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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Neubau Trinkwasserspeicher samt Anlagentechnik des Wasserwerks Gersthofen; Los 1: Planung Nutzungsspezifische Anlagen § 53 HOAI und Zielfindungsphase für die Gesamtanlage; Los 2: Planung Elektrotechnischer Anlagen § 53 HOAI

Stadt Gersthofen · Gersthofen, Bayern

Aktenzeichen 2024-AL-VgV-057veröffentlicht 15.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 873 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
84 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gersthofen86368, Landkreis Augsburg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:10 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadtwerke der Stadt Gersthofen planen als erste Maßnahme zum Ersatzneubau des sanierungsbedürftigen Wasserwerkes den Neubau von zwei Trinkwasserspeichern, die für den mittelfristigen Betrieb in die bestehende Anlage zu integrieren sind. Bis zur Wiederinbetriebnahme der Brunnen wird die Stadt Gersthofen voll umfänglich mit Trinkwasser über die Stadtwerke Augsburg versorgt. Perspektivisch soll die Trinkwasserversorgung von zwei im Jahr 1974 in Betrieb gegangenen Tiefbrunnen im Wasserschutzgebiet westlich der Bahntrasse Augsburg-Donauwörth bedient werden. Unter dem Vorbehalt, dass die Restgrundstücksfläche ausreichend ist und das Wasser im östlich der Bahntrasse liegenden Wasserwerk aufbereitet und zwischengespeichert wird, ist für den Ersatzneubau der bestehende Wasserwerksstandort östlich der Bahntrasse vorgesehen. In einer ersten Baumaßnahme zum Neubau des Wasserwerks auf dem bestehenden Gelände sollen die Trinkwasserbehälter samt Einhausungsbauwerk neu gebaut werden. Es sollen Behälter samt der für den Betrieb der Behälter notwendigen Pumpen errichtet werden. Die Gesamtanlage samt Behältergröße ist als Teil der Planung zu dimensionieren. Die Wasserkammergröße wird voraussichtlich mind. 3.000 m3 Gesamtvolumen sein. Es ist von einer Eigengewinnung und auch einem Fremdbezug des Wassers auszugehen. Bei den Behältern handelt es sich um Redundanzbehälter sowie zur Druckstabilisierung und Optimierung des täglichen Betriebes. Soweit wirtschaftlich möglich, nicht Gegenstand der ersten Baumaßnahme sind: - die Notstromversorgung der Pumpen - der Batteriestrom für die Fernwirk- und Kommunikationstechnik - Starkstrom-Trafoanlagen - Die Leitwarte, die neu zu errichtenden Komponenten sollen an die bestehende Leitwarte angeschlossen werden. Es werden keine Arbeitsstätten in der Einhausung vorgesehen. Eine Aufbereitung in einem späteren Bauabschnitt wird sich aufgrund der günstigen Wasserchemie voraussichtlich in Grenzen halten. Eine RZWas-Förderung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht leistbar. Das Einhausungsbauwerk soll so gestaltet werden, dass auf dem Dach eine PV-Anlage errichtet werden kann. Die Abstimmung der finalen Leistungsfristen des Vertrages erfolgt in der Angebotspräsentation.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Planung Nutzungsspezifische Anlagen § 53 HOAI und Zielfindungsphase für die Gesamtanlage

