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Nicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Neubau Rettungswache Burscheid" im Rheinisch-Bergischen Kreis nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, Vergabe von Leistungen der Objektplanung

Rheinisch-Bergischer Kreis · Bergisch-Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25_1519veröffentlicht 29.04.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 390 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (15 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Bereitschaft zur entwurflichen Einarbeitung von Änderungswünschen des Auftraggebers15 %
  • Arbeitsweise und Projektentwicklung10 %
  • Baukostenprognose12,5 %
  • Honorarforderung12,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Rheinisch-Bergische Kreis plant den Neubau einer Rettungswache mit angeschlossenem Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) im Stadtgebiet von Burscheid. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer zukunftsfähigen, funktional klar gegliederten und architektonisch hochwertigen Einrichtung, die den aktuellen Anforderungen an eine moderne Notfallversorgung gerecht wird. Gemäß § 6 des Rettungsgesetzes NRW ist der Kreis verpflichtet, eine flächendeckende und bedarfsgerechte Notfallversorgung sicherzustellen - einschließlich notärztlicher Versorgung und Krankentransport. Die derzeit gültige Bedarfsplanung weist hierfür im Versorgungsbereich Burscheid den Bedarf einer Rettungswache aus. Im Jahr 2021 wurde hierzu ein Grundstück mit bestehender Immobilie in der Industriestraße 5 in Burscheid erworben. Seither wird ein Teil des Gebäudes als provisorische Rettungswache genutzt. Diese Interimslösung genügt jedoch weder funktional noch baulich den langfristigen Anforderungen und war vschon zu Beginn der Nutzung nur als Übergangslösung vorgesehen. Nach Abwägung verschiedener Standort- und Nutzungskonzepte hat sich der Rheinisch-Bergische Kreis dazu entschieden, das Bestandsgebäude zurückzubauen und auf dem Grundstück einen Neubau zu realisieren. Dieser soll sowohl die neue Rettungswache als auch das Informations- und Kommunikationszentrum (IuK) aufnehmen. Beide Nutzungseinheiten sind funktional voneinander zu trennen - entweder in baulich getrennten Gebäuden oder innerhalb eines gemeinsamen Baukörpers mit klarer funktionaler Trennung. Das Raumprogramm umfasst ca. 950 m² Nutzungsfläche für die Rettungswache sowie zusätzlich 600 m² Nutzungsfläche für das IuK. Die besondere Herausforderung liegt in der Planung des Neubaus unter Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der bestehenden Rettungswache und des IuK während der Bauphase. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit insgesamt 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architekt*in - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Der Wettbewerb richtet sich daher an Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI. Eine Bewerbung ist möglich als Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmen. Bevollmächtigte*r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist der/die Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung eines/einer Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.

Beschreibung des Loses

Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) für die Leistungsphasen 1- 5. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 34 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Bereitschaft zur entwurflichen Einarbeitung von Änderungswünschen des Auftraggebers15 %
Arbeitsweise und Projektentwicklung10 %
Baukostenprognose12,5 %
Honorarforderung12,5 %
Qualität
WettbewerbsergebnisDie Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Qualität
Bereitschaft zur entwurflichen Einarbeitung von Änderungswünschen des Auftraggeberssiehe oben
Qualität
Arbeitsweise und Projektentwicklungsiehe oben
Preis
Baukostenprognosesiehe oben
Preis
Honorarforderungsiehe oben

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5MNEQ# Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: 1. Markus Fischer, Kreisdirektor*in, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2. Dirk Runge, Bürgermeister*in, Stadt Burscheid, 3. Thomas Hagen, Amtsleiter des Amtes für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz; Fachpreisgericht: 1. … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5MNEQ# Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: 1. Markus Fischer, Kreisdirektor*in, Rheinisch-Bergischer Kreis, 2. Dirk Runge, Bürgermeister*in, Stadt Burscheid, 3. Thomas Hagen, Amtsleiter des Amtes für Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Brandschutz; Fachpreisgericht: 1. Prof. André Habermann, Architekt, Lemgo, 2. Claudia Heyer, Architektin, Gebäudemanagement Reinisch-Bergischer Kreis, 3. Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg, 4. Henrike Thiemann, Architektin, Münster ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Die Mitglieder des Preisgerichts werden gemäß RPW 2013 benannt. Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen kann die endgültige Besetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Dies erfolgt kurzfristig nach der Wahl. Dies wird als Abweichung von der AKNW genehmigt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 79.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 31.000 Euro; 2. Preis: 20.000 Euro; 3. Preis: 12.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 8.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebauliche Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität; Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________IIm Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden a …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
pussert kosch architekten PartGmbB, Dresden; TILLOKAA - Architecture and Urbanism, Berlin; Auernhammer Wohlrab Architektur, München; Scope Architekten GmbH, Stuttgart15

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d4306d2a-8aa9-4b5e-a989-2b356ec73996.