Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, "Neubau Otto-Schott-Gesamtschule" in Witten
Stadt Witten · Witten, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 24_1385veröffentlicht 10.09.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Witten58452, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt10 %
- Fachliche Qualifikation Projektleitungen10 %
- Baukosten15 %
- Honorarforderung15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan post welters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Am Standort der heutigen Otto-Schott-Realschule soll die dritte Gesamtschule Wittens entstehen: Die Otto-Schott-Gesamtschule. Der Neubau für die Otto-Schott-Gesamtschule soll auf dem Gelände der heutigen Otto-Schott-Realschule entstehen. Dabei besteht die Option, an die bestehende Sporthalle Am Viehmarkt anzubauen. Die Sporthalle Am Viehmarkt ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erhalten. Für die Baumaßnahme ist nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" (BNB) ein Gesamterfüllungsgrad größer 65% vorgegeben. Im Hinblick auf eine angestrebte Förderung soll großer Wert auf die Nachhaltigkeitsqualität, insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit im Bauprozess sowie über den gesamten Lebenszyklus hinweg, gelegt werden. Neben den BNB-Kriterien sind daher auch die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen (QNG) zu erfüllen. _______________________________________________________________________ Der Flächen- und Raumbedarf ist mit ca. 8.400 qm NUF und ca. 14.000 qm BGF vorgesehen. Die Schule werden ca. 880 Schülerinnen und Schüler besuchen. Zu beachten ist ein vorkalkulierter maximaler Kostenrahmen von 54 Mio. EUR brutto (KG 300 und 400 brutto) für den Neubau und 3,9 Mio EUR brutto für die Außenanlagen und Freiflächen (KG 500). Eine Kostenobergrenze wird erst im Anschluss an den Wettbewerb festgelegt. Die Wettbewerbsarbeiten sollen sich jedoch an dem Kostenrahmen orientieren. _______________________________________________________________________ Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsteam zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit 15 teilnehmenden Teams (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) vorgesehen. Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Teilnehmerin/ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst die 1. Preisträgerin/ der 1. Preisträger, wie in der Verfassererklärung benannt. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die Stadt Witten Verhandlungen mit allen Preisträgerinnen/Preisträgern vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträgerinnen/ Preisträger, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Dies erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien und einer gesicherten Finanzierung. Folgende Leistungen werden vergeben: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): 2. Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV) 3. Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI: 4. Fachplanung Tragwerksplanung nach § 46 HOAI 5. Beratungsleistungen Bauphysik nach Anlage 1.2 HOAI 6. Verkehrsanlagen 7. Abbruchkonzept/Abbruchplanung einschließlich Schadstoffuntersuchung _______________________________________________________________________ Sofern die Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, wird die Ausloberin durch eine anteilige weitere Beauftragung der Leistungsphase 5 gemäß HOAI sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt z.B. durch Regeldetails, Funktionalausschreibung und gestalterische Bau- und Qualitätskontrolle. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). _______________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, eine Generalplanungsvergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen/ Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Fachplaner zusammenstellen und vorstellen müssen. _______________________________________________________________________ Die Ausloberin wird die Preisträgerinnen/Preisträger die weitere Bearbeitung in einem Generalplanungsauftrag stufenweise übertragen. Der Generalplanungsauftrag enthält mindestens die Leis- tungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI sowie Freianlagen § 39 HOAI Leistungsphasen 2 bis 5 (im Falle einer GU-Vergabe Leistungsphase 5 nur teilweise - Leitdetails und künstlerische Oberleitung) und analog weitere Objektplanungen und Fachplanungen wie Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist darüber hinaus vorgesehen, die Bauleistungen im Rahmen eines Generalunternehmensauftrags zu vergeben. Optional ist die gewerkeweise Vergabe nicht ausgeschlossen. _______________________________________________________________________ Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/ einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.
Beschreibung des Loses
Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone III gemäß § 35 HOAI) für die Leistungsphasen 1-5. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 500 Punkte; 2. Preis: 350 Punkte; 3. Preis: 200 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 150 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis.