Es sind Trinkwasserspeicher, ein Pumpwerk und Druckausgleichsbehälter gem. HOAI 53 Anlagengruppe 7, LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 und Anlagengruppe 1 (Abwasser) LPH 1 bis 9 zu planen. Die beiden Trinkwasserspeicher sind nach derzeitigem Kenntnisstand in Edelstahlausführung in einer Einhausung vorgesehen. Die Planung des Versorgungsnetzes außerhalb des Wasserwerksgrundstücks sind nicht Gegenstand der Leistung. Neben den wasserführenden Teilen sind auch alle Zugangselemente wie Arbeitsbühnen, Leitern und Treppen Gegenstand des Auftrages. Auch alle Messeinrichtungen und Fühler, Sicherheitseinrichtungen und Nebenaggregate sind Gegenstand der Planung. Insbesondere zu planen ist die lagerichtige Situierung von Messgeräten. Es sind in jedem Fall drehzahlgeregelte Pumpen vorgesehen, die Bemessung und Art der Kreiselpumpen steht noch nicht fest und ist im Zuge der Planung festzulegen. Bei der Auswahl der Pumpen sowie deren Regelung ist auf die Spezifika des nachgelagerten Netzes einzugehen. Der Anschluss der neuen Anlagen an das Versorgungsnetz ist Teil der Leistung. Im Zuge der LPH 1 der HOAI als erste Beauftragungsstufe wird eine Zielfindungsphase für den Endausbauzustand, evtl. mit Vergleich von Standortvarianten, evtl. erforderlicher Anlagen für eine Wasseraufbereitung, die Konzeption der Leitungsverbindungen zu Brunnen als Besondere Leistung beauftragt. Die wasserchemischen Kennwerte liegen vor und können als Grundlage der Planung verwendet werden. Die Bauwerks- und elektrotechnische Planung wird hierbei von Dritten geleistet. Die Bauwerksplanung ist Leitplaner ab der LPH 2 der HOAI. Die Berechnungen zur Rohrhydraulik und der erforderlichen Pumpenleistungen ist Gegenstand des Auftrages, nicht jedoch die Rohrhydraulik für das Gesamtnetz. Sofern erforderlich ist eine Kranbahn über den Pumpen zu planen. Die gesamte Planung ist als 3D-Planung zu erstellen. Baubegleitend sind Reinigungsarbeiten und vor Inbetriebnahme eine Desinfektion zu planen und zu betreuen. Sofern im Zuge der Inbetriebnahme Messungen durch den Anlagenersteller erforderlich sind, ist die Koordinierung dieser in der Grundleistung enthalten. Die Bereitstellung der für Sachverständigenabnahmen erforderlichen Unterlagen ist Grundleistung des Bieters.

84 Monate–
2
Planung Elektrotechnischer Anlagen § 53 HOAI

Es sind SPS-Steuerung, Fernwirk- und Prozessleittechnik gem. HOAI 53 Anlagengruppe 4,5 und 8, LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 zu planen. Es sind in jedem Fall drehzahlgeregelte Pumpen (von Dritten zur Planung) vorgesehen, die Art der Kreiselpumpen steht noch nicht fest und ist im Zuge der Planung festzulegen. Ein Raumluftentfeuchtungsgerät ist auf Grundlage der Bemessung des Bauhpysikers zu planen. Im Zuge der LPH 1 der HOAI als erste Beauftragungsstufe wird eine Zielfindungsphase für den Endausbauzustand, evtl. mit Vergleich von zwei Standortvarianten unter Einbeziehung der Prüfung der Weiterverwendung der vorhandenen 500 kVA Netzersatzanlage und des Trafos beauftragt. Die maschinentechnische und Bauwerksplanung wird hierbei von Dritten geleistet. Optionen für eine Erweiterung gem. Punkt 5.1.1 sind eine weitere Besondere Leistung. Die gesamte Planung ist als 3D Planung zu erstellen. Sofern im Zuge der Inbetriebnahme Messungen durch den Anlagenersteller erforderlich sind, ist die Koordinierung dieser in der Grundleistung enthalten. Die Bereitstellung der für Sachverständigenabnahmen erforderlichen Unterlagen ist Grundleistung des Bieters.

84 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 3. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall … ganz lesenEs werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 3. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-, Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-, Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 5. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 6. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 7. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
Kriterium
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grund … ganz lesenDer verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. — Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Kriterium
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlaut … ganz lesenNachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 1.500 000 EUR für Personenschäden und 1.500 000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Kriterium
1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Anlagentechnik Eignungskriterien". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des … ganz lesen1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Anlagentechnik Eignungskriterien". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), 3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Kriterium
Mittel des Umsatzes, der in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
Kriterium
Durchschnittliche Beschäftigungsanzahl der Ingenieure und Techniker in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 einschl. Inhaber
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: LPH 2-5 § 55 für die Planung einer Anlage in einem Wasserwerk Anlagengruppe 7 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und a … ganz lesenMindestanforderung an das Referenzprojekt: LPH 2-5 § 55 für die Planung einer Anlage in einem Wasserwerk Anlagengruppe 7 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C, Anlage mit ventilgesteuerten Rohrnetzen, Anlage mit elektromechanischen Pumpen, Planung eines in sich funktionsfähigen Anlagenteiles, KG 470 gem. DIN 276 mind. 1,0 Mio. brutto
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Erfahrung in der Gesamtkoordination von Studien und Untersuchungen, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Projekt mit Objektplanung und mind. 2 Fachplanungen, KG 300 +400 gem. DIN 276 mind. 4,0 Mio. brutto
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass: Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahmen führt.
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 1 HOAI und die Zielfindungsphase. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, d … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 1 HOAI und die Zielfindungsphase. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsstufe 2: LPH 2 und 3 gem. HOAI, Leistungsstufe 3: LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI (soweit Grundleistung), Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI (soweit Grundleistung). Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen. ___ Option: Reduzierung des Umfanges um die Zielfindungsphase. Überprüfungsklausel: Änderung der Rahmenbedingungen für das Wasserwerk durch Änderung in den Bedingungen Dritter z.B. Gesetzliche Anforderungen. ___ Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Überprüfungsklausel: Eignung der nutzungsspezifischen Anlagen im Bestand für den weiteren Betrieb.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB); 3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform e … ganz lesenBewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. ___ 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. ___ 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. ___ 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. ___ 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. ___ 8) Hinweis zu einer etwaigen Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend den nächst platzierten Bewerber zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannten Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann in angemessener Frist, in jedem Fall jedoch 10 …

