Neubau Trave Campus der Handwerkskammer Lübeck - Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI
Handwerkskammer Lübeck · Lübeck, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen HLSveröffentlicht 06.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 53 Monate
- 11.08.2025 – 31.12.2029
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 53 Monate11.08.2025 – 31.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lübeck23552, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 385 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Personelle Besetzung - Gewichtung 35%35 %
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%25 %
- Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%15 %
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%5 %
- Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 31 Monaten
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Die Handwerkskammer Lübeck plant den Neubau des Trave Campus im Stadtbezirk Alt-Moisling/Genin.
Es sollen drei Einzelgebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Das dreigeschossige Hauptgebäude (süd-östlich) bestehend aus den Teilen Werkstattgebäude (WG), Seminar- und Verwaltungsgebäude (SV) sowie dem Gästehaus (GH). Die zweigeschossige Nutzfahrzeughalle (NFZ, befindet sich im nord-westlichen Bereich) sowie dem eingeschossigen Betriebsgebäude (BE; befindet sich im süd-westlichen Bereich). Im Hauptgebäude sind über ein Sockelgeschoss die einzelnen Gebäudeteile (WG, SV und GH) miteinander Verbunden.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI
Beschreibung des Loses
Die Handwerkskammer Lübeck plant den Neubau des Trave Campus im Stadtbezirk Alt-Moisling/Genin.
Es sollen drei Einzelgebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Das dreigeschossige Hauptgebäude (süd-östlich) bestehend aus den Teilen Werkstattgebäude (WG), Seminar- und Verwaltungsgebäude (SV) sowie dem Gästehaus (GH). Die zweigeschossige Nutzfahrzeughalle (NFZ, befindet sich im nord-westlichen Bereich) sowie dem eingeschossigen Betriebsgebäude (BE; befindet sich im süd-westlichen Bereich). Im Hauptgebäude sind über ein Sockelgeschoss die einzelnen Gebäudeteile (WG, SV und GH) miteinander Verbunden. Es ergeben sich somit folgende Gebäudeebenen: Grundstück • Grundstücksfläche (GF): ca. 49.806 m² • Bebaute Fläche (BF; GRZ I): 10.504,25 m² • Unbebaute Fläche (UF, gemessen an GRZ I:): ca. 39.301,75 m² • Außenanlagenfläche (AF): ca. 43.528 m² • Dachbegrünung: 5.810 m² Der Trave-Campus wird aus folgenden Funktionseinheiten bestehen: 1. Verwaltung 2. Seminarbereich 3. Gästehaus mit 40 Gästezimmern (32 Doppelzimmer, 6 Einzelzimmer, 2 barrierefreie Zimmer) inkl. Fitnessbereich und Freizeitflächen im Außen- und Innenbereich 4. Verpflegung (Mensa für ca. 168 Essen in 2 Schichten, Caféteria) 5. Ausbildung / Unterricht (Fachbereiche): - Elektro - Feinwerkmechanik - KFZ + NFZ - Metallbau - Schweißen - Sanitär, Heizung, Klima (SHK) - Friseur 6. Technik inkl. Technischer Betrieb 7. Lager 8. Erschließung (Verkehrsflächen) 9. Sanitärräume und Sozialräume
Es wurden in der Leistungsphase 3 - Entwurf folgende anrechenbare Kosten (Brutto) berechnet: KG 410 2.910.242,93 € KG 420 3.669.616,77 € KG 430 3.555.558,00 € KG 480 1.460.900,93 €
Terminlich wird eine Fertigstellung der Maßnahme bzw. Nutzungsaufnahme bis Ende 2029 angestrebt.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Personelle Besetzung - Gewichtung 35%
- Qualität
- Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25%
- Qualität
- Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%
- Qualität
- Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
- Preis
- Honorarangebot - Gewichtung 20%
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 7.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 6.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 8.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 9.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 10.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für P … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Berufshaftverpflichtung s. Vergabeunterlage C- Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten … ganz lesenkürzer
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz für Leistungen der Leistungen Technische Ausstattung (Anlagengruppe … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz für Leistungen der Leistungen Technische Ausstattung (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 8) netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 500.000 EUR/a (2,5 Punkte), - Jahresmittel < 500.000 EUR/a (0 Punkte).- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug au … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 10 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 10 und ≥ 5 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 5 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).- Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen (d. h. in Betreib genommenen) Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahr … ganz lesenkürzer
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen (d. h. in Betreib genommenen) Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2020 bzw. noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt (= MIndestanforderung). Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme. (3 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (3 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Berufsbildungsstätte mit Werkstattbereich. (5 Punkte). — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410+420+430+480 ≥ 10,0 Mio. EUR brutto. (4 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt überstieg die Kostenfeststellung die Kostenberechnung um weniger als 10% (Kosten Kgr. 410+420+430+480) (4 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht (4 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. (3 Punkte). — Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (3 Punkte). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.08.2025
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
— Leistungsphasen 7-9 gemäß § 55 HOAI (Stufe 2, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftr … ganz lesenkürzer
— Leistungsphasen 7-9 gemäß § 55 HOAI (Stufe 2, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. — Die vorliegende Entwurfsplanung (LP 3) für den Gebäudeteil Verwaltung- und Seminargebäude, Ebene E1 (Achse S-R bis Achse S-V und Achse S-11 bis Achse S-18), ist an die neuen Grundrisse der Objektplanung anzupassen. Dies beinhaltet die Überarbeitung der Leitungsführung in anderen Bereichen, die Anpassung der Schemata sowie die Aktualisierung der jeweiligen anlagenspezifischen Komponenten (Die Daten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen). Für die Anpassung wird ein Zeitaufwand von 100 h eingeschätzt der als Pauschale anzubieten ist. Es wird zudem gebeten eine eigene Einschätzung zum Aufwand innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. — Besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI, hier insbesondere: • Prüfen und Anerkennung von Schalplänen des Tragwerkplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchplanung • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z.B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder Computer-Aided Facility Management-Konzepte- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- plattform.aumass.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. Für die Erstellung, Bearbeitung und Einreichung der Bewerbungsunterlagen sowie die bloße Teilnahme am Vergabeverfahren werden keine Kosten erstattet (vgl. § 77 Abs. 1 VgV). Die Erstellung der Angebotsunterlagen wird der Auftraggeber mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 € je Bieter bzw. Bietergemeinschaft honorieren. Der erfolgreiche Bieter bzw. die erfolgreiche Bietergemeinschaft ist hiervon ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Breite Straße 10/12, 23552 Lübeck
- Website
- hwk-luebeck.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KGvergabemanagement@
hitzler-ingenieure.de
Bei uns erfasst
- Neubau Trave Campus der Handwerkskammer Lübeck - Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5 und 6), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI26.03.2026
- Neubau Trave Campus der Handwerkskammer Lübeck - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (Werkstatttechnik), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI12.12.2025
- Neubau Trave Campus der Handwerkskammer Lübeck - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (Küchentechnik), Leistungsphasen 5 - 9 gemäß §§ 55 ff. HOAI12.12.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- B2K und dn Ingenieure GmbH4 Zuschläge
- OFP GmbH3 Zuschläge
- Peil und Partner Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- AIS Management GmbH2 Zuschläge
- BCS GmbH2 Zuschläge
- Horn + Horn Ingenieure Part mbB2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 08.04.2024 auf 08.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bccce3b2-8301-4473-bcd0-9581d17459a9.