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vergebenEU-weitHochbauBau

Neubauvorhaben Wunderlichstraße in Leipzig - Probstheida

Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen LWB_ZE-2025-0069veröffentlicht 25.06.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 390 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate12.01.2026 – 29.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04103, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (63 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    siehe a) Vergabestelle
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Neubau Generalunternehmer-Bauleistung inkl. Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und schlüsselfertigen Errichtung zwei Wohngebäudekomplexe.

Beschreibung des Loses

Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) beabsichtigt, auf den drei Flurstücken 167/h, 356 und 349/1 der Gemarkung Probstheida, zwei Wohngebäudekomplexe zu errichten. Die Baugrundstücke weisen in etwa eine dreieckige Grundfläche auf. Das Grundstück 167/h (Haus 1) wird von der Wunderlichstraße im Süden, von der Zweifelstraße im Osten und der Crednerstraße im Westen begrenzt. Im Norden befindet sich angrenzend eine Berufsschule. Das Grundstück 356 liegt an der Wunderlichstraße. Im südlichen und südöstlichen Bereich grenzt das Grundstück an eine Kleingartensiedlung an. Die geplante Wohnbebauung orientiert sich an der vorhandenen Blockrandbebauung der angrenzenden Straßenzüge. Haus 1 erstreckt sich entlang der Credner- und Wunderlichstraße und beherbergt 59 Wohneinheiten in fünf (EG bis 4.OG) oberirdischen Geschossen. Im Erdgeschoss befindet sich zusätzlich eine Gewerbeeinheit. Entlang der Wunderlichstraße bietet das Haus 2 insgesamt 32 Wohneinheiten und nähert sich mit fünf (EG bis 4.OG) oberirdischen Geschossen der umliegenden Bebauung an. Beide Gebäude sind vollständig unterkellert, im Haus 1 findet sich zusätzlich eine Tiefgarage mit 34 Stellplätzen. Ein Teil der entstehenden Wohneinheiten in beiden Häusern (insgesamt 41 WE) sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte den Anforderungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen. Die restlichen Wohnungen sind frei finanziert und dementsprechend an keine Regularien gebunden, die sich aus einer Förderung ableiten. Die Gebäude sind im Effizienzhaus 55-Standard zu planen und zu errichten. Der Leistungsbeginn ist für Januar 2026 geplant.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Befähigung zur Berufsausübung: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen: 1.1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder W … ganz lesenBefähigung zur Berufsausübung: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen: 1.1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes - zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate; 1.2. Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes- soweit zutreffend oder die Vorlage der aktuellen IHK Bescheinigung; Eintragung als Generalunternehmer/Hochbauer/Maurer und Betonbauer; 1.3 Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; 1.4. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; 2. Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; 3. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), oder ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft. Die Verpflichtungserklärung für den Architekten und dessen Eintragung in die Architektenkammer ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmen FB 236 liegt den Verdingungsunterlagen bei. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen; 4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (FB 234 anbei), in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder späteren Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Der Auftraggeber wertes es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßnahme ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter /Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters; Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. 5. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im FB 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. FB 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei. 6. Der Auftraggeber wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von dem Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen: 1.1. Umsatz des Unternehmens jeweils be … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (FB 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen: 1.1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass sein Nettojahresumsatz in jedem einzelnen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils mindestens 17,0 Mio. EUR betragen hat; 1.2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; 1.3. Angaben zur Zahlung von Steuern; Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen; 1.4. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, 3 000 000,00 EUR für Sachschäden, 3 000 000,00 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden und 1 000 000,00 EUR für Umweltschäden. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) die nicht älter als 12 Monate - gerechnet ab Bekanntmachung geführt werden. 2. der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; 3. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), oder ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen; 4. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. 5. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im FB 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. FB 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei. 6. Der Auftraggeber wird fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von dem Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: 1.1. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jah … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: 1.1. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; 1.2. eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; 1.3. Es sind mindestens drei Referenzen für erbrachte Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Wohngebäudes mit Planungsleistungen im Zeitraum 01.01.2020 - 01.06.2025 (maßgeblich ist der Tag der Übergabe an AG) anzugeben mit: a. Anzahl der Wohneinheiten im schlüsselfertigen Wohnungsneubau mindestens 100 Wohneinheiten, b. Referenzen beinhalten Planungsleistung für LP 5 für Objektplanung und LP 5 für Technische Ausrüstung. Darstellung der Referenzen ab 01.01.2020 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragswertes/Projektvolumens, der Bruttogrundfläche und einer kurzen Beschreibung der Leistungen und der erbrachten Leistungsphasen (getrennt nach Objektplanung und Technische Ausrüstung); Vergleichbar sind insbesondere Referenzen mit folgendem Leistungsinhalt: Generalunternehmerleistungen; Planungs- und Bauleistungen im Schlüsselfertigbau für Wohngebäude (keine Schulen, keine Studentenwohnheime, keine Alten-/Pflegeheime), einschließlich Außenanlagen. Sind vergleichbare Referenzen bei präqualifizierten Bietern nicht in der PQ Datenbank hinterlegt, hat der Bieter geeignete Referenzen zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen! 1.4. Namentliche Benennung des für die Ausführung der Bauleistungen vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation, sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre und persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre für Neubau oder Sanierung mit Bauwerkskosten (KG 300-500) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen. 1.5. Benennung eines Architekten, dessen sich der Bieter zur Erfüllung der Bauverpflichtung bedienen kann. Architekt in vorgenanntem Sinne ist, wer gemäß Rechtsvorschrift seines Herkunftsstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu führen. Ist im Herkunftsstaat der betreffenden Person die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines externen Architekten bedient, muss dieser mit dem Angebot der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Architekten für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); Die Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmen FB 236 liegt den Verdingungsunterlagen bei. 2. Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; 3.Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), oder ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, so hat er/ sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Ang …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.01.2026
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
13.10.2025, 10:00 Uhr. siehe a) Vergabestelle
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Formblatt 234 anbei), in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftr … ganz lesenLeistung: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Formblatt 234 anbei), in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird, s. Pkt. 4 der Befähigung zur Berufsausübung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nach … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebostöffnung folgende Kommunikation (z.B. Biet … ganz lesen1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der Angebostöffnung folgende Kommunikation (z.B. Bieterinformation) werden elektonisch über evergabe.de bereitsgestellt. Auch die Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de. 2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren: Bieterfragen sind bis zum 22.09.2025 zugelassen, für später eingehende Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. 3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden. Andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. 4. Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform mit den dafür vorgesehenen elektronischen Dokumenten zugelassen Angebotsschreiben und Eigenerklärungen sind in Textform zu zeichnen. 5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 6. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen. 7. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.165vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.311 Lose mit Angabe)
265.371 €Zuschlagswert im Median
116.467 € – 605.353 €mittlere Hälfte, 773 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4d3d493-35e4-4e87-b0a4-5df9da8e5ced.