Los 2

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 3. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall … ganz lesenEs werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV, 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, 3. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben, 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-, Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-, Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften, 5. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben, 6. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 7. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG, 8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
Kriterium
Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Elektrotechnik berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimat … ganz lesenDer verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Fachrichtung Elektrotechnik berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. — Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Kriterium
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlaut … ganz lesenNachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. 1.500 000 EUR für Personenschäden und 1.500 000 EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Kriterium
1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Elektroanlagen Eignungskirterien". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des … ganz lesen1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Elektroanlagen Eignungskirterien". 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Nachunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), 3. Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Kriterium
Mittel des Umsatzes, der in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
Kriterium
Durchschnittliche Beschäftigungsanzahl der Ingenieure und Techniker in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 einschl. Inhaber
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-5 § 55 für die Planung einer Anlage in Anlagengruppe 4 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und abgeschlossen … ganz lesenMindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-5 § 55 für die Planung einer Anlage in Anlagengruppe 4 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C, Projekt mit hohen Anforderungen an die Versorgungssicherheit d.h. Redundanzsysteme bei den aktiven Komponenten, Neubau einer Anlage, Projekt mit komplexer SPS-Steuerung, KG 470 gem. DIN 276 mind. 0,5 Mio. brutto
Kriterium
Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-5 § 55 für die Planung einer Anlage in einem Wasserwerk Anlagengruppe 8 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht … ganz lesenMindestanforderung an das Referenzprojekt: Alle LPH 2-5 § 55 für die Planung einer Anlage in einem Wasserwerk Anlagengruppe 8 erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Vorhaben mit Baubeginn seit 01.01.2018, 1 Referenzprojekt, Weitere Kriterien: Alle LPH 6-8 § 55 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB B und C, KG 480 gem. DIN 276 mind. 0,2 Mio. brutto, System mit Bedienung von mind. 200 Datenpunkten, Software für hohe Betriebssicherheit d.h. Notfallsystemen, Fernwirktechnik mit Anbindung zu SPS-Steuerungen, Einbindung der Anlage in eine Bestandsanlage
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass: Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahmen führt.
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 1 HOAI und die Zielfindungsphase. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, d … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1: Das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphase 1 HOAI und die Zielfindungsphase. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Leistungsstufe 2: LPH 2 und 3 gem. HOAI, Leistungsstufe 3: LPH 5, LPH 6 und LPH 7 gem. HOAI (soweit Grundleistung), Leistungsstufe 4: LPH 8 und LPH 9 gem. HOAI (soweit Grundleistung). Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen. ___ Option: Reduzierung des Umfanges um die Zielfindungsphase. Überprüfungsklausel: Änderung der Rahmenbedingungen für das Wasserwerk durch Änderung in den Bedingungen Dritter z.B. Gesetzliche Anforderungen. ___ Option: Die Erweiterung des Auftrages in jeder Auftragsstufe um bis zu 50% des Beschaffungsumfanges ohne erneute Ausschreibung wird unter den Bedingungen GWB § 132 Abs. 2 vorbehalten. Die betrifft die Planung einer Netzersatzanlage, eines Trafos und Programmierungsleistungen für die Prozessleittechnik sowie den Bau einer PV-Anlage. Überprüfungsklausel: Eignung der elektro- und nutzungsspezifischen Anlagen im Bestand für den weiteren Betrieb.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Nr. 2GWB); 3) Verstöße gegen Vergabe Vorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB); 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform e … ganz lesenBewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ 2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. ___ 3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. ___ 4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ 5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. ___ 6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss. ___ 7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. ___ 8) Hinweis zu einer etwaigen Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend den nächst platzierten Bewerber zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannten Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann in angemessener Frist, in jedem Fall jedoch 10 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2bfe344-2845-4a3c-8719-0744edb4789a.