen. Die Teilnahme am Planungswettbewerb ist Architekten in verpflichtender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten vorbehalten. Der Wettbewerb ist mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt. Das Verfahren ist anonym. Die Namen der Teilnehmenden werden den Mitgliedern des Preisgerichts erst nach Abschluss der Entscheidung des Preisgerichts bekannt gemacht. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäude- und Freianlagenplanung für die Kindertageseinrichtungen (ca. 3.500 m² BGF) aus fünfgruppigem Kindergarten und fünfgruppiger Krippe, die Freianlagenplanung für öffentliche Bereiche (ca. 3.300 m²), sowie der städtebauliche Entwurf über das gesamte Wettbewerbsgebiet inkl. der Anordnung einer neuen Dorfmitte und eines privaten Wohnungsbaus (ca. 3.700 m² BGF). Die Kita soll im Zusammenhang mit der Dorfmitte gedacht werden und zu ihrer Belebung beitragen. Im Wettbewerbsgebiet ist außerdem Wohnbebauung städtebaulich zu platzieren. Eine Besonderheit des Kita-Grundstücks ist ein starkes Gefälle von West nach Ost, mit dem ein Umgang zu finden ist.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Wettbewerbsergebnis40 %
Honorarangebot30 %
Projektteam - Organisation10 %
Projektteam - Qualifikation und Erfahrung20 %
Qualität
WettbewerbsergebnisBewertung Platzierung im Wettbewerb 1. Preis = 5 Punkte 2. Preis = 3 Punkte 3. Preis = 1 Punkt 4. Preis = 0 Punkte
Preis
HonorarangebotBewertung Honorar Für die vergleichende Wertung wird von fiktiven anrechenbaren Kosten in Höhe von 10,0 Mio. € netto im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI, in Höhe von 2,2 Mio. € netto im Leistungsbild Freianlagen, jeweils für die Leistungsphasen 1-9, ausgegangen. Daraus resultieren für die vergleichende Wertung fiktive Grundhonorare von 887.604,00 € für die Honorarzone III und 347.701,20 € für die Honorarzone IV (RifT). Zur Bewertung des Honorars werden die Stundensätze jeweils mit dem Faktor 50 multipliziert und ebenfalls in Ansatz gebracht. Das in die vergleichende Wertung eingestellte Honorar wird wie folgt in Punkte umgerechnet: Bewertung = 5 * (2-Angebotspreis/Bestpreis) Das Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Honorars oder darüber erhält 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma.
Qualität
Projektteam - OrganisationDie Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text - Dem Auftraggeber kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation des Projektteams und dessen Arbeitsweise, eine zielgerichtete Einbeziehung des Auftraggebers sowie der einzubeziehenden Behörden an. // Es können 0 bis 5 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden mit einem der Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert und addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Qualität
Projektteam - Qualifikation und ErfahrungDie Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die benannten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und Erfahrung verfügen. // Es können 0 bis 5 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte werden mit einem der Gewichtung entsprechenden Faktor multipliziert und addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Der Auftraggeber wird zunächst nur den Gewinner des Planungswettbewerbs zur Angebotsangabe auffordern und ggf. mit diesem in Verhandlungen treten. Falls diese Verhandlungen scheitern, wird er mit a … ganz lesenIm Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Der Auftraggeber wird zunächst nur den Gewinner des Planungswettbewerbs zur Angebotsangabe auffordern und ggf. mit diesem in Verhandlungen treten. Falls diese Verhandlungen scheitern, wird er mit allen Preisträgern verhandeln. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen. Das Ergebnis des Wettbewerbs als Zuschlagskriterium wird mit 40 % gewichtet. Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt geben. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen: • §34 HOAI 2021 „Gebäude und Innenräume“ für die Kindertagesstätte mit den Leistungsphasen 1–9, inkl. Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs als Besondere Leistung • §39 HOAI 2021 „Freianlagen“ für die Freianlagen der Kindertagesstätte und Teilen der Ortsmitte mit den Leistungsphasen 1–9. Die Freianlagenplanung auf den Grundstücken 581/6 und 581/11 kann bei Bedarf entwurfsabhängig ganz oder in Teilen mit beauftragt werden. Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 der Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ und „Freianlagen“ stufenweise beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 in beiden Leistungsbildern beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich weitere Leistungsphasen stufenweise beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt ist nicht beabsichtigt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Planungswettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. / Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Verfahren und zur Bewerberauswahl, die nicht 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Waltenhofen im Allgäu
Anschrift
Rathausstraße 4, 87448 Waltenhofen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 29.08.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 29.08.2024 auf 19.09.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 13e9edac-8d2c-4a1e-adfe-57517f272b4d.