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Neubau Spree-Regine-Hildebrandt-Schule in Fürstenwalde/Spree - nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren nach Nichtoffenem Wettbewerb mit städtebaulichen Ideenteil

Landkreis Oder-Spree, Der Landrat, Dezernat III, Amt 65 · Beeskow, Brandenburg

Aktenzeichen 65-WB-Neubau-SRHSveröffentlicht 05.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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in 18 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
45 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Weitere Auftragskriterien30 %
  • Honorarangebot20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt den Neubau einer 2-zügigen Förderschule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt "geistige Entwicklung" für max. 192 Schüler/Schülerinnen im Rahmen der Entwicklung des "Spree-Campus Fürstenwalde Süd" in Fürstenwalde/Spree. Mit dem Neubau soll das bestehende Schulgebäude der Regine-Hildebrandt-Schule am Tränkeweg aufgegeben werden, welches eine seit zwei Jahrzehnten andauernde Interimslösung bildet, die den wachsenden Bedarf an entsprechenden Schulplätzen schon heute nicht mehr abdecken kann und weder den organisatorischen, technischen noch baulichen Anforderungen einer Schulnutzung entspricht. Das Raumprogramm umfasst neben Klassen-, Differenzierungs- und Fachräumen u.a. einen Mehrzweckraum, ein Bewegungsbad nebst Nebenräumen, einen Therapiebereich mit Räumen mit unterschiedlichen Funktionsbelegungen auch Räume für die Schulverwaltung, das Technische Personal und Lager-/ Technikflächen. Zudem sind Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen zu planen. Im Rahmen des durchzuführenden Wettbewerbs sollte darüber hinaus, als städtebaulicher Ideenteil, ein Konzept für den Spree-Campus unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung und der in Planung befindlichen Bebauung weiterentwickelt und neue Perspektiven und Visionen für die Entwicklung eines Verwaltungsstandorts (Verwaltungsgebäude + Parkhaus) eröffnet werden. Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgte als nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Architekten/Architektinnen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen nach RPW 2013 gemäß §3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und VgV 2016 mit städtebaulichem Ideenteil. In einem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) wurden insgesamt 15 Teilnehmer aus Architekten/Architektinnen und Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen für den Wettbewerb bestimmt. Am 25.01.2024 tagte das Preisgericht zum Wettbewerbsverfahren "Neubau Spree-Regine-Hildebrand-Schule". Das Preisgericht gab eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Wie in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer VI.3) und in der Auslobung unter Pkt. 1.13 beschrieben, sollten die ausgeschriebenen Planungsleistungen - unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts - im Wege eines nachgeschalteten Verhandlungsverfahrens mit allen Preisträgern vergeben werden. Als Ergebnis der Vergabegespräche wurde der 1. Preisträger mit der Leistungserbringung beauftragt.

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021: 1. Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2021 §34, Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 9; 2. Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI 2021 §39, Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 9; 3. Leistungen für Brandschutz in Anlehnung an AHO-Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 5 und 8. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises einschließlich des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Die Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 9 erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe, bis ggf. Leistungsphase 9, kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Weitere Auftragskriterien30 %
Honorarangebot20 %
Qualität
Wettbewerbsergebnis
Qualität
Weitere Auftragskriterien1. Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams / Arbeistaufteilung (7%) 2. Beschreibung der internen Arbeitsweise (Arbeitsabläufe, Arbeitsinstrumente) und der Herangehensweise / Methodik zur Erfüllung des Auftrags (u.a. zur Umsetzung der Anforderungen der Nachhaltigkeitszertifizierung (z.B. BNB, DGNB, LEED, QNG u.a.)) (6%) 3. Umgang mit terminlichen Anforderungen, Terminmanagement, Arbeitsweise bei terminlichen Störungen (7%) 4. Umgang mit Kostenanforderungen, Kostenmanagement, Arbeitsweise bei ungewollten Kostensteigerungen (7%) 5. Überarbeitungspotential (3%)
Preis
HonorarangebotHonorar für Grundleistungen inkl. Zu-/Abschlag, ggf. Besondere Leistungen, Nebenkosten und Pauschalen der angegebenen Stundensätze für die zu beauftragenden Leistungsbilder insgesamt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
45 Monate
Verlängerung
Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen.
Optionen
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Mit dem Abschluss des Vertrages … ganz lesen(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 (vom erreichten Planungsstand des Wettbewerbs im Ergebnis der Vergabeverhandlung), 3 und 4 gem. HOAI 2021 §34 und §39 sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 des Brandschutzes in Anlehnung an AHO-Schriftenreihe Nr. 17 der AHO-Fachkommission "Brandschutz" zu beauftragen (Stufe 1/2), soweit dies nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung ist. (2) Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind insb. die Einhaltung der Kosten und Termine, der entsprechend Ergebnisprotokoll zu bearbeitenden Hinweise / Kritikpunkte, der zusätzlichen im Anschreiben zur Einladung zum Vergabegespräch mitgeteilten Hinweise/Anforderungen seitens des Ausloberin, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit. (3) Vergabe Besonderer Leistungen, sofern und soweit diese erforderlich werden (s. Leistungsbilder Vertrag).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich Mann Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GW … ganz lesenMit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die unter 5.1.3 angegebene Vertragsaufzeit ist als Zirka-Angabe zu verstehen. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Die Angabe ist zudem ohne Projektabschluss inkl. Abrechnung, Gewährleistungszeit.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJ62BB Der unter Ziffer 2.1.3 und 6.1.2 dieser Bekanntmachung anzugebenden geschätzte Wert bzw. Auftragswert unterliegt bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmnerischen Betriebsgeheimnis. Deshalb wird nicht der geschätzte bzw. tatsächliche Auftragswert angegeben, sondern ein fiktiver, der keinesfalls dem ordnungsgemäß geschätzten bzw. tatsächlichen Auftragswert entspricht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
sander.hofrichter planungsgesellschaft mbH, Berlin1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landkreis Oder-Spree, Der Landrat, Dezernat III, Amt 65
Anschrift
Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16a821ba-a514-437c-9624-3aa6dae8b9b3.