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Neubau Sportanlagen Odendorf - Planungsleistungen (Objektplanung Freianlagen; Objektplanung Verkehrs-anlagen)

Gemeinde Swisttal · Swisttal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HWSB21_SWI_M11-13_V001veröffentlicht 05.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1027 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport-elvis.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Persönliche Referenzen der vorgesehenen projektverantwortlichen Person70 %
  • Preis/Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der hier zu vergebenen Planungsleistungen sind die Objektplanung Freianlagen und die Objektplanung Verkehrsanlagen. Die Gemeinde Swisttal wurde durch das Hochwasser im Juli 2021 stark getroffen und großflächig überflutet. Dabei lagen die Schwerpunkte vor allem in den Bereich Odendorf und Heimerzheim. In Odendorf war der Einzugsbereich des Orbachs am stärksten betroffen, weshalb die Sportanlagen in der Straße „Am Sportplatz“ vollständig überflutet und zerstört wurden. Hiervon waren die Sportschützen, der Tennisverein, die Sporthalle sowie der Fußballverein betroffen. Eine Sanierung der geschädigten Objekte ist jedoch an dem bisherigen Standort nicht wirtschaftlich, weshalb ein Neubau an einer anderen Stelle vorgenommen wird. Hierzu wurde eine Fläche an der L 11, nahe des Wanderparkplatzes ausgewählt. Dort sollen auf einer Fläche von ca. 45.000 m² die Sportvereine ihre neue Heimat finden, so dass eine gemeinsame Sportanlage entsteht. Zusätzlich zu den Sportanlagen wird eine Parkplatzfläche entstehen, weshalb die Anbindung von der L 11 auf die Parkplatzfläche in Form eines Linksabbiegers errichtet werden soll. Außerdem ist ein Gehweg geplant, welcher die Sportanlagen an die Ortschaft Odendorf anbindet. Auf dem Gelände sollen zwei Tennisplätze, ein Fußballplatz inkl. Tribüne und Sportlerheim, eine Bogenwiese inkl. Schützenhaus, ein Paddleplatz, ein Soccerplatz sowie eine 3-fach Halle errichtet werden. Für die Entwässerung der gesamten Anlage wird ein Regenwasserkanal erforderlich. Zusätzlich hierzu soll ein Regenrückhaltebecken neben die Fläche der Sportanlagen gebaut werden, welches das angesammelte Regenwasser speichert. Die Gebäude, wie Sportlerheim und Schützenhaus bekommen einen Frischwasseranschluss, wofür Leitungen über die gesamte Fläche hinweg verlegt werden müssen. Im Bereich der Verkehrsanlagen soll die L 11 einen zusätzlichen Linksabbieger auf die neue Parkplatzfläche erhalten. Außerdem soll ein Gehweg entlang der L 11 bis hin zum Ortsteil Odendorf gebaut werden. Auf dem Gelände der Sportanlagen wird ebenfalls ein Gehweg zwischen den verschiedenen Plätzen erstellt. Zur Klärung der Beschaffung des vorhandenen Bodens sowie möglicher Belastungen des Bodenmaterials sind zusätzlich Baugrunduntersuchungen erforderlich. Hierbei sollen mittels quantifizierten Bodenproben Aussagen zu vorhandenen Altlasten, Verunreinigungen sowie anstehendem Grundwasser getroffen werden. Neben der Klärung der Bodenbeschaffenheit wird eine Überprüfung der gesamten Fläche auf Kampfmittel notwendig. Nach Abklärung der Bestandssituation werden während der Bauphase eine Bauvermessung sowie eine Straßenschlussvermessung inkl. neuer Katasteraufnahme notwendig.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung Freianlagen gem. §§ 39 ff. der HOAI 2021 in den Leistungsphasen 3-8

