Neubeschaffung Rating Tool Lizenzen
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München, Bayern
Aktenzeichen 2025THA000003veröffentlicht 02.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (83 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 16 Monatenan Bayerisches Landesamt für Steuern
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 14 Monaten56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 1 „Bonität Unternehmen“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport.
Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 2 „Spezialfinanzierung von Grundstücken“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport.
Die Ausschreibung ist derart gestaltet, dass sich potentielle Anbieter auf ein oder mehrere der Einzellose „Los 1 Bonität Unternehmen“ und „Los 2 Spezialfinanzierung von Grundstücken“ bewerben können. Auftraggeber ist jeweils das Land Bayern. Nutzer sind die Bediensteten der jeweiligen Finanzbehörden des Freistaates Bayern.
Ergänzend zum Auftraggeber bezugsberechtigt sind die im Preisblatt (Anlage 4) aufgeführten Länder (Öffnungsklausel).
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre plus einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr(4+1).
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bonität Unternehmen Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten | – | – |
| 2 | Spezialfinanzierung von Grundstücken Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung6 von 6 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die "Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren an (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addieren). In … ganz lesenkürzer
Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die "Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren an (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addieren). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die "Bereitstellung von Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" in Höhe von 1.750.000 €.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Bestätigen Sie, dass zur Leistungserbringung mind. 5 Mitarbeiter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten" (Vertrieb, Beratung) zur Verfügung stehen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Mitarbeiter für Support: Es steht mind. 1 Mitarbeiter mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen für die Leistungserbringung im Bereich Support zur Verfügung.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung von Unternehmen handeln (Vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen Tätigk … ganz lesenkürzer
Referenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung von Unternehmen handeln (Vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen Tätigkeiten in dem Segment ""Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten"" erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt. Mindestens eine der Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen. Gehen Sie bei der Beschreibung insbesondere ein auf: 1) Name und Branche/Tätigkeitsbereich (öffentlicher / privater Auftraggeber) des Auftraggebers 2) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z. Bsp. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend) 3) Auftragsbeginn und -ende (jeweils Monat / Jahr) 4) Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf insgesamt 4 DIN A4 Seiten pro Referenz, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5. Überschreitet die Darstellung diesen Umfang, unterliegen ausschließlich die Inhalte der ersten 4 DIN A4 Seiten der Bewertung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 1 … ganz lesenkürzer
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung6 von 6 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die ""Datenbanken zur Ermittlung fremdüblicher Finanzierungskosten bei der Spezialfinanzierung von Grundstücken"" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren … ganz lesenkürzer
Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die ""Datenbanken zur Ermittlung fremdüblicher Finanzierungskosten bei der Spezialfinanzierung von Grundstücken"" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren an (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addieren). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die ""Bereitstellung von Datenbanken zur Ermittlung fremdüblicher Finanzierungskosten bei der Spezialfinanzierung von Grundstücken"" in Höhe von 600.000 €.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Bestätigen Sie, dass zur Leistungserbringung mind. 5 Mitarbeiter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten" (Vertrieb, Beratung) zur Verfügung stehen.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Mitarbeiter für Support: Es steht mind. 1 Mitarbeiter mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen für die Leistungserbringung im Bereich Support zur Verfügung.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung bei der Finanzierung von Grundstücken handeln (vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass … ganz lesenkürzer
Referenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung bei der Finanzierung von Grundstücken handeln (vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen Tätigkeiten in dem Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten" erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt. Mindestens eine der Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen. Gehen Sie bei der Beschreibung insbesondere ein auf: 1) Name und Branche/Tätigkeitsbereich (öffentlicher / privater Auftraggeber) des Auftraggebers 2) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z. Bsp. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend) 3) Auftragsbeginn und -ende (jeweils Monat / Jahr) 4) Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf insgesamt 4 DIN A4 Seiten pro Referenz, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5. Überschreitet die Darstellung diesen Umfang, unterliegen ausschließlich die Inhalte der ersten 4 DIN A4 Seiten der Bewertung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 1 … ganz lesenkürzer
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Sophienstraße 6, 80333 München
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lfst.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Steuernausschreibung@
lfst.bayern.de
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Alle 10 offenen Ausschreibungen von Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG8 Zuschläge
- SVA GmbH5 Zuschläge
- Bechtle AG4 Zuschläge
- CANCOM GmbH4 Zuschläge
- Oracle Deutschland B.V. & Co. KG,3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2025
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.07.2025 auf 08.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6a2e986d-8fb2-49e7-bd15-1885c93a0fc7.