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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Nicht offener einphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neubau des Hallenbades" in Stadtlohn

Stadt Stadtlohn, Der Bürgermeister · Stadtlohn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 20256504veröffentlicht 27.10.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 345 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Wettbewerbsergebnis40 %
  • Arbeitsweise und Projektabwicklung20 %
  • Kosten40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Stadtlohn, Der Bürgermeister
    vor 12 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Stadtlohn plant die Errichtung eines Ersatzneubaus für das Hallenbad. Das Bestandsgebäude wurde 1972 erbaut und ist seither durchgängig in Betrieb. Teilbereiche des Bades wurden in den Jahren 2002/ 2003 saniert. Das Hallenbad umfasst ein 25-Meter-Schwimmbecken mit vier Bahnen sowie ein separates Lehrschwimmbecken. Eine 2022 durchgeführte Bestandsanalyse kam zu dem Ergebnis, dass das gesamte Hallenbad einer umfassenden Sanierung bedarf. Als Grundlagenermittlung zur Bewertung des Bestandsgebäudes wurden zusätzlich im Vorfeld ein Gutachten zur Tragfähigkeit der Tragkonstruktion erstellt sowie eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt. Auf Basis all dieser Erkenntnisse und mit dem Ziel, während der Bauphase das vorhandene Gebäude möglichst lange weiter nutzen zu können, hat sich die Stadt Stadtlohn entschieden, einen Realisierungswettbewerb für die Errichtung eines Ersatzneubaus durchzuführen. Das Losbergbad liegt an der Engelbert-Sundermann-Straße in unmittelbarer Nähe zur Berkel, die südlich verläuft und deren Uferpromenade kürzlich neugestaltet wurde. Die Anlage besteht aus Freibad und Hallenbad, beide Badbereiche werden über einen gemeinsamen Eingang erschlossen und sind saisonal im Wechsel geöffnet. Der sich in einem Anbau an das Hallenbad befindende Umkleide- und Sanitärbereich des Freibades darf rückgebaut und in den Hallenbadneubau integriert werden. Das restliche Freibadgelände mit Außenbecken wurde in den letzten Jahren bereits saniert und ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Das Losbergbad ist umgeben von einem Reittherapiezentrum im Westen, dem Losbergstadion im Osten und dem Losbergpark im Norden. Der Haupteingang sowie die zugehörigen Parkplätze sind über die Engelbert-Sundermann-Straße im Süden erschlossen.

Beschreibung des Loses

Die stufenweise Beauftragung beinhaltet vorbehaltlich politischer Beschlüsse und möglicher Förderzusagen bzw. einer gesicherten Finanzierung die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Honorarzone III gemäß § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere, ggf. stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis40 %
Arbeitsweise und Projektabwicklung20 %
Kosten40 %
Qualität
WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 300 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 120 Punkte; 2. Preis: 80 Punkte; 3. Preis: 40 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Qualität
Arbeitsweise und Projektabwicklung_
Preis
Kosten_

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Wettbewerb richtet sich an Teams bestehend aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes muss keine Benennung der Bieteridentität erfolgen (d.h. Einzelbewerber*in, Bewerbergemeinschaft etc.). Diese erfolgt ausschließlich durch die Preisträger*innen im sp … ganz lesenDer Wettbewerb richtet sich an Teams bestehend aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes muss keine Benennung der Bieteridentität erfolgen (d.h. Einzelbewerber*in, Bewerbergemeinschaft etc.). Diese erfolgt ausschließlich durch die Preisträger*innen im späteren Verhandlungsverfahren mit der Abgabe des Angebotes. Das Bewerbungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe muss sich nur das federführende Planungsbüro (Architekt*in) bewerben. Nach der weiter unten beschriebenen Auslosung und Prüfung werden die ausgelosten federführenden Planungsbüros (Architekt*in) zur Benennung der weiteren Mitglieder des Teams (Landschaftsarchitekt*in) aufgefordert. Diese weiteren Mitglieder des Teams (Landschaftsarchitekt*in) haben die u.g. Nachweise ebenfalls zu erbringen. Die Zahl der teilnehmenden Teams wird auf 12 beschränkt. Neben vier zugeladenen teilnehmenden Teams werden weitere acht teilnehmende Teams durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt. _________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*innen befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen notwendig. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. _________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. _________________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen im Teilnahmeantrag nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis); (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des teilnehmenden Teams (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass der/die Bewerber*in im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (5) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (6) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (7) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _________________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. _________________________________________________________ Aus allen fristgemäß eingegangenen Bewerbungen werden acht teilnehmende Teams und vier Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosun …
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in nachfolgender Höhe vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird. Für Architekt*innen: Sach- und Ve … ganz lesenZu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in nachfolgender Höhe vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird. Für Architekt*innen: Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 2 Mio. Euro; 2-fach maximiert; für Landschaftsarchitekt*innen: Sach- und Vermögensschäden: min. 1 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1 Mio. Euro; 2-fach maximiert.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen … ganz lesenVerpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen. Er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
12 bis 12 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albert-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die stufenweise Beauftragung beinhaltet vorbehaltlich politischer Beschlüsse und möglicher Förderzusagen bzw. einer gesicherten Finanzierung die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem … ganz lesenDie stufenweise Beauftragung beinhaltet vorbehaltlich politischer Beschlüsse und möglicher Förderzusagen bzw. einer gesicherten Finanzierung die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (Honorarzone IV gemäß § 35 HOAI) sowie die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI (Honorarzone III gemäß § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5. Die weitere, ggf. stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 34 und § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYR9LL75# Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebau … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPWYR9LL75# Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): Städtebaulich-hochbauliche Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen und freiraumplanerischen Anlagen, Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms; Realisierbarkeit und insbesondere Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb; Nachhaltigkeit ____________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. __________________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den/ die Gewinner*in. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt, dies ggf. aus Haftungsgründen für Hochbau und Freianlagen in zwei getrennten Verträgen. Die Beteiligung der Landschaftsarchitekt*innen als Nachunternehmen des beauftragten Architekturbüros ist ebenfalls möglich. ____________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _______________________________________________________________________ Terminschiene: Bewerbungsschluss: 27.11.2025, 12 Uhr; Auslosung: 08.12.2025, Versand der Auslobungsunterlagen: 19.12.2025; Einführungskolloquium: 20.01.2026; Abgabe der Planunterlagen: 26.03.2026; Preisgerichtssitzung: 16.06.2026; Verhandlungsgespräche: voraussichtlich ab August 2026 ______________________________________________________________ Sachpreisgericht: Berthold Dittmann, Bürgermeister Stadt Stadtlohn; NN, Vorsitzende*r Umwelt- und Bauausschuss, Stadt Stadtlohn (Fraktion 1); Björn Bulk, Bereichsleiter Lokalbäder GmbH, Stadtlohn; Mathias Pennkamp, Fachbereichsleitung Planen, Bauen und Umwelt, Stadt Stadtlohn _____________________________________________________________ Fachpreisgericht: Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg; Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Michael Glück, Landschaftsarchitekt, Stuttgart; Hubert Grothues, Architekt und ehem. Kreisbaudirektor Kreis Borken, Münster; Henrike Thiemann, Architektin, Münster _________________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Gesamtwettbewerbssumme in Höhe von 80.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung ist vorgesehen: 1. Preis: 32.000 Euro; 2. Preis: 20.000 Euro; 3. Preis: 12.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 8.000 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten d …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Markt 3, 48703 Stadtlohn
Kontakt
vergabe@stadtlohn.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 186db1e6-fb5f-45d1-977c-e95bbb819b85.