Zum Inhalt
Menü

Nicht offener einphasiger Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb "Sportzentrum Jahnstraße in Eschweiler" nach RPW 2013 im Rahmen der VgV

Stadt Eschweiler · Eschweiler, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 22_1340veröffentlicht 30.06.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 830 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt15 %
  • Fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung10 %
  • Baukosten15 %
  • Honorarforderung10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an post welters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
    vor 28 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Flutkatastrophe im Jahr 2021 hat die Stadt Eschweiler besonderes stark getroffen. Das "Sportzentrum Jahnstraße", bestehend aus einem Schwimmbad mit angrenzender Sporthalle, ist bei der Katastrophe so stark geschädigt worden, dass im Rahmen des Wiederaufbaus eine Sanierung oder auch Teilsanierung als nicht mehr wirtschaftlich beurteilt wurde. Der Gebäudekomplex soll mit Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler an gleicher Stelle, auf dem 7.000 qm Grundstück, neu errichtet werden. _______________________________________________________________________ Die Stadt Eschweiler wünscht sich zur Umsetzung eines Hallenbades mit 25 m-Schwimmerbecken (8 Bahnen) innovative und nachhaltige Lösungsvorschläge. Zudem soll in kleinerem Maßstab eine Variante mit einem 25 m- Schwimmerbecken mit 6 Bahnen dargestellt werden. _______________________________________________________________________ Im Rahmen von fünf Workshops sind Raumbedarfe ermittelt worden, die nun als detailliertes Raumprogramm mit rund 4.600 qm NUF vorliegen. _______________________________________________________________________ Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplaner/Arbeitsgemeinschaften mit und ohne Subunternehmer aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*innen und/oder Beratende/r Ingenieur*innen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik). Die Fachplanungsbüros für Brandschutz und Verkehrsplanung müssen erst im Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb benannt werden. Die Fachplanung Schwimmbadtechnik wird gesondert vergeben und ist nicht Bestandteil des Generalplanungsumfangs. _______________________________________________________________________ Alle teilnehmenden Büros haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. _______________________________________________________________________ Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben vier zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _______________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung. Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik) befugt sind. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen notwendig. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik) wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. _______________________________________________________________________ Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit der/dem ersten Preisträger*in verhandelt werden.

Beschreibung des Loses

Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst die 1. Preisträgerin/der 1. Preisträger, wie in der Verfassererklärung benannt. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die Stadt Eschweiler Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _______________________________________________________________________ Beauftragt werden, sofern und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und das Vorhaben ganz oder teilweise vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung realisiert wird, die stufenweisen Planungsleistungen als Generalplanungsleistung mindestens bis zur abgeschlossenen LPH 5 gem. §§ 34, 39, 45, 51 und 55 HOAI. Die Honorarermittlung erfolgt für die Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 - 37 und Anlage 10 der HOAI 2021 - Honorarzone IV die Freianlagen gemäß §§ 38 - 39 und Anlage 11 der HOAI 2021 - Honorarzone III die Tragwerksplanung gemäß §§ 49 - 52 und Anlage 14 der HOAI 2021 - Honorarzone III die Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 - 56 und Anlage 15 der HOAI 2021 Anlagengruppe 1. Abwasser, Wasser und Gasanlagen - Honorarzone III Anlagengruppe 2. Wärmeversorgungsanlagen - Honorarzone II Anlagengruppe 3. Lufttechnische Anlagen - Honorarzone II Anlagengruppe 4. Starkstromanlagen - Honorarzone I Anlagengruppe 5. Fernmelde und IT-Anlagen - Honorarzone I Anlagengruppe 6. Förderanlagen - Honorarzone I Anlagengruppe 8. Gebäudeautomation - Honorarzone III die bauphysikalischen Leistungen den brandschutztechnischen Leistungen die Verkehrsplanung gemäß § 45 - 48 und Anlage 13 der HOAI _______________________________________________________________________ Die Fachplanung Schwimmbadtechnik ist NICHT Bestandteil des Vergabeverfahrens und wird gesondert vergeben werden. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 §§ 34 und 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt15 %
Fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung10 %
Baukosten15 %
Honorarforderung10 %
Qualität
WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: _______________________________________________________________________ 1. Preis: 500 Punkte _______________________________________________________________________ 2. Preis: 350 Punkte _______________________________________________________________________ 3. Preis: 200 Punkte. _______________________________________________________________________ Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 150 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis.
Qualität
Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt
Qualität
Fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung
Kosten
Baukosten
Preis
Honorarforderung

