Nicht offener einphasiger freiraumplanerisch-städtebaulicher Realisierungswettbewerb
Stadt Rhede · Rhede, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25_1508_Umgestaltung Innenstadt Rhedeveröffentlicht 10.10.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Borken.
- TGA-Planung Energetische Sanierung Turnhalle SekundarschuleGemeinde Reken · RekenFrist 10.11.2026
- Objektplanung Energetische Sanierung Turnhalle SekundarschuleGemeinde Reken · RekenFrist 10.11.2026
- Tragwerksplanung Energetische Sanierung Turnhalle SekundarschuleGemeinde Reken · RekenFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Rhede46414, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 236 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Arbeitsweise und Projektabwicklung20 %
- Fachliche Qualifikation10 %
- Baukosten Freianlagen10 %
- Honorarforderung10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Stadt Rhede
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Nicht offener einphasiger freiraumplanerisch-städtebaulicher Realisierungswettbewerb "Umgestaltung Innenstadt von Burloer Straße bis Rathausplatz" in Rhede, nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, zur Vergabe von Leistungen des städtebaulichen Entwurfs gemäß AHO Nr 42 (Honorarzone III) Leistungsphasen 1-3 sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 (Honorarzone IV § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5, nebst weiteren für die Umsetzung erforderlichen Fachplanungen, wie zum Beispiel Beleuchtung. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Rhede setzt schrittweise zahlreiche Maßnahmen des beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Innenstadt Rhede - | Perspektive 2035" um. Darunter fällt auch zum einen die städtebaulich-freiraumplanerische Entwicklung der südlichen Burloer Straße zwischen Markt und Gartenstraße (A.2) sowie zum anderen die freiraumplanerische Umgestaltung des Marktes mit dem Umfeld der St. Gudula-Kirche, dem Rathausplatz und dem dazwischen liegenden Stadtgelenk am Gildekamp (B.1). Diese beiden Maßnahmen sollen sinnvollerweise zusammengefasst werden. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines freiraumplanerisch-städtebaulichen Realisierungswettbewerbes gemäß RPW 2013 mit 12 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsteam aus Landschaftsarchitekt*in - Freianlagen und Stadtplaner*in für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber/in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 500 Punkte; 2. Preis: 350 Punkte; 3. Preis: 200 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 150 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis (demnach erhält ein möglicher 4. Preis noch 50 Punkte, weitere Preise dann 0 Punkte).
- Qualität
- Arbeitsweise und Projektabwicklungsiehe oben
- Qualität
- Fachliche Qualifikationsiehe oben
- Preis
- Baukosten Freianlagensiehe oben
- Preis
- Honorarforderungsiehe oben
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von (Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personen … ganz lesenkürzer
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von (Sach- und Vermögensschäden: min. 2 Mio. Euro; Personenschäden: min. 2 Mio. Euro; 2-fach maximiert) vorliegt bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. ____________________________________________________________________ Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 12 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 8 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. ______________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürlic … ganz lesenkürzer
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 12 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 8 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. ______________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerin*in bzw. Landschaftsarchitekt*innen befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in/Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens jeweils ein teilnahmeberechtigte/r Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. ______________________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner*in" und "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweise). (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des teilnehmenden Teams (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (5) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (6) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung (Russland-Sanktionen) vorliegen. Aus allen Bewerbungen werden acht Teilnehmende und vier Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmenden oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle den folgenden Eignungsnachweis fordern, der zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden muss: Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität (mind. 4.000 qm), die die folgenden Mindestkriterien er … ganz lesenkürzer
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle den folgenden Eignungsnachweis fordern, der zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden muss: Nachweis mindestens einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität (mind. 4.000 qm), die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Fertigstellung in den letzten 10 Jahren, min. Honorarzone IV, Bearbeitung min. Leistungs-phasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 8 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ55WK4# Fachpreisgericht: Prof.in Ulrike Beuter - Landschaftsarchitektin, Dortmund; Ina Bimberg - Landschaftsarchitektin, Iserlohn; Heiner Farwick - Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Dirk Junker, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Osnabrück; Carsten Lang - Stadtplaner … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ55WK4# Fachpreisgericht: Prof.in Ulrike Beuter - Landschaftsarchitektin, Dortmund; Ina Bimberg - Landschaftsarchitektin, Iserlohn; Heiner Farwick - Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Dirk Junker, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Osnabrück; Carsten Lang - Stadtplaner, Coesfeld; Sachpreisgericht: Jürgen Bernsmann - Bürgermeister Stadt Rhede, Christoph Terwiel - Fachbereichsleitung Bau und Ordnung, Stadt Rhede; Vorsitzende*r Ausschuss Stadtentwicklung, Planung und Umwelt, Stadt Rhede; Vorsitzende*r Ausschuss Ordnung, Verkehr und Wirtschaft, Stadt Rhede (Die beiden vorgenannten Personen stehen erst nach der konstituierenden Ratssitzung Anfang November fest.) _________________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 117.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 50% der Wettbewerbssumme (58.500 Euro) wird auf die Anzahl der Teilnehmenden verteilt als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet, bei 12 Teilnehmenden = 4.875 Euro je Teilnehmende; die anderen 50% werden wie folgt als Preise ausgeschüttet: 1. Preis: 23.400 Euro; 2. Preis: 17.550 Euro; 3. Preis: 11.700 Euro; 1 Anerkennung: 5.850 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt. ______________________________________________________________________ Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): _______________________________________________________________________ - Städtebauliche Qualität - Freiraumplanerische Qualität - Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit _______________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger*innen, in der Regel den Gewinner/die Gewinnerin. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _______________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerbenden sind verpflichte …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Rhede
- Anschrift
- Rathausplatz 9, 46414 Rhede
- Website
- rhede.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH7 Zuschläge
- LAND Germany GmbH4 Zuschläge
- Enviro-Plan GmbH2 Zuschläge
- Franz Reschke Landschaftsarchitektur GmbH2 Zuschläge
- MOLA Landschaftsarchitektur GmbH2 Zuschläge
- Schröder GmbH & Co.KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 817de7ee-b30e-4b1e-83a3-3f5a8ecd39bc.