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Neubau Staatsdarre - Freianlagenplanung

Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung · Pirna OT Graupa, Sachsen

Aktenzeichen 2025-VG-GL20-0021veröffentlicht 11.07.2025erstmals 11.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 451 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
39 Monate19.09.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Neubau eines Saatgutaufbereitungsbetriebs mit Saatgutlagerung (Ersatzinvestition Staatsdarre Flöha) - Planungsleistungen für Freianlagen

Beschreibung des Loses

Planungsleistungen Freianlagen: Zu erbringen sind vom Auftragnehmer Planungsleistungen im Rahmen des oben im Punkt 2 beschriebenen Bauvorhabens. Die Gebäudeplanung ist bereits Ende 2023 beauftragt worden und entsprechend weit fortgeschritten. Das Planungsbüro ist H2 ARCHITEKTUR by hendrik heine, Lößnitzer Straße 15, 09350 Lichtenstein/Sa. Die Freianlagenplanung hat in enger Zu-sammenarbeit mit diesem Büro zu erfolgen. Die Grundleistungen sind nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, LPH 1 - 9, §§ 38 - 40, zu erbringen. Fest beauftragt werden die LPH 1 - 4, §§ 38-40, optional die Leistungsphasen 5 - 9.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zu-/Abschläge Freianlagenplanung100 %
Kosten
Zu-/Abschläge Freianlagenplanung

Eignung7 von 7 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwo … ganz lesenTeilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben. Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen (z … ganz lesenWenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben. Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Angebot nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu überprüfen. Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften auch einzelne Mitglieder) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n). In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft. Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen berufen möchte. In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass das andere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist die Bietergemeinschaftserklärung (gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder, Benennung des bevollmächtigten Vertreters) mit dem Angebot abzugeben. Ferner ist anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche Leistungen im Auftragsfall erbringen wird.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von  Personenschäden: 3,0 Mio. Euro.  Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht si … ganz lesenEin aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von  Personenschäden: 3,0 Mio. Euro.  Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro. je mit zweifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Eigenerklärungen des Bieters genügen nicht. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Auftraggeber stellt im Folgenden Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des/der Bieter. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: … ganz lesenDer Auftraggeber stellt im Folgenden Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit des/der Bieter. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein. Der Auftraggeber verlangt als Mindestanforderungen: Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben. Diese Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:  Neuplanung von Freianlagen eines vergleichbaren Objektes  mindestens Leistungsphasen 1 - 8 (§ 39 HOAI) bereits erbracht  Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2018  Gesamtbaukosten (KG 500), mind. 400.000 Euro netto, mindestens Honorarzone III
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.09.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
verbindlich werden zunächst die Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt. Frist für die Vorlage der Genehmigungsplanung: 30.11.2025; optional werden Leistungsphasen 5-9 beauftragt
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
37 Tage
Angebotsöffnung
13.08.2025, 09:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Vertragsbeginn mit Auftragserteilung unabhängig von der Vorgabe BT-536; verbindlich werden zunächst die Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt. Frist für die Vorlage der Genehmigungsplanung: 30.11.2025; optional werden Leistungsphasen 5-9 beauftragt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa
Kontakt
sbs.poststelle@smul.sachsen.de

Bei uns erfasst

214Bekanntmachungen
28Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen (17 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 13.08.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 13.08.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.08.2025 auf 25.08.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72e3b5c6-cdbd-49ce-a1ee-7fe902f5c932.