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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Nicht offener einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb "Feuer- und Rettungswache und Baubetriebshof" in Ahaus

Stadt Ahaus · Ahaus, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-030veröffentlicht 27.03.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 194 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Ahaus48683, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Arbeitsweise und Projektentwicklung20 %
  • Baukostenprognose15 %
  • Honorarforderung15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Ahaus plant den Neubau einer Feuer- und Rettungswache und eines Baubetriebshof am bereits bestehenden Standort. Beide Gebäude und Nutzer grenzen dort als direkte Nachbarn aneinander. Im Vorfeld wurden durch das Büro kplan Bedarfsermittlungen durchgeführt und durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Ahaus ergänzt. Die Raumbedarfe sind von den politischen Gremien der Stadt Ahaus bestätigt worden. Die Planung beinhaltet die Umsetzung sämtlicher definierter Bedarfe unter besonderer Berücksichtigung von Synergien und einer effizienten Nutzung des Grundstücks. Zentral sind dabei Aspekte wie die infrastrukturelle Anbindung und eine zukunftsfähige Energieversorgung. Da die Baumaßnahmen während des laufenden Betriebs erfolgen, ist eine abschnittsweise Realisierung erforderlich. Um die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Areals aufzuzeigen und eine fundierte Grundlage für einzelne Realisierungsmaßnahmen zu schaffen, ist eine ganzheitliche städtebauliche und architektonische Betrachtung des Areals notwendig. Insgesamt beträgt die Schätzung zum jetzigen Zeitpunkt ca. 45 Mio. Euro brutto über alle Kostengruppen, mit einer Genauigkeit von +/- 30 %. Die benötigten Flächen für die Feuer- und Rettungswache sowie den Baubetriebshof liegen bei insgesamt ca. 14. 000 qm (BGF). Das zur Verfügung stehende Grundstück ist ca. 5 ha groß. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe das bestmögliche Entwurfskonzept und ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit ca. 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architekt*in - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Der Wettbewerb richtet sich daher an Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, mit oder ohne Nachunternehmen. Bevollmächtigte*r Vertreter*in der Bewerbergemeinschaft ist die/der Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Die Teilnahme von Innenarchitekten*innen ohne Beteiligung einer/eines Architekt*in ist nur mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung zugelassen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekten*innen notwendig.

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin verpflichtet sich der Beauftragung mindestens der Leistungsphasen 1-5, sofern und soweit das Vorhaben realisiert wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone III gemäß § 35 HOAI) stufenweise, zunächst 1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 3, danach optional Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 8 und optional Stufe 3: Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
WettbewerbsergebnisGewichtung (Punkte, genau) 50Insgesamt werden 150 Punkte vergeben. Die Preistragenden erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Qualität
Arbeitsweise und ProjektentwicklungGewichtung (Punkte, genau) 20
Kosten
BaukostenprognoseGewichtung (Punkte, genau) 15
Preis
HonorarforderungGewichtung (Punkte, genau) 15

Eignung5 von 5 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Auswahlkriterien zur Teilnahme am Wettbewerb: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natü … ganz lesenAuswahlkriterien zur Teilnahme am Wettbewerb: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und die/der Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Architekt*in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (5) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (6) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung (Russland-Sanktionen) vorliegen. Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Mindestreferenzen werden als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren im Rahmen des VgV Verhandlungsverfahrens nachzuweisen sein. Aus allen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (8) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden … ganz lesenEignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (8) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (8 a) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.03.2016), min. 7.000 qm BGF, min. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. (8 b) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.03.2016), min. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. (9) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (10) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin (z.B. junge/kleine Büros) der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRCLALM# Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPWYRCLALM# Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebauliche Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität; Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel die/den Gewinner*in. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie in der Verfassererklärung benannt. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Vorgesehene Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.04.2026 um 12:00 Uhr; Auslosung: 21.05.2026, Versand der Auslobungsunterlagen: 02.06.2026; Einführungskolloquium: 18.06.2026; Abgabe der Planunterlagen: 03.09.2026; Preisgerichtssitzung: 11.11.2026; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab 26.01.2027 Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: 1. Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus 2. Christian Rudde, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Ahaus (CDU) 3. Janek Meyer, Fachbereichsleitung IV/60 Immobilienwirtschaft 4. Bernd Sundermann, Leiter des Baubetriebshofs 5. Dirk Honekamp, Fachbereichsleitung II/37 Feuerwehr --- Fachpreisgericht: 6. Thomas Hammwöhner, Bauss. Dipl.-Ing., Technischer Beigeordneter der Stadt Ahaus, 7. Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg, 8. Franz-Jörg Feja, Architekt, Recklinghausen, 9. Markus Lampe, Architekt, Coesfeld, 10. Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Köln 11. Henrike Thiemann, Architektin, Münster Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 207.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 83.000 Euro; 2. Preis: 52.000 Euro; 3. Preis: 32.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 20.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.04.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17e426e2-181d-4d06-91d8-3cf918699634.