Gegenstand des hier zu vergebenen Loses (Los 1) sind Planungsleistungen für die Objektplanung der Freianlagen. Die Gemeinde Swisttal wurde durch das Hochwasser im Juli 2021 stark getroffen und großflächig überflutet. Dabei lagen die Schwerpunkte vor allem in den Bereich Odendorf und Heimerzheim. In Odendorf war der Einzugsbereich des Orbachs am stärksten betroffen, weshalb die Sportanlagen in der Straße „Am Sportplatz“ vollständig überflutet und zerstört wurden. Hiervon waren die Sportschützen, der Tennisverein, die Sporthalle sowie der Fußballverein betroffen. Eine Sanierung der geschädigten Objekte ist jedoch an dem bisherigen Standort nicht wirtschaftlich, weshalb ein Neubau an einer anderen Stelle vorgenommen wird. Hierzu wurde eine Fläche an der L 11, nahe des Wanderparkplatzes ausgewählt. Dort sollen auf einer Fläche von ca. 45.000 m² die Sportvereine ihre neue Heimat finden, so dass eine gemeinsame Sportanlage entsteht. Zusätzlich zu den Sportanlagen wird eine Parkplatzfläche entstehen, weshalb die Anbindung von der L 11 auf die Parkplatzfläche in Form eines Linksabbiegers errichtet werden soll. Außerdem ist ein Gehweg geplant, welcher die Sportanlagen an die Ortschaft Odendorf anbindet. Auf dem Gelände sollen zwei Tennisplätze, ein Fußballplatz inkl. Tribüne und Sportlerheim, eine Bogenwiese inkl. Schützenhaus, ein Paddleplatz, ein Soccerplatz sowie eine 3-fach Halle errichtet werden. Für die Entwässerung der gesamten Anlage wird ein Regenwasserkanal erforderlich. Zusätzlich hierzu soll ein Regenrückhaltebecken neben die Fläche der Sportanlagen gebaut werden, welches das angesammelte Regenwasser speichert. Die Gebäude, wie Sportlerheim und Schützenhaus bekommen einen Frischwasseranschluss, wofür Leitungen über die gesamte Fläche hinweg verlegt werden müssen. Im Bereich der Verkehrsanlagen soll die L 11 einen zusätzlichen Linksabbieger auf die neue Parkplatzfläche erhalten. Außerdem soll ein Gehweg entlang der L 11 bis hin zum Ortsteil Odendorf gebaut werden. Auf dem Gelände der Sportanlagen wird ebenfalls ein Gehweg zwischen den verschiedenen Plätzen erstellt. Zur Klärung der Beschaffung des vorhandenen Bodens sowie möglicher Belastungen des Bodenmaterials sind zusätzlich Baugrunduntersuchungen erforderlich. Hierbei sollen mittels quantifizierten Bodenproben Aussagen zu vorhandenen Altlasten, Verunreinigungen sowie anstehendem Grundwasser getroffen werden. Neben der Klärung der Bodenbeschaffenheit wird eine Überprüfung der gesamten Fläche auf Kampfmittel notwendig. Nach Abklärung der Bestandssituation werden während der Bauphase eine Bauvermessung sowie eine Straßenschlussvermessung inkl. neuer Katasteraufnahme notwendig.

––
2
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. der HOAI 2021 in den Leistungsphasen 3-8

Gegenstand des hier zu vergebenen Loses (Los 2) sind Planungsleistungen für die Objektplanung der Verkehrsanlagen. Die Gemeinde Swisttal wurde durch das Hochwasser im Juli 2021 stark getroffen und großflächig überflutet. Dabei lagen die Schwerpunkte vor allem in den Bereich Odendorf und Heimerzheim. In Odendorf war der Einzugsbereich des Orbachs am stärksten betroffen, weshalb die Sportanlagen in der Straße „Am Sportplatz“ vollständig überflutet und zerstört wurden. Hiervon waren die Sportschützen, der Tennisverein, die Sporthalle sowie der Fußballverein betroffen. Eine Sanierung der geschädigten Objekte ist jedoch an dem bisherigen Standort nicht wirtschaftlich, weshalb ein Neubau an einer anderen Stelle vorgenommen wird. Hierzu wurde eine Fläche an der L 11, nahe des Wanderparkplatzes ausgewählt. Dort sollen auf einer Fläche von ca. 45.000 m² die Sportvereine ihre neue Heimat finden, so dass eine gemeinsame Sportanlage entsteht. Zusätzlich zu den Sportanlagen wird eine Parkplatzfläche entstehen, weshalb die Anbindung von der L 11 auf die Parkplatzfläche in Form eines Linksabbiegers errichtet werden soll. Außerdem ist ein Gehweg geplant, welcher die Sportanlagen an die Ortschaft Odendorf anbindet. Auf dem Gelände sollen zwei Tennisplätze, ein Fußballplatz inkl. Tribüne und Sportlerheim, eine Bogenwiese inkl. Schützenhaus, ein Paddleplatz, ein Soccerplatz sowie eine 3-fach Halle errichtet werden. Für die Entwässerung der gesamten Anlage wird ein Regenwasserkanal erforderlich. Zusätzlich hierzu soll ein Regenrückhaltebecken neben die Fläche der Sportanlagen gebaut werden, welches das angesammelte Regenwasser speichert. Die Gebäude, wie Sportlerheim und Schützenhaus bekommen einen Frischwasseranschluss, wofür Leitungen über die gesamte Fläche hinweg verlegt werden müssen. Im Bereich der Verkehrsanlagen soll die L 11 einen zusätzlichen Linksabbieger auf die neue Parkplatzfläche erhalten. Außerdem soll ein Gehweg entlang der L 11 bis hin zum Ortsteil Odendorf gebaut werden. Auf dem Gelände der Sportanlagen wird ebenfalls ein Gehweg zwischen den verschiedenen Plätzen erstellt. Zur Klärung der Beschaffung des vorhandenen Bodens sowie möglicher Belastungen des Bodenmaterials sind zusätzlich Baugrunduntersuchungen erforderlich. Hierbei sollen mittels quantifizierten Bodenproben Aussagen zu vorhandenen Altlasten, Verunreinigungen sowie anstehendem Grundwasser getroffen werden. Neben der Klärung der Bodenbeschaffenheit wird eine Überprüfung der gesamten Fläche auf Kampfmittel notwendig. Nach Abklärung der Bestandssituation werden während der Bauphase eine Bauvermessung sowie eine Straßenschlussvermessung inkl. neuer Katasteraufnahme notwendig.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Persönliche Referenzen der vorgesehenen projektverantwortlichen Person70 %
Preis/Honorar30 %
Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen projektverantwortlichen Person
Preis
Preis/Honorar

