[NF6.2] Konstruktion, Herstellung und Lieferung von bis zu 113 niederflurigen Stadtbahnen zzgl. langfristiger Ersatzteilversorgung
Kölner Verkehrs-Betriebe AG · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen LOT-0001 E58474416veröffentlicht 08.07.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Köln50933, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 149 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Konstruktion, Herstellung und Lieferung von bis zu 113 niederflurigen Stadtbahn-Fahrzeugeinheiten zzgl. langfristiger Ersatzteilversorgung. Die Abnahme von 69 niederflurigen Fahrzeugeinheiten ist verbindlich (Mindestabnahmemenge). Der Abruf bis zu 44 weiterer Fahrzeugeinheiten erfolgt über einen Rahmenvertrag bedarfsabhängig und vorbehaltlich der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesicherten Finanzierung der weiteren Fahrzeugeinheiten.
Beschreibung des Loses
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigt die Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen.
Gegenstand der Vergabe ist die Konstruktion, Herstellung und Lieferung von bis zu 113 niederflurigen Stadtbahn-Fahrzeugeinheiten gemäß BOStrab und EBO für den Einsatz in Köln sowie auf den NE- Strecken der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) zzgl. langfristiger Ersatzteilversorgung. Die Abnahme von 69 niederflurigen Fahrzeugeinheiten ist verbindlich (Mindestabnahmemenge). Der Abruf bis zu 44 weiterer Fahrzeugeinheiten erfolgt bedarfsabhängig über einen Rahmenvertrag und vorbehaltlich der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesicherten Finanzierung der weiteren Fahrzeugeinheiten.
Die Fahrzeugeinheiten müssen zwingend den beiden Regelwerken BOStrab und EBO genügen. Die Fahrzeugeinheiten müssen folgende wesentlichen Anforderungen erfüllen: - Fahrzeugart: Niederflurstraßenbahnen - Fahrzeugbauart: Gelenktriebwagen mit Drehgestellen und Kugeldrehverbindungen. Die Stadtbahnen sind als Zweirichtungsfahrzeuge auszuführen und für den betrieblichen Einsatz in Einfach-, Doppel-, Dreifach und Vierfachtraktion auszulegen. Das Zulassungsverfahren richtet sich nach deutschem Recht: Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), Schriften/Mitteilungen des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN). Nähere Informationen zum Liefergegenstand und den konstruktiven Gegebenheiten enthalten die Vergabeunterlagen. Die Niederflurstraßenbahnen müssen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen: — Wagenkastenrohbau: Stahl (Schweißkonstruktion), — Fahrzeugbreite: 2.650 mm (+0 mm / -10 mm), — Fahrzeuglänge: 27,5 m bis max. 30,0 m, — Bodenfreiheit: ≥ 80 mm, — Fahrleitungsnennspannung: 750 V DC, — Kleinster Gleisbogenradius: 25 m, — Streckenneigung: ≤ 6 %, — Länge der längsten maximalen Streckenneigung: 500 m, — Spurweite: 1.435 mm, — Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h (Auslegung auf 85 km/h) — Radsatzlast (Achslast): ≤ 100 kN, — Streckenlast: max. 21,7 kN/m, — Achsabstand in den Drehgestellen: 1.800 mm oder 2.100 mm — Fußbodenhöhe nominal (Einstieg): 400 mm Vorgesehen ist, dass zunächst 3 Vorserienfahrzeuge im dritten Quartal 2030 geliefert werden. Der aktuelle Lieferplan sieht die Auslieferung der betriebsbereiten Serienfahrzeuge ab Ende 2031 im 2-Wochen-Rhythmus vor.
Des Weiteren enthält der Vertrag eine Ersatzteilversorgung für die Fahrzeuge.
