Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Neubeschaffung Rating Tool Lizenzen

Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München, Bayern

Aktenzeichen 2025THA000003veröffentlicht 02.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 491 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.06.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80333, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (83 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    an Bayerisches Landesamt für Steuern
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 16 Monaten
  4. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 1 „Bonität Unternehmen“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport.

Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt zentral für die Finanzbehörden des Freistaates Bayern eine Rahmenvereinbarung mit einem Datenbankanbieter zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten (hier Los 2 „Spezialfinanzierung von Grundstücken“) aus. Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere Produktschulungen und Kundensupport.

Die Ausschreibung ist derart gestaltet, dass sich potentielle Anbieter auf ein oder mehrere der Einzellose „Los 1 Bonität Unternehmen“ und „Los 2 Spezialfinanzierung von Grundstücken“ bewerben können. Auftraggeber ist jeweils das Land Bayern. Nutzer sind die Bediensteten der jeweiligen Finanzbehörden des Freistaates Bayern.

Ergänzend zum Auftraggeber bezugsberechtigt sind die im Preisblatt (Anlage 4) aufgeführten Länder (Öffnungsklausel).

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre plus einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr(4+1).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bonität Unternehmen

Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten

––
2
Spezialfinanzierung von Grundstücken

Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung6 von 6 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die "Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren an (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addieren). In … ganz lesenGeben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die "Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren an (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addieren). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die "Bereitstellung von Datenbanken zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen" in Höhe von 1.750.000 €.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bestätigen Sie, dass zur Leistungserbringung mind. 5 Mitarbeiter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten" (Vertrieb, Beratung) zur Verfügung stehen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mitarbeiter für Support: Es steht mind. 1 Mitarbeiter mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen für die Leistungserbringung im Bereich Support zur Verfügung.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung von Unternehmen handeln (Vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen Tätigk … ganz lesenReferenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung von Unternehmen handeln (Vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen Tätigkeiten in dem Segment ""Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten"" erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt. Mindestens eine der Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen. Gehen Sie bei der Beschreibung insbesondere ein auf: 1) Name und Branche/Tätigkeitsbereich (öffentlicher / privater Auftraggeber) des Auftraggebers 2) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z. Bsp. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend) 3) Auftragsbeginn und -ende (jeweils Monat / Jahr) 4) Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf insgesamt 4 DIN A4 Seiten pro Referenz, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5. Überschreitet die Darstellung diesen Umfang, unterliegen ausschließlich die Inhalte der ersten 4 DIN A4 Seiten der Bewertung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 1 … ganz lesenDie Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung6 von 6 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die ""Datenbanken zur Ermittlung fremdüblicher Finanzierungskosten bei der Spezialfinanzierung von Grundstücken"" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren … ganz lesenGeben Sie den Jahresumsatz (bereinigtes Netto) Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmensgruppe bezogen auf die ""Datenbanken zur Ermittlung fremdüblicher Finanzierungskosten bei der Spezialfinanzierung von Grundstücken"" (vergleichbar mit den hier gemachten Anforderungen) in den letzten drei Jahren an (bei Bewerbergemeinschaften Umsätze addieren). Insoweit Ihr Unternehmen nicht länger als 3 Jahre auf dem Markt tätig ist, stellen Sie die Umsatzzahlen ab Geschäftsbeginn dar. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die ""Bereitstellung von Datenbanken zur Ermittlung fremdüblicher Finanzierungskosten bei der Spezialfinanzierung von Grundstücken"" in Höhe von 600.000 €.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bestätigen Sie, dass zur Leistungserbringung mind. 5 Mitarbeiter mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten" (Vertrieb, Beratung) zur Verfügung stehen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mitarbeiter für Support: Es steht mind. 1 Mitarbeiter mit verhandlungssicheren Deutschkenntnissen für die Leistungserbringung im Bereich Support zur Verfügung.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Referenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung bei der Finanzierung von Grundstücken handeln (vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass … ganz lesenReferenzen: Bei der Datenbank muss es sich um eine von der Marktpraxis anerkannte und angewendete Grundlage für die Bonitätsbeurteilung bei der Finanzierung von Grundstücken handeln (vgl. BFH v. 18.05.2021 - I R 4/17, Rz. 44.). Geben Sie mindestens zwei nachprüfbare Referenzen an, die belegen, dass Ihr Unternehmen Tätigkeiten in dem Segment "Datenbanken zur Bestimmung fremdüblicher Finanzierungskosten" erbracht hat, beziehungsweise gegenwärtig erbringt. Mindestens eine der Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen. Gehen Sie bei der Beschreibung insbesondere ein auf: 1) Name und Branche/Tätigkeitsbereich (öffentlicher / privater Auftraggeber) des Auftraggebers 2) Kontaktdaten des Auftraggebers (hier ist die Angabe nicht personenbezogener Kontaktdaten, wie z. Bsp. die Benennung eines Funktionspostfachs des Auftraggebers bzw. eines Ansprechpartners der den Kontakt zum Referenzkunden herstellt, ausreichend) 3) Auftragsbeginn und -ende (jeweils Monat / Jahr) 4) Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen Die Vergabestelle behält sich vor, die Aussagen beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren. Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf insgesamt 4 DIN A4 Seiten pro Referenz, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5. Überschreitet die Darstellung diesen Umfang, unterliegen ausschließlich die Inhalte der ersten 4 DIN A4 Seiten der Bewertung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 1 … ganz lesenDie Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Sophienstraße 6, 80333 München
Kontakt
ausschreibung@lfst.bayern.de
Auskünfte
Bayerisches Landesamt für Steuernausschreibung@lfst.bayern.de

Bei uns erfasst

376Bekanntmachungen
225Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Mehr von Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern

Alle 10 offenen Ausschreibungen von Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

227vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (164 Lose mit Angabe)
379.589 €Zuschlagswert im Median
229.936 € – 761.593 €mittlere Hälfte, 44 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2025
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.07.2025 auf 08.07.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6a2e986d-8fb2-49e7-bd15-1885c93a0fc7.