Eignung15 von 15 angegeben

Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. §§ 75 Abs. 1-3, 44 VgV. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat als Anlage zum Teilnahmeantrag beizubringen: - einen Nachweis über die berufliche Befähigung ( … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. §§ 75 Abs. 1-3, 44 VgV. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat als Anlage zum Teilnahmeantrag beizubringen: - einen Nachweis über die berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung) der benannten Person(en). Eine Kopie ist ausreichend. Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium
genannt
Kriterium
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat folgende Spezifikationen als Mindestanforderung aufzuweisen: - mindestens 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie - mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). - Die Gesamtleistung … ganz lesenDie Betriebshaftpflichtversicherung hat folgende Spezifikationen als Mindestanforderung aufzuweisen: - mindestens 5,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie - mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). - Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen. Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium
Als Mindestanforderung gilt folgender jährlicher Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr: - mindestens 500.000,00 € je Geschäftsjahr für Los 1. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Ohne … ganz lesenAls Mindestanforderung gilt folgender jährlicher Gesamtumsatz pro Geschäftsjahr: - mindestens 500.000,00 € je Geschäftsjahr für Los 1. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium
Als Mindestanforderung gilt, dass mindestens 3 technische Fachkräfte oder technische Stellen für Los 1 eingesetzt werden müssen. Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium
Als Mindestanforderung muss Folgendes vorgelegt werden: Mindestens 1 Referenz Objektplanung Freianlagen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt: - mind. LPH 3-8 erbracht; Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren - mind. netto BK/KGr 500 i.H.v. 1,5 Mio. € - mind. überdurchschnittl … ganz lesenAls Mindestanforderung muss Folgendes vorgelegt werden: Mindestens 1 Referenz Objektplanung Freianlagen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt: - mind. LPH 3-8 erbracht; Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren - mind. netto BK/KGr 500 i.H.v. 1,5 Mio. € - mind. überdurchschnittliche Planungsanforderungen HZ IV - Neubau oder Erweiterungsmaßnahme. Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV). Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird, muss der Abschluss der letzten Leistungsphase (LPH 8) in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bewerbergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Bzgl. der Mindestanforderungen kommt es auf die Referenzen der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nich … ganz lesenFür die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ(Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Anlage 6.9–VgV–TNW – Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen).
Kriterium
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen … ganz lesenEin Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Anlage 6.10–VgV–TNW – Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen/Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) - Anlage 6.11–VgV–TNW – Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig). Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (falls die Nachunternehmer bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht bekannt sind) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: • Nachweis der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV (entsprechender Nachweis der beruflichen Befähigung z. B. mittels der Kopie der Zulassungsurkunde), • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, • Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig), • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, genügt die Eigenerklärung, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird, • Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, • Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-)Leistung vergleichbar sind). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen …
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Besonderen Leistungen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt. Ebenfalls optional beauftragt werden die Stundenlohnarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es bes … ganz lesenDie Besonderen Leistungen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt. Ebenfalls optional beauftragt werden die Stundenlohnarbeiten. Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile. Eine Bewerbung auf beide Lose ist möglich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport-elvis.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentl … ganz lesenEs gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fd4531d-fc5b-4cbc-914d-a1da4324bef8.