Gegenstand nach CPV
- 34622100StraßenbahnpersonenwagenHauptgegenstand
- 34620000Schienenfahrzeuge
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Erklärung über die jeweiligen Gesamtumsätze des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts. Der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss in Summe mindestens EUR 450.000.000 (netto) betragen (Mindestanforderung). Die … ganz lesenkürzer
1. Erklärung über die jeweiligen Gesamtumsätze des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts. Der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss in Summe mindestens EUR 450.000.000 (netto) betragen (Mindestanforderung). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden kumuliert berücksichtigt. 2. Zusätzlich ist anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts der Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben, soweit dieser den der Leistungsbeschreibung zugrundeliegenden Leistungsbereich betrifft (Herstellung und Lieferung von Straßenbahn- oder Stadtbahnwagen). Dieser Umsatz muss mindestens EUR 60.000.000 (netto) je abgeschlossenem Geschäftsjahr betragen haben (Mindestanforderung). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im relevanten Leistungsbereich werden kumuliert berücksichtigt. 3. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung seiner Haftung mit einer Versicherungssumme für Personenschäden mit mindestens EUR 8.000.000 je Schadensereignis und für Sachschäden mit mindestens EUR 4.000.000 je Schadensereignis und für Vermögensschäden mit mindestens EUR 500.000 je Schadensereignis für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Mit dem Teilnahmeantrag muss der Nachweis der bestehenden Versicherung oder eine Bestätigung der Versicherung über die Versicherbarkeit im Auftragsfall mit dem vorgenannten Inhalt als Kopie eingereicht werden. 4. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen eine aktuelle aussagekräftige Bankauskunft vorlegen, die zu mindestens den nachfolgend aufgelisteten Punkten Informationen enthält: • Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, • Geschäfts- und Zahlungsverhalten, • Einschätzung der gegenwärtigen finanziellen Verhältnisse (Bonität), • Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung. Für den Fall, dass der Mindestumsatz durch einen Patronatsgeber oder ein Unternehmen nachgewiesen wird, mit dem ein Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag besteht, ist zusätzlich die geforderte Bankauskunft auch für das Unternehmen vorzulegen, das die Patronatserklärung wirksam abgegeben hat bzw. für das Unternehmen, mit dem der Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag geschlossen hat. Die Bankauskunft muss von einem in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO- Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut stammen. 5. Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft ist ein letter of intent eines in der Europäischen Union, in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, das/der mindestens über ein Rating A- von Standard and Poor’s Corporation (oder vergleichbares Rating einer anderen Agentur) verfügt. Die Erklärung muss die grundsätzliche Bereitschaft umfassen, für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 35.400.000 € (netto) zu stellen. Solange eine grundsätzliche Bereitschaft seitens des Kreditinstitut oder des Kreditversicherers besteht, wird auch ein letter of intent akzeptiert, der unter dem Vorbehalt einer Due-Diligence-Prüfung ausgestellt wurde. Sollten mehrere Kreditversicherer für die geforderten 35.400.000 € (netto) genutzt werden, sind von allen Kreditversicherern die letter of intent, mit expliziter Angabe, in welcher prozentualen Höhe der letter of intent gilt, einzureichen. Die Bürgschaftserklärung selbst muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf Einrede der Vorausklage und der Aufrechenbarkeit (§§ 771, 770 BGB) abgegeben werden. Für etwaige Streitigkeiten findet ausschlie …- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: I) Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit Referenzen zu Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von Niederflurfahrzeugen und Angaben zu einer Koordination der Inbetriebnahme / Abnahme anhand des den Teilnahmeunt … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: I) Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit Referenzen zu Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Zulassung von Niederflurfahrzeugen und Angaben zu einer Koordination der Inbetriebnahme / Abnahme anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts (Anlage A 3). Angabe zu mindestens einem in den letzten 5 Kalenderjahren abgeschlossenen (Stichtag für die Berechnung ist die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) Referenzprojekt über die Konstruktion, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und Erteilung der Zulassung durch die zuständige Technische Aufsichtsbehörde von mindestens 20 Niederflurfahrzeugen (Einstiegskante höchstens nominal 400 mm über Schienenoberkante) gemäß § 62 BOStrab oder vergleichbar für den innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung. Bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten genügt es, wenn bereits 20 Niederflurfahrzeuge entsprechend der vorgenannten Kriterien konstruiert, hergestellt, geliefert, in Betrieb genommen und zugelassen worden sind. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn eine vergleichbare Referenz unter Angabe der nach Ziffer 1 verlangten Informationen nachgewiesen wird. Zusätzlich hierzu Angabe, ob der Bewerber oder ein von diesem hiermit beauftragter Dritter („Koordinator“) das Erwirken einer Inbetriebnahmegenehmigung nach BOStrab und Abnahme nach EBO koordiniert hat. Angaben können, soweit der Platz nicht ausreicht, auf einem durch den Bewerber erstellten Formblatt, welches der Systematik und dem Inhalt von Anlage A3 entspricht, alternativ zu dieser Anlage eingereicht werden. (Hinweis: keine Mindestanforderung. Für den Fall, dass dem Bewerber der Nachweis nicht möglich ist, die Koordinationsleistung selber erbracht zu haben, ist er verpflichtet, auf eigene Kosten einen Dritten mit der Koordination des Abnahme- und Konformitätsprozesses zu beauftragen, der an einer erteilten Inbetriebnahmegenehmigung nach BOStrab und Abnahme nach EBO in den zwei Jahren vor Zuschlag wesentlich hinsichtlich deren Vorbereitung konzeptionell mitgewirkt hat). Der Nachweis der Zulassung nach ESBO ist ebenfalls zulässig und wird akzeptiert. II) Nachweise zur beruflichen Erfahrung. Referenzen zu realisierten Leistungen anhand des den Teilnahmeunterlagen beiliegenden Formblatts (Anlage A 3.1) - Angaben zu jeweils mindestens zwei in den letzten fünf Kalenderjahren (Stichtag für die Berechnung ist die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossenen Referenzprojekten. Es ist eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Projektgröße und zum Leistungsumfang, Angaben zu den Zeiten der Leistungserbringung, Beschreibung besonderer Anforderungen und Umstände der Leistungserbringung sowie Standort des Projekts anzugeben. Erforderlich ist die Benennung von mindestens zwei Projekten, welche jeweils die Entwicklung, Herstellung sowie Inbetriebnahme einer bestimmter Komponente bei einem Hersteller umfassen und in ihrer Art mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn je referenziertem Projekt für jeweils mindestens ein mit dieser Komponente ausgestattetes Fahrzeug durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre eine Inbetriebnahmegenehmigung erteilt wurde. Der Einbau muss nicht zwingend durch den Referenzgeber erfolgt sein. Je Komponente besteht die Möglichkeit zur Benennung zusätzlicher Hersteller bei Erbringung der entsprechenden Eignungsnachweise gemäß den vorgenannten Bedingungen. Für folgende Komponenten müssen die vergleichbaren Referenzprojekte dargestellt werden: 1. Bremsanlage (Gesamtsystem) 2. Drehgestell; 3. Türsystem; 4. Klima (Fahrgastraumtemperierungsanlage und Fahrerraumklimatisierungsanlage); 5.Wagenkastenrohbau: Stahl (Schweißkonstruktion) Für die Referenz 5. Wagenkasten beachten Sie bitte folgende Abweichung zu den vorgenannte …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Optionen für Assistenzsysteme
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: XXXX Siehe Vergabeunterlagen XXX
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, D-48147 Münster, 48147 Münster
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen gilt folgende Zuständigkeit: -Die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, D-48147 Münster ist im Zeitraum von 01.07.2026 bis 31.12.2026 zuständig für Neueingänge von Nachprüfungen. -Die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen gilt folgende Zuständigkeit: -Die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, D-48147 Münster ist im Zeitraum von 01.07.2026 bis 31.12.2026 zuständig für Neueingänge von Nachprüfungen. -Die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, D-48147 Münster ist ab dem 01.01.2027 zuständig für Neueingänge von Nachprüfungen. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln
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- kvb.koeln
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- info@
kvb.koeln
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5685c9f6-f10c-4a2e-ac4e-976edce221a3.