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Neuerstellung der EMSR-Technik in der Gebläsehalle 2 (GBH 2) auf der Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk

Niersverband · Viersen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen interne Vergabenummer 100.437veröffentlicht 04.06.2026BauleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
262 Tage08.06.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zur Sicherstellung der vorhandenen Prozessluftversorgung für die biologische Reinigung wird auf der KA MG-Neuwerk eine neue Gebläsehalle (GBH2) errichtet. Diese Baumaßnahme dient zur Sicherstellung des Betriebes der bestehenden biologischen Reinigung. Gleichzeitig stellt diese Maßnahme eine Redundanz dar, um eine Aufrechterhaltung der biologischen Reinigung sicher zu gewährleisten. Seitens des NV ist beabsichtigt die Gebläsehalle in mehrere Brandabschnitte aufzuteilen. Als maximalen Endausbau sind acht Gebläse vorgesehen. In zwei Räumen werden jeweils 4 dieser Turboverdichter (Gebläse) aufgestellt. Weiter ist geplant zwei Netzersatzanlagen (NEAs), mit den dazugehörigen Komponenten, in getrennten Räumen (brandschutztechnische Trennung) aufzustellen. Zur elektrischen Versorgung der Anlagen und Bauwerke ist die neue Trafostation 4 vorgesehen. Die Trafostation 4 wird inkl. Trafos und NSHV in der GBH 2 errichtet.

Die MS-Schaltanlagen und die Netzersatzanlagen werden in einer gesonderten Maßnahme errichtet.

Weitere Bestandteile des Projektes sind sechs neue Transformatoren, zwei Niederspannungshauptverteilungen, USV-Anlagen sowie Aktive Oberschwingungsfilter.

Die Gebläse werden bauseits errichtet und sind bereits mit passiven Oberschwingungsfiltern ausgestattet.

Die Aktiven Filter sind für die restlichen Oberschwingungsanteile der Frequenzumformer geregelten Antriebe (z.B. in der Pumpstation der Nachklärungen sowie den Kompaktstationen der Belebungsbecken) zu berücksichtigen. Für die Automatisierung der Gebläsehalle 2 sind aufgrund der Trennung der Gebläsehalle in zwei separate Bereiche, insgesamt zwei Automatisierungsgeräte vorgesehen. Die Automatisierungsgeräte sind in das vorh. PCS 7 einzubinden. Externe Signale von Antrieben, Messungen, NH-Trennern etc. werden ausschließlich über dezentrale Peripheriebaugruppen in die Automatisierungstechnik eingebunden. Es kommen digitale Baugruppen mit 16 Ein-/Ausgängen sowie analoge Baugruppen mit 4 Ein-/Ausgängen zum Einsatz. Die Signaleinbindung der verfahrenstechnischen Komponenten in die SPS erfolgt über dezentrale Ein-/Ausgabebaugruppen. Die Einbindung von Kompaktanlagen (z.B. NEA) in die übergeordnete Automatisierungs- und Leittechnikebene erfolgt hardwaremäßig über die zuvor genannten Automatisierungsgeräte. Der Datenaustausch zwischen den SPSen und den Steuerungen der NEA erfolgt auf Ethernet Basis. Die beiden Automatisierungsgeräte sind zum Zweck der Visualisierung und (Not-)Bedienung mit je einem Bedienpanel auszustatten.

Die Programmierleistungen werden in einer gesonderten Maßnahme vergeben.

Die elektrotechnische Ausrüstung / E-Haustechnik der Gebläsehalle 2 beinhaltet die Installationen für Beleuchtung, Steckdosen, die Unterverteilungen sowie die hierfür notwendigen Kabel- und Verlegesysteme und wird nachfolgend beschrieben. Die zugehörigen Unterverteilungen Haustechnik sind jeweils im NS-Raum der NS-Hauptverteilungen (NSHV 1 / NSHV 2) zu installieren. Die Unterverteilungen der Beleuchtungen und Steckdosen sind als fabrikfertige, stahlblechgekapselte Schaltanlagen in Festeinbautechnik auszuführen. Die Beleuchtung der einzelnen Bereiche der Gebläsehalle 2 (GBH 2) hat gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) zu erfolgen.

Beschreibung des Loses

Zur Sicherstellung der vorhandenen Prozessluftversorgung für die biologische Reinigung wird auf der KA MG-Neuwerk eine neue Gebläsehalle (GBH2) errichtet. Diese Baumaßnahme dient zur Sicherstellung des Betriebes der bestehenden biologischen Reinigung. Gleichzeitig stellt diese Maßnahme eine Redundanz dar, um eine Aufrechterhaltung der biologischen Reinigung sicher zu gewährleisten. Seitens des NV ist beabsichtigt die Gebläsehalle in mehrere Brandabschnitte aufzuteilen. Als maximalen Endausbau sind acht Gebläse vorgesehen. In zwei Räumen werden jeweils 4 dieser Turboverdichter (Gebläse) aufgestellt. Weiter ist geplant zwei Netzersatzanlagen (NEAs), mit den dazugehörigen Komponenten, in getrennten Räumen (brandschutztechnische Trennung) aufzustellen. Zur elektrischen Versorgung der Anlagen und Bauwerke ist die neue Trafostation 4 vorgesehen. Die Trafostation 4 wird inkl. Trafos und NSHV in der GBH 2 errichtet.

Die MS-Schaltanlagen und die Netzersatzanlagen werden in einer gesonderten Maßnahme errichtet.

Weitere Bestandteile des Projektes sind Sechs neue Transformatoren, zwei Niederspannungshauptverteilungen, USV-Anlagen sowie Aktive Oberschwingungsfilter.

Die Gebläse werden bauseits errichtet und sind bereits mit passiven Oberschwingungsfiltern ausgestattet.

Die Aktiven Filter sind für die restlichen Oberschwingungsanteile der Frequenzumformer geregelten Antriebe (z.B. in der Pumpstation der Nachklärungen sowie den Kompaktstationen der Belebungsbecken) zu berücksichtigen. Für die Automatisierung der Gebläsehalle 2 sind aufgrund der Trennung der Gebläsehalle in zwei separate Bereiche, insgesamt zwei Automatisierungsgeräte vorgesehen. Die Automatisierungsgeräte sind in das vorh. PCS 7 einzubinden. Externe Signale von Antrieben, Messungen, NH-Trennern etc. werden ausschließlich über dezentrale Peripheriebaugruppen in die Automatisierungstechnik eingebunden. Es kommen digitale Baugruppen mit 16 Ein-/Ausgängen sowie analoge Baugruppen mit 4 Ein-/Ausgängen zum Einsatz. Die Signaleinbindung der verfahrenstechnischen Komponenten in die SPS erfolgt über dezentrale Ein-/Ausgabebaugruppen. Die Einbindung von Kompaktanlagen (z.B. NEA) in die übergeordnete Automatisierungs- und Leittechnikebene erfolgt hardwaremäßig über die zuvor genannten Automatisierungsgeräte. Der Datenaustausch zwischen den SPSen und den Steuerungen der NEA erfolgt auf Ethernet Basis. Die beiden Automatisierungsgeräte sind zum Zweck der Visualisierung und (Not-)Bedienung mit je einem Bedienpanel auszustatten.

Die Programmierleistungen werden in einer gesonderten Maßnahme vergeben.

Die elektrotechnische Ausrüstung / E-Haustechnik der Gebläsehalle 2 beinhaltet die Installationen für Beleuchtung, Steckdosen, die Unterverteilungen sowie die hierfür notwendigen Kabel- und Verlegesysteme und wird nachfolgend beschrieben. Die zugehörigen Unterverteilungen Haustechnik sind jeweils im NS-Raum der NS-Hauptverteilungen (NSHV 1 / NSHV 2) zu installieren. Die Unterverteilungen der Beleuchtungen und Steckdosen sind als fabrikfertige, stahlblechgekapselte Schaltanlagen in Festeinbautechnik auszuführen. Die Beleuchtung der einzelnen Bereiche der Gebläsehalle 2 (GBH 2) hat gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) zu erfolgen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
08.06.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
262 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfahlen c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Vortmann GmbH, Schwalmtal–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.970vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.164 Lose mit Angabe)
462.873 €Zuschlagswert im Median
149.831 € – 1,63 Mio. €mittlere Hälfte, 1.447 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.02.2026 auf 04.03.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.03.2026 auf 25.03.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.03.2026 auf 01.04.2026 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 25.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a18043de-6bb6-4e13-bd5d-41fa85ecf0ee.