- Qualität
- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das ProjektMethoden Terminsicherheit / Einschätzung Zeitbedarf Methoden der Kostensicherheit Organisation Qualitäts-, Planungs- und Bauüberwachung Projektorganisation / interne Struktur und Verantwortlichkeiten, Schnittstellen mit Fachplanern Erläuterung sonstiger inhaltlicher Schwerpunkte, die bei dieser Bauaufgabe gesehen werden
- Qualität
- Fachliche Qualifikation ProjektleitungenDauer der Berufserfahrung als (stellvertetende/r) Projektleiterin/Projektleiter Persönliche Qualifikation/ Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
- Kosten
- BaukostenQualität und Höhe der Kostenprognose
- Preis
- HonorarforderungHonorarrahmen netto (Grundleistungen, Besondere Leistungen, Nebenkosten)
Eignung2 von 2 angegeben
- Kriterium
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen teilnehmenden Teams werden weitere 10 teilnehmende Teams durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Die Bildung von Planungsteams von Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben. ___________ … ganz lesenkürzer
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen teilnehmenden Teams werden weitere 10 teilnehmende Teams durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Die Bildung von Planungsteams von Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgeschrieben. _______________________________________________________________________ Alle teilnehmenden Büros haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung. Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, befugt sind. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen notwendig. _______________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. _______________________________________________________________ Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. _______________________________________________________________ Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. _______________________________________________________________ Die teilnehmenden Büros müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Teilnahmekriterien erfüllen: _______________________________________________________________ (1a) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" u./o. "Innenarchitekt*in" und (1b) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweise) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Arbeiten führt. (3) Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmer*innen, sofern sich die/der Bietende der Eignungsleihe bedient. (4) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (5) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (6) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023. (7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (10) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (10 a) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Sticht …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: Städtebauliche Qualität; Architektonische Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Funktionalität, Einhaltung des Raum- un … ganz lesenkürzer
Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: Städtebauliche Qualität; Architektonische Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Funktionalität, Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Nutzerkomfort; Wirtschaftlichkeit; Ressourcen und Nachhaltigkeit _______________________________________________________________________ Fachpreisgericht: Stefan Rommelfanger, Stadtbaurat Stadt Witten; Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen; Gert Lorber, Architekt, Köln; Matthias Funk, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf; Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen _______________________________________________________________________ Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 390.000 Euro brutto zur Verfügung, welches als Preisgeld wie folgt verteilt wird: 1. Preis: 200.000 Euro; 2. Preis: 115.000 Euro; 3. Preis: 75.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). _______________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, eine Generalplanungsvergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen/ Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Fachplaner zusammenstellen und vorstellen müssen. _______________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. _______________________________________________________________________ Versand der Auslobungsunterlagen: 28.10.2024; Preisgerichtsvorbesprechung und Einführungskolloquium: 04.11.2024; Abgabe der Planunterlagen: 14.01.2025; Abgabe der Modelle : 28.01.2025; Sitzung des Preisgerichts: 12.03.2025- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HVY6 Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: Städtebauliche Qualität; Architektonische Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Funkt … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HVY6 Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: Städtebauliche Qualität; Architektonische Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Funktionalität, Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Nutzerkomfort; Wirtschaftlichkeit; Ressourcen und Nachhaltigkeit _______________________________________________________________________ Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 390.000 Euro brutto zur Verfügung, welches als Preisgeld wie folgt verteilt wird: 1. Preis: 200.000 Euro; 2. Preis: 115.000 Euro; 3. Preis: 75.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. _______________________________________________________________________ Fachpreisgericht: Stefan Rommelfanger, Stadtbaurat Stadt Witten; Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen; Gert Lorber, Architekt, Köln; Matthias Funk, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf; Barbara Pampe, Architektin, Montag Stiftung; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). _______________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, eine Generalplanungsvergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen/ Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Fachplaner zusammenstellen und vorstellen müssen. _______________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert einer weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. _______________________________________________________________________ Versand der Auslobungsunterlagen: 28.10.2024; Preisgerichtsvorbesprechung und Einführungskolloquium: 04.11.2024; Abgabe der Planunterlagen: 14.01.2025; Abgabe der Modelle : 28.01.2025; Sitzung des Preisgerichts: 12.03.2025
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Witten
- Anschrift
- 58452 Witten
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- post welters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRLinfo@
post-welters.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 10.10.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.10.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.10.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0f27269f-56bc-42fb-b46b-eb676a441f0b.