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Der Wettbewerb richtet sich an Generalplaner/Arbeitsgemeinschaften mit und ohne Subunternehmer aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*innen und/oder Beratende/r Ingenieur*innen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik). Die Fachplanungsbüros für Brandschutz und Verk … ganz lesenDer Wettbewerb richtet sich an Generalplaner/Arbeitsgemeinschaften mit und ohne Subunternehmer aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Ingenieur*innen und/oder Beratende/r Ingenieur*innen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik). Die Fachplanungsbüros für Brandschutz und Verkehrsplanung müssen erst im Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb benannt werden. Die Fachplanung Schwimmbadtechnik wird gesondert vergeben und ist nicht Bestandteil des Generalplanungsumfangs. Alle teilnehmenden Büros haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben vier zugeladenen Teilnehmenden wurden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung. Architekt*in, Innenarchitekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Bauphysik) befugt sind. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen notwendig. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, Innenarchitekt*in, Ingenieur*in und/oder Beratende/r Ingenieur*in (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik) wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Kriterium
Die teilnehmenden Büros müssen mit der Bewerbung nachweisen, dass Sie die folgenden Teilnahmekriterien erfüllen: _______________________________________________________________________ (1 ) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" u./o. "Innenarchitekt*in" u./o. … ganz lesenDie teilnehmenden Büros müssen mit der Bewerbung nachweisen, dass Sie die folgenden Teilnahmekriterien erfüllen: _______________________________________________________________________ (1 ) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" u./o. "Innenarchitekt*in" u./o. "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis) _______________________________________________________________________ (2 ) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" und/oder "Beratende/r Ingenieur*in" (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik) und Vorlage einer einschlägigen Referenzliste _______________________________________________________________________ (3) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Arbeiten führt. _______________________________________________________________________ (4) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. _______________________________________________________________________ (5) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. _______________________________________________________________________ (6) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 5 Mio. Euro; jeweils 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (Hinweis: Wenn getrennte Verträge für die Planer*innen möglich sind, sollte je Disziplin die Summe vorgegeben werden, z.B. für Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in.). _______________________________________________________________________ (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. _______________________________________________________________________ (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. _______________________________________________________________________ (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. _______________________________________________________________________ (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _______________________________________________________________________ (11) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmer*innen, sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient. _______________________________________________________________________ Zudem sind als Eignungsnachweise folgende Referenzen als Mindestkriterium gefordert: (12) Darstellung von folgender Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. _______________________________________________________________________ (12 a) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: _______________________________________________________________________ I. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), _______________________________________________________________________ II. Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 30.06.2014) _______________________________________________________________________ III. min. 5.000 m² BGF _______________________________________________________________________ IV. mindestens fünf erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI. _______________________________________________________________________ (12 b) Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: _______________________________________________________________________ I. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierun …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HXWL Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): ______ … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YZ5HXWL Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): _______________________________________________________________________ Städtebauliche Qualität; _______________________________________________________________________ Architektonische Qualität; _______________________________________________________________________ Freiraumplanerische Qualität, _______________________________________________________________________ Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; _______________________________________________________________________ Wirtschaftlichkeit; _______________________________________________________________________ Nachhaltigkeit und energetische Qualität _______________________________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 320.000 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer und Nebenkosten) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: _______________________________________________________________________ 1. Preis: 128.000 Euro; _______________________________________________________________________ 2. Preis: 80.000 Euro; _______________________________________________________________________ 3. Preis: 48.000 Euro; _______________________________________________________________________ Zwei Anerkennungen à: 32.000 Euro. _______________________________________________________________________ Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld einschließlich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer von 19 %. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _______________________________________________________________________ Bereits ausgewählte Teilnehmende: _______________________________________________________________________ 4a Architekten GmbH, Stuttgart mit nsp landschaftsarchitekten stadtplaner PartGmbB und Planungsgruppe VA GmbH und sbp Schlaich Bergermann Partner und Ralf Kludt Dipl.-lng. (FH) - Sachverständige & Ingenieure und Kurz und Fischer GmbH - Beratende Ingenieure _______________________________________________________________________ pbr Planungsbüro Rohling AG, Osnabrück mit pbr freiraum, Osnabrück _______________________________________________________________________ STUDIO-MRA, Stuttgart mit Lohrberg StadtLandschaftsarchitektur, Stuttgart und domotec Ingenieure GmbH, Düsseldorf und Merz Kley Partner, Dornbirn und Transsolar, München und Kuhn Decker GmbH & Co. KG, Böblingen _______________________________________________________________________ VZP Hillebrand und Fink, Hannover mit GrünPlan Landschaftsarchitekten BDLA Hannover und WOLFF+Partner GmbH Beratende Ingenieure VBI, Bremen und WP Ingenieure Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB, Hamburg und SHP Ingenieure GbR, Hannover __ …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Eschweiler

Alle 6 offenen Ausschreibungen von Stadt Eschweiler, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86a29e20-054b-424e-9799-3c86e216d44a.