Neubau Somméquartier Reese-Ost in Augsburg, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff der HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Stadt Augsburg · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 610 25 7 03 001veröffentlicht 10.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2029
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (112 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI.25 %
- Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)75 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhrvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Augsburg plant das Wohnquartier – Somméviertel – auf dem Gelände der ehemaligen Reese-Kaserne in Augsburg im Stadtteil Kriegshaber. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 38 ff und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Eine Zusammenarbeit eines Freianlagenplaner mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich, wobei der Freianlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem Verkehrsanlagenpartner als Nachunternehmer) bzw. der Freianlagenplaner trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE.
Beschreibung des Loses
Städtebaulicher Entwurf – Quartier Sommeviertel: Als Teil des ehemaligen Reese-Areals soll mit dem Somméviertel, welches östlich an den Reesepark angrenzt, ein Modellquartier geplant werden, welches durch ein multimodales Mobiliätsangebot sowie eine urbane, autoarme Konzeption neue Maßstäbe setzen soll. Dazu hat die Stadt Augsburg in Jahr 2021 einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, bei dem das Büro Hähnig Gemmeke, Architekten und Stadtplaner aus Tübingen den 1. Preis erzielen konnte. Die Leistungsphase 3 ist nun durch dieses Büro abgeschlossen und dient als bindende Grundlage für die weitere Planung. Der Entwurf zeigt vier Höfe, die um eine zentral gestellte Quartiersgarage, „das grüne Herz“ angeordnet sind, in der alle Mobilitätsthemen verankert werden. Die offene Blockstruktur mit einer Vielzahl an Typologien und Gebäudetiefen beherbergt die Funktionsbereiche Wohnen, Schule, Kindergarten, Kulturhaus. Die Freiraumgestaltung zeigt z.B. großzügige Höfe, eine Ringstraße als quartiersinterne Erschließung sowie einen öffentlichen Platz mit Sitzstufen im Zentrum des Quartiers. Die Quartiersgarage im Zentrum des Quartiers erfüllt verschiedenste Funktionen wie PKW- und Fahrradstellplätze, E-Mobility-Hub und Grünraum mit großzügigen Sitzstufen. Derzeit erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das beschriebene Gebiet, welcher in 1-2 Jahren in Kraft treten soll. ----- Auftragsgegenstand: Der Realisierungsbereich der ausgeschriebenen Leistung begrenzt sich auf die im beigefügten Plan benannten Abschnitt 'Reese - Ost' begrenzt vom Kulturhaus Abraxas im Norden, von der Sommestraße im Osten, vom „Am Exerzierplatz“ im Süden sowie dem Reesepark im Westen. Auftragsgegenstand sind die öffentliche Erschließung – Straßen, Plätze, Wege – sowie die Außenfläche der vorgesehenen Kindertagesstätte im Quartier. Die Bauflächen für die Gebäude werden von der Stadt Augsburg verkauft und privat bebaut. Sie sind somit nicht Teil des Auftragsgegenstandes. Besonderes Augenmerk bei der Freianlagenplanung wird auf eine wasser- und klimasensible Freiraumgestaltung gelegt. Entsprechende Kenntnisse in d. Planung u. d. Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips, sowie des Klimaleitfadens Augsburg sind erforderlich. ----- Optionale Ergänzungen zum Auftragsgegenstand: Die KiTa umfasst nach derzeitigem Stand 2 Krippen-, 2 Kiga- und 2 Hortgruppen mit folgenden Mindestaußenspielflächen, die vom Freianlagenplaner optional zu beplanen sind: - Krippe: mindestens 120 m² - Kiga: mindestens 500 m² - Hort: mindestens 1.000 m² Über den aktuellen Planungsstand hinaus gibt es derzeit Überlegungen, das „Märchenzelt“ des Kulturhaus Abraxas an die Somméstraße zu versetzten. Dies gilt als Option in der LPH 2 zum Auftragsgegenstand, und wird zur Angebotsabfrage (also erst in der 2. Verfahrensstufe) ggf. abgefragt werden. ---- Eine Zusammenarbeit mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich, wobei der Freianlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem Verkehrsanlagenpartner als Nachunternehmer) bzw. der Freianlagenplaner trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung; Zuarbeit für die Erstellung eines Gestaltungshandbuches für private Freiflächen. Die Objektplanung Freianlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI 2021 Anlage 11 in die Honorarzone IV, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI 2021 Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft. ----- Die Leistungsphase 1 wird aufgrund der vorliegenden Planung nicht beauftragt. Die Leistungsphase 2 wird mit einem reduziertem Leistungsbild beauftragt (Freianlagen: 2 reduziert auf 6%; Verkehrsanlagen: LPH 2 reduziert auf 14%) ----- Voraussichtliche Planungs- und Bauzeiten (die Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel vorausgesetzt): Planungsbeginn voraussichtlich: Februar 2026 Ausschreibung voraussichtlich: Ende 2027 Nach Abschluss des B-Plans beginnt die Bauausführung voraussichtlich Mitte / Ende 2028. ----- Stufenweise Beauftragung: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung gem. Architektenvertrag: - Stufe 1: LPH 2-3, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021 (mit reduziertem Leistungsbild bei LPH 2), - Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021, - Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021. Hinweis: Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungsphase 4 wird nicht beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. ----- Die Büros, welche an den Ergebnissen des Wettbewerbs bzw. an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI.Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix
- Qualität
- Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix
Eignung4 von 4 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (my.vergabe.bayern.de)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Weitere Informationen zur Verlängerung: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Genehmigung durch Behörden und Gremien nicht erreicht werden kann.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Maximilanstraße 39, 80438 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Ei … ganz lesenkürzer
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, der alte eilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs, Aktualisierungs oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. f) In der zwei …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Augsburg
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
- Website
- augsburg.de
- Kontakt
- vergabe.baureferat@
augsburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42f7de47-e481-4862-934b-c596460d99ca.