Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau Grundschule & Zweifach-Sporthalle" in Issum Sevelen nach RPW 2013 im Rahmen der VgV
Gemeinde Issum, Der Bürgermeister · issum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 26_1572veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- issum47661, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Arbeitsweise und Projektabwicklung20 %
- Fachliche Qualifikation10 %
- Baukostenprognose10 %
- Honorarforderung10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 25 Tagenan postwelters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 15 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Issum beabsichtigt im Ortsteil Sevelen den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit einer Zweifach-Sporthalle, Stellplätzen und Freianlagen. Die Sporthalle soll sowohl dem Schulbetrieb als auch der Nutzung durch örtliche Vereine dienen. Die Freianlagen sollen naturnah gestaltet werden und ein vielfältiges Angebot an Spiel-, Sport-, und Aufenthaltsmöglichkeiten umfassen. Ziel ist es, attraktive Außenräume mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen, die Erholung ermöglichen und das soziale Miteinander fördern. Das Plangebiet umfasst eine etwa zwei Hektar große Fläche nördlich der Hoerstgener Straße und östlich der Straße Koetherdyk. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Planung umfasst für das Schulgebäude eine NUF von ca. 3.360 qm und für die Zweifach-Sporthalle ca. 1.750 qm. Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 2 ha. Erwartet wird ein flächensparender und wirtschaftlicher Umgang mit dem Grundstück. Die Freianlagenplanung umfasst sämtliche zur Umsetzung des Entwurfes erforderlichen Außenanlagen, insbesondere Schulhof-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen, Stellplatzanlagen, Erschließungsflächen sowie Pflanz- und Begrünungsmaßnahmen. Ein Bebauungsplan existiert für die Fläche bislang nicht, die planungsrechtliche Absicherung für das Vorhaben wird jedoch aktuell bearbeitet. Zudem wird neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Regionalplanes angestrebt. _______________________________________________________Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Teams nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen, zudem die aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Preisträger*innen aufgefordert werden. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist in folgenden Konstellationen möglich: A) Architekt*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen oder B) Innenarchitekten*innen (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung) (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen C) Innenarchitekten*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018) in zwingender Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. _______________________________________________________
Beschreibung des Loses
Die Auftraggeberin verpflichtet sich der Beauftragung mindestens der Leistungsphasen 1-5, sofern und soweit das Vorhaben realisiert wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone III gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere, ggf. stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisDie Preisträger erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
- Qualität
- Arbeitsweise und Projektabwicklungsiehe oben
- Qualität
- Fachliche Qualifikationsiehe oben
- Kosten
- Baukostenprognosesiehe oben
- Preis
- Honorarforderungsiehe oben
Eignung3 von 4 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 15 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachg … ganz lesenkürzer
Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (8) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (8 a) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), mind. Honorarzone (HZ) III, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 30.09.2016), mind. 3.000 qm BGF, mind. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. (8 b) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: mind. Honorarzone (HZ) IV, Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 30.09.2016), mind. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 39 HOAI. (9) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 Mio. Euro; Personenschäden: mind. 2 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (10) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich die Bieterin bzw. der Bieter (z.B. junge/kleine Büros) der Eignungsleihe bedient. _________________ Die Bieterin bzw. der Bieter erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; sie/er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihr/ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden. erneut gefordert werden- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5MPJC# Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: Sachpreisgericht: 1. Alexander Alberts Bürgermeister der Gemeinde Issum, 2. Jessica Claasen, Schulleitung St. Nikolaus Schule Issum, 3. Sascha Kujath, SPD, Vorsitz Schul- und Sportausschuss, 4. Damaris an Mey, FB 2 - Planen, … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ5MPJC# Mitglieder der Jury: Sachpreisgericht: Sachpreisgericht: 1. Alexander Alberts Bürgermeister der Gemeinde Issum, 2. Jessica Claasen, Schulleitung St. Nikolaus Schule Issum, 3. Sascha Kujath, SPD, Vorsitz Schul- und Sportausschuss, 4. Damaris an Mey, FB 2 - Planen, Bauen, Wohnen und Grünflächen, Gemeinde Issum, 5. Ralf Pottbeckers, CDU, Vorsitz Bau- und Umweltausschuss; Fachpreisgericht: 6. Barbara Pampe, Architektin, Leiterin Projektbereich Pädagogische Architektur bei der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn, 7. Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen, 8. Ernst-Christian Gerats, Architekt, Geldener Bau Gesellschaft mbH, Geldern, 9. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum, 10. Thomas Knüvener, Architekt und Landschaftsarchitekt, Köln, 11. Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln _______________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 205.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 82.000 Euro; 2. Preis: 51.250 Euro; 3. Preis: 30.750 Euro; Zwei Anerkennungen à: 20.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. _______________________________________________________ Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebaulich-hochbauliche Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit _______________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. ______________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _______________________________________________________IIm Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den/die Gewinner*in. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Gemeinde Issum, Der Bürgermeister
- Anschrift
- Herrlichkeit 7-9, 47661 issum
- Website
- issum.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- postwelters + partner mbB Architektur und Stadtplanung BDA/SRL
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.10.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.10.2026 auf 23.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b40a5a29-41b5-42b4-b579-8327b314ed12.