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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Neubau Somméquartier Reese-Ost in Augsburg, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff der HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung

Stadt Augsburg · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 610 25 7 03 001veröffentlicht 10.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 361 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86150, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (112 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI.25 %
  • Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Augsburg plant das Wohnquartier – Somméviertel – auf dem Gelände der ehemaligen Reese-Kaserne in Augsburg im Stadtteil Kriegshaber. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 38 ff und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI 2021, LPH 2-3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Eine Zusammenarbeit eines Freianlagenplaner mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich, wobei der Freianlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem Verkehrsanlagenpartner als Nachunternehmer) bzw. der Freianlagenplaner trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE.

Beschreibung des Loses

Städtebaulicher Entwurf – Quartier Sommeviertel: Als Teil des ehemaligen Reese-Areals soll mit dem Somméviertel, welches östlich an den Reesepark angrenzt, ein Modellquartier geplant werden, welches durch ein multimodales Mobiliätsangebot sowie eine urbane, autoarme Konzeption neue Maßstäbe setzen soll. Dazu hat die Stadt Augsburg in Jahr 2021 einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt, bei dem das Büro Hähnig Gemmeke, Architekten und Stadtplaner aus Tübingen den 1. Preis erzielen konnte. Die Leistungsphase 3 ist nun durch dieses Büro abgeschlossen und dient als bindende Grundlage für die weitere Planung. Der Entwurf zeigt vier Höfe, die um eine zentral gestellte Quartiersgarage, „das grüne Herz“ angeordnet sind, in der alle Mobilitätsthemen verankert werden. Die offene Blockstruktur mit einer Vielzahl an Typologien und Gebäudetiefen beherbergt die Funktionsbereiche Wohnen, Schule, Kindergarten, Kulturhaus. Die Freiraumgestaltung zeigt z.B. großzügige Höfe, eine Ringstraße als quartiersinterne Erschließung sowie einen öffentlichen Platz mit Sitzstufen im Zentrum des Quartiers. Die Quartiersgarage im Zentrum des Quartiers erfüllt verschiedenste Funktionen wie PKW- und Fahrradstellplätze, E-Mobility-Hub und Grünraum mit großzügigen Sitzstufen. Derzeit erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das beschriebene Gebiet, welcher in 1-2 Jahren in Kraft treten soll. ----- Auftragsgegenstand: Der Realisierungsbereich der ausgeschriebenen Leistung begrenzt sich auf die im beigefügten Plan benannten Abschnitt 'Reese - Ost' begrenzt vom Kulturhaus Abraxas im Norden, von der Sommestraße im Osten, vom „Am Exerzierplatz“ im Süden sowie dem Reesepark im Westen. Auftragsgegenstand sind die öffentliche Erschließung – Straßen, Plätze, Wege – sowie die Außenfläche der vorgesehenen Kindertagesstätte im Quartier. Die Bauflächen für die Gebäude werden von der Stadt Augsburg verkauft und privat bebaut. Sie sind somit nicht Teil des Auftragsgegenstandes. Besonderes Augenmerk bei der Freianlagenplanung wird auf eine wasser- und klimasensible Freiraumgestaltung gelegt. Entsprechende Kenntnisse in d. Planung u. d. Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips, sowie des Klimaleitfadens Augsburg sind erforderlich. ----- Optionale Ergänzungen zum Auftragsgegenstand: Die KiTa umfasst nach derzeitigem Stand 2 Krippen-, 2 Kiga- und 2 Hortgruppen mit folgenden Mindestaußenspielflächen, die vom Freianlagenplaner optional zu beplanen sind: - Krippe: mindestens 120 m² - Kiga: mindestens 500 m² - Hort: mindestens 1.000 m² Über den aktuellen Planungsstand hinaus gibt es derzeit Überlegungen, das „Märchenzelt“ des Kulturhaus Abraxas an die Somméstraße zu versetzten. Dies gilt als Option in der LPH 2 zum Auftragsgegenstand, und wird zur Angebotsabfrage (also erst in der 2. Verfahrensstufe) ggf. abgefragt werden. ---- Eine Zusammenarbeit mit einem Verkehrsanlagenplaner ist zwingend erforderlich, wobei der Freianlagenplaner der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem Verkehrsanlagenpartner als Nachunternehmer) bzw. der Freianlagenplaner trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung; Zuarbeit für die Erstellung eines Gestaltungshandbuches für private Freiflächen. Die Objektplanung Freianlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI 2021 Anlage 11 in die Honorarzone IV, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI 2021 Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft. ----- Die Leistungsphase 1 wird aufgrund der vorliegenden Planung nicht beauftragt. Die Leistungsphase 2 wird mit einem reduziertem Leistungsbild beauftragt (Freianlagen: 2 reduziert auf 6%; Verkehrsanlagen: LPH 2 reduziert auf 14%) ----- Voraussichtliche Planungs- und Bauzeiten (die Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel vorausgesetzt): Planungsbeginn voraussichtlich: Februar 2026 Ausschreibung voraussichtlich: Ende 2027 Nach Abschluss des B-Plans beginnt die Bauausführung voraussichtlich Mitte / Ende 2028. ----- Stufenweise Beauftragung: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung gem. Architektenvertrag: - Stufe 1: LPH 2-3, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021 (mit reduziertem Leistungsbild bei LPH 2), - Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021, - Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021. Hinweis: Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungsphase 4 wird nicht beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. ----- Die Büros, welche an den Ergebnissen des Wettbewerbs bzw. an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. ----- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI.25 %
Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)75 %
Preis
Honorar: Honorarermittlung im Rahmen der HOAI.Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix
Qualität
Darlegung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien A1 bis A5)Die Wertung erfolgt nach den in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
auf der Vergabeplattform (my.vergabe.bayern.de)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 3-mal: Weitere Informationen zur Verlängerung: Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Genehmigung durch Behörden und Gremien nicht erreicht werden kann.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilanstraße 39, 80438 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor­ und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Ei … ganz lesena) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind unter Angabe des Vor­ und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen­/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen. e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: ­ der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird, ­ der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, ­ der alte Teilnahmeantrag ­ergänzt um das Erläuterungs­, Aktualisierungs­ oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs­, Aktualisierungs­ oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs­, Aktualisierungs­ oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, ­ der alte eilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs­, Aktualisierungs­ oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird. f) In der zwei …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42f7de47-e481-4862-934b-c596460d99ca.