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vergebenEU-weitLieferleistungen

Neubeschaffung von 36 Parkscheinautomaten - Lieferung, Montage, Inbetriebnahme

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle · Offenburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen SOG_BS-2026-0002veröffentlicht 08.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 271 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate01.04.2026 – 12.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (101 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 9 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg
    vor 9 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.06.2026
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Neubeschaffung von 36 Parkscheinautomaten Lieferung, Montage und Inbetriebnahme

Beschreibung des Loses

Neubeschaffung von Parkscheinautomaten - Lieferung, Montage, Inbetriebnahme Es werden 36 Parkscheinautomaten für den Solarbetrieb ausgeschrieben. Die Parkscheinautomaten sind anzuliefern, auf den bauseitig erstellten Fundamenten zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Jeder Parkscheinautomat muss sowohl die Bezahlung bei Ankunft mit auszulegendem Parkschein ("Pay & Display") als auch die Bezahlung bei Ankunft ohne Parkschein durch Eingabe des Fahrzeugkennzeichens ("Pay & Go") ermöglichen. Der Benutzer muss zwischen den Betriebsarten wählen können. Es ist ein betriebsfertiges System aus Hardware (Parkscheinautomaten) und Software (Verwaltungssoftware) zu übergeben.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung9 von 9 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis über Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2015, Nachweis/Zertifikat der Sicherheitsklasse P3, Einhaltungserklärung DIN EN 12414: 2000
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3 Referenzen, mit mind. fünf Parkscheinautomten pro Projekt mit Solarstromversorgung, in den letzten 5 Jahren.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnu … ganz lesenBestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden, Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen. Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angabe zum Eintrag ins Berufsregister.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
12.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.02.2026, 10:00 Uhr. Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg. Es sind ausschließlich digitale Angebote zugelassen. Angebote in Papierform müssen nach EU-Recht ausgeschlossen werden.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Parkscheinautomat (PSA) muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 12414:2020 in vollem Umfang gerecht werden. Das Nichtvorliegen der folgend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots: - Nachweis/Zertifikat der Sicherheitsklassen P3 - Einhaltungserklärung … ganz lesenLeistung: Der Parkscheinautomat (PSA) muss den Anforderungen der europäischen Norm EN 12414:2020 in vollem Umfang gerecht werden. Das Nichtvorliegen der folgend aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots: - Nachweis/Zertifikat der Sicherheitsklassen P3 - Einhaltungserklärung DIN EN 12414:2020 - ISO-Zertifizierung (DIN 9001) des Herstellers - Referenzen - Ausführliche Unterlagen in Form von Gerätebeschreibungen (in deutscher Sprache)- über die elektrotechnische Ausrüstung - Detaillierte Preisliste für Ersatzteile
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bieterfragen können bis zum 30.01.2026 über das Vergabeportal gestellt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

143vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (201 Lose mit Angabe)
553.285 €Zuschlagswert im Median
310.353 € – 1,68 Mio. €mittlere Hälfte, 37 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3305df9a-075d-4a9a-a4b5-147